Zuschlag 1383947: Unterstützung Pilotprojekt Nachhaltigkeit

Publiziert am: 3. Januar 2024

Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Der Kanton Aargau hat die nachhaltige Entwicklung im Entwicklungsleitbild 2021-2030 verankert. Darin ist festgehalten, dass die kantonalen Verwaltungen sich beim Umsetzen der Strategien an den Grundsätzen einer nachhaltigen Entwicklung orientieren, welche die drei Dimensionen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt gleichwertig berücksichtigt. Die Klima-Charta NWRK (Nordwestschweizer Regierungskonferenz), die auch der Kanton Aargau unterzeichnet hat, gibt im Nachhaltigkeitsaspekt Klimaschutz noch weitergehende Leitbilder und Handlungsfelder vor. Derzeit fehlt es für die Bauvorhaben innerhalb der Abteilung Tiefbau (ATB) an Vorgaben oder Richtlinien für die konkrete Umsetzung von Nachhaltigkeitsmassnahmen.

Im Rahmen eines Pilotprojekts wurde die Firma TBF + Partner AG Ende 2022 damit beauftragt, beim Projekt VERAS (Verkehrsinfrastruktur-Entwicklung Raum Suhr) erstmals den «Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz Infrastruktur» (SNBS-I) anzuwenden, um Nachhaltigkeit mit den drei Dimensionen in einem Strasseninfrastrukturprojekt zu berücksichtigen. Ziel der Analyse war es, die für das Projekt relevanten Themenfelder der Nachhaltigkeit zu identifizieren und dazu konkrete Massnahmen, Vorgaben und Richtlinien auszuarbeiten. In diesem Prozess wurde ersichtlich, dass viele Nachhaltigkeitsaspekte nicht alleine innerhalb des Projekts VERAS betrachtet werden können, sondern eine umfassende Aufarbeitung über weitere Projekte und Kernaufgaben der ATB sinnvoll ist.

Die Firma TBF + Partner AG wird daher beauftragt, die bislang erarbeiteten Erkenntnisse und Ansätze zu den Nachhaltigkeitsaspekten für weitere zukünftige Projekte der ATB aufzuarbeiten. Sie soll die ATB bei der Weiterentwicklung der vorhandenen Grund-lagen und Vorlagen unterstützten und bei der weiteren Klärung und Vertiefung von Grundsatzfragen begleiten. Aus den bisherigen Erkenntnissen der Analyse zu VERAS und der bisherigen Aufarbeitung der verschiedenen Themen wurden prioritäre Auf-gaben herausgefiltert, die in der weiteren Erarbeitung der Grundsätze für eine nachhaltigen Strassenbauinfrastruktur vertieft und umfassend betrachtet werden sollen.

Aufgrund des mit dem bisherigen Auftrags erarbei-ten Wissens über die spezifischen Anforderungen und Randbedingungen der ATB und den Stand der Prozessabwicklung ist es sinnvoll und wirtschaftlich am vorteilhaftesten, wenn die Firma TBF + Partner AG den eingeschlagenen Weg im Prozess der Erar-beitung von Grundsätzen zu einer nachhaltigen Strasseninfrastruktur weiterführt und begleitet. Ge-mäss Art. 21 Abs. 2e IVöB würde ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

TBF + Partner AG, Zürich
CHF 164,952 , Es handelt sich dabei um einen Zusatzvertrag zum Grundauftrag vom 16. Januar 2023 (Vertragssumme: CHF 162'583.90 inkl. MWST)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

03.01.2024


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

1. Gegen diesen Zuschlag kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Publikation im SIMAP beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Laurenzenvorstadt 11, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Die angefochtene Publikation ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau
Telefon: 062 835 35 60
E-Mail-Adresse:  
ausschreibungen.atb@ag.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1383947 Unterstützung Pilotprojekt Nachhaltigkeit