Zuschlag 1372021: (Fb23045) Ittigen, Sanierung und Umbau Mühlestrasse 2 / BKP 237
Publiziert am: 24. Oktober 2023
Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Freihändige Vergabe gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB.
Sämtliche Gebäude des UVEK Campus Mühlestrasse 2-8 / Pulverstrasse 13 werden auf demselben bestehenden Gebäude-Automationsserver des BBL visualisiert. Die Beschaffung eines anderen Fabrikats würde in Betrieb, Wartung und Unterhalt unverhältnismässige Mehraufwendungen generieren. Es handelt sich um eine Erweiterung und Teilsanierung eines bestehenden Systems. Diese neuen Systeme kommunizieren mit den Bestehenden im Verbund.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
23.10.2023
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 484 94 43
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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