Zuschlag 1358723: Generalplaner für AS35: Weinfelden, Anlageanpassungen

Publiziert am: 25. September 2023

SBB Bauprojekte Region Ost

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das gesamtwirtschaftlich beste Angebot und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend waren insbesondere die Zuschlagskriterien der Qualität.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50 % ZK1: Auftragsanalyse zu: Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit; Vorgehensplanung; Projektherausforderungen
20 % ZK2: Praktische und technische Fähigkeiten der vorgesehenen Schlüsselpersonen: Gesamtleiter; Fachspezialist Tiefbau
30 % ZK3: Preis

Berücksichtigte Anbieter

TBF + Partner AG, Zürich
CHF 3,412,122 exkl. MwSt., Die ARGE INGE TBF + M hat den Zuschlag erhalten. Federführende Firma ist die TBF + Partner AG, Beckenhofstrasse 35, 8006 Zürich. Eine weitere Partnerfirma ist die tbf-marti ag. Der Preis ist ohne MwSt. und ohne Nebenkosten.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 01.06.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 116 Tage

Datum des Zuschlags:

25.09.2023


Anzahl Angebote:

2


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

SBB Bauprojekte Region Ost
Vulkanplatz 11, Postfach
8048 Zürich
Telefon: 00
E-Mail-Adresse:  
vanessa.angst-nicollier@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1358723 Generalplaner für AS35: Weinfelden, Anlageanpassungen