Zuschlag 1338807: N05, MP-200045, AS Grenchen: Bypass / PV Trassee und Kunstbauten

Publiziert am: 1. Juni 2023

Bundesamt für Strassen ASTRA

Nach der Evaluation der eingegangenen Offerten wurden alle Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich sowie finanziell leistungsfähig qualifiziert. Bei der Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller Anbieter. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die vorteilhafteste.
Das Angebot des Zuschlagsempfängers besticht durch eine aussagekräftige und projektbezogene Auftragsanalyse. Die angegebenen Referenzen der Schlüsselpersonen werden als sehr gut bis gut bewertet. Sie zeigen, dass sowohl der Projektleiter wie auch sein Stellvertreter mit der Aufgabenstellung gut vertraut sind.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40 % ZK1: SCHLÜSSELPERSONEN;
30 % ZK2: AUFGABENANALYSE UND VORGEHENSVORSCHLAG, QM-KONZEPT / RISIKOANALYSE;
30 % ZK3: PREIS;

Berücksichtigte Anbieter

B + S AG, Zürich
CHF 2,306,105

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch).
Ausschreibung vom: 14.02.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 106 Tage

Datum des Zuschlags:

31.05.2023


Anzahl Angebote:

4


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch