Ausschreibung 1289639: Betreiberleistungen BE20

Publiziert am: 28. Oktober 2022

Logistikbasis der Armee

Die Logistikbasis der Armee (LBA) ist die Betreiberin der Liegenschaften des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Die Eigentümervertretung (EV) dieser Liegenschaften nimmt die armasuisse Immobilien wahr. Die EV beauftragt die Betreiberin, die Liegenschaften gemäss einem Rahmen-Service Level Agreement (R-SLA) zu betreiben. Zusätzlich gelten diverse weitere Vorgabedokumente der EV, wie etwa technische Vorgaben (tV), welche der Betreiber zu berücksichtigen hat. Die LBA beschafft im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung «Betreiberleistungen BE20» wesentliche Teile der gegenüber der EV vereinbarten Leistungen am Markt und steuert diese später im Betrieb durch die einzelnen Armeelogistikcenter (ALC).


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Ganze Schweiz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 90620000: Schneeräumung
  • 90911200: Gebäudereinigung
  • 77000000: Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
  • 90910000: Reinigungsdienste
  • 98341130: Hauswartungsdienste
  • 90714600: Kontrolle der Umweltsicherheit
  • 71630000: Technische Kontrolle und Tests
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
  • W: Abfall & Entsorgung
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
  • W: Abfall & Entsorgung
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
28. Oktober 2022 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" heruntergeladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung.

20. Dezember 2022 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden. Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren.

16. Januar 2023 Abgabetermin 00:00

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:

a) Bei persönlicher Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1)
Bei Abgabe beim "Verwaltungszentrum Guisanplatz 1", Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. Hd. von CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
-Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 1.2) an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden.
-Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des Rampenmanagements bis spätestens am unter Ziffer 1.4 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen.
-Öffnungszeiten des Rampenmanagements: Mo - Fr 07:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 15:00 Uhr (ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden)

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

19. Januar 2023 Offertöffnung

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:

a) Bei persönlicher Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1)
Bei Abgabe beim "Verwaltungszentrum Guisanplatz 1", Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. Hd. von CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
-Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 1.2) an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden.
-Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des Rampenmanagements bis spätestens am unter Ziffer 1.4 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen.
-Öffnungszeiten des Rampenmanagements: Mo - Fr 07:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 15:00 Uhr (ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden)

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

1. Mai 2023 Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen. Mehrfachbewerbungen von Anbietern im Rahmen von Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

E1 Betreibungs- und Handelsregisterauszug
Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslands, welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).

E2 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit 100 oder mehr Arbeitnehmenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils 100 oder mehr Arbeitnehmenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde und die im Rahmen des Beschaffungswesens angewandte Toleranzschwelle von 5% eingehalten ist.

E3 Lieferantenselbstdeklaration

E4 Gesamtverantwortung
Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen und Funktionen in Beilage 1.1 aufzuführen. Der Anbieter muss mindestens zwei der ausgeschriebenen Leistungspakete fachlich als Kerntätigkeit in seinem Portfolio führen.

E5 Betriebssicherheitserklärung (BSE)
Der Bewerber bestätigt, sich im Falle des Zuschlags dem Geheimschutzverfahren gemäss Verordnung über das Geheimschutzverfahren bei Aufträgen mit militärisch klassifiziertem Inhalt, Art. 7 (Geheimschutzverordnung, SR 510.413), zu unterziehen.

E6 Personensicherheitsprüfung (PSP)
Der Bewerber bestätigt, im Falle des Zuschlags, die für die Auftragserfüllung vorgesehenen Fachpersonen dem Geheimschutzverfahren gemäss Verordnung über das Geheimschutzverfahren bei Aufträgen mit militärisch klassifiziertem Inhalt, Art. 6 (Geheimschutzverordnung, SR 510.413), zu unterziehen.

E7 Ressourcen und fachliche Eignung
Der Anbieter bestätigt, über die notwendigen Ressourcen (Personal mit fachlicher Eignung und Betriebsmittel) zu verfügen, um sämtliche Anforderungen und Leistungen gemäss den Leistungsbeschreibungen vorbehaltlos und uneingeschränkt erfüllen zu können.

E8 Verfügbarkeit der Personen
Der Anbieter bestätigt, dass die im Mandat eingesetzten Personen zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung, oder aber spätestens bei Auftragsbeginn (Leistungsbeginn), an den Anbieter vertraglich mittelbar (Subunternehmer) oder unmittelbar (Arbeitsverhältnis) gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit gewährleistet ist. Die Arbeitsverträge müssen die gesetzlichen Auflagen erfüllen.

E9 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter bestätigt, eingesetzte Fachpersonen bei Vorliegen wichtiger Gründe unmittelbar wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Auftragnehmer für die Auftragserfüllung eingesetzten Fachpersonen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Auftragnehmer diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Auftragnehmer verpflichtet wird, die betreffende(n) Person(en) innert 5 Tagen durch anderes Fachpersonal zu ersetzen.
Im Rahmen der Leistungserbringung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten, wie eine negative oder nicht vorhandene Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Auftragnehmer ist jederzeit für die nahtlose Leistungserbringung durch gleich qualifizierte Personen verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Die Einarbeitungszeit des neuen Mitarbeiters/der neuen Mitarbeiterin geht hierbei zu Lasten des Auftragnehmers.

E10 Regionale Verankerung
Der Anbieter bestätigt, dass er über eine regionale Niederlassung verfügt und die Leistung über sämtliche Leistungspakete durch eigenes Personal oder Subunternehmer aus dieser Region (siehe Pflichtenheft Ziffer 2.7.2) erbringt. Beim Einsatz von Subunternehmen muss der regionale Anteil mindestens 80% betragen. Der Anteil an ausserregionalen Subunternehmen darf maximal 20% betragen.

E11 Schonung der eingesetzten Ressourcen
Der Anbieter bestätigt, dass er sämtliche für die Auftragserfüllung notwendigen Mittel (Betriebsmittel, Fahrzeuge, Personal etc.) ressourcenschonend einsetzt. Das heisst, Mittel (Betriebsmittel, Fahrzeuge, Personal etc.) einzusetzen, welche sich jeweils möglichst nahe am jeweils entsprechenden Leistungserfüllungsort befinden.

E12 Qualitätsmanagementsystem
Der Anbieter bestätigt, über ein gültiges Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 oder gleichwertig zu verfügen.

E13 Vertragsentwurf
Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertragsentwurfs gemäss Beilage 4.0.

E14 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen des Bundes für Dienstleistungen, abrufbar unter AGB (admin.ch)

Zusätzliche Informationen

Nachverhandlungen:

Es finden Begehungen statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Logistikbasis der Armee
Guisanplatz 1
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1289639 Betreiberleistungen BE20