Zuschlag 1283927: Nyström_Reinhard_Phenoliva Project Services

Publiziert am: 1. September 2022

ETH Zürich

Die Anbieterin hat die höchste Gesamtpunktzahl erreicht und zudem das finanziell attraktivste Angebot eingereicht.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71600000: Technische Tests, Analysen und Beratung
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 2:

    Untersuchungen zur Stabilität (Los B)

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
300 B1. Qualität und Vollständigkeit der analytischen Ergebnisse
100 B2. Bearbeitungszeit vom Auftrag bis zum Abschlussbericht
75 B3. Minimierung des Probenverbrauchs für erforderliche Analysen
50 B4. Einfacher Austausch von Informationen und Proben
50 B5. Spezialrabatt wenn Los 1 (A) und Los 2 (B) zusammen bestellt werden
25 B6. Optional: Quantifizierung zusätzlicher Verbindungen Los B
400 B7. Preis für Los B

Berücksichtigte Anbieter

Eurofins Scientific AG, Schönenwerd
CHF 240,065 exkl. MwSt., Preis für Los B (Los 2), Lagerkosten geschätzt

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 23.02.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 188 Tage

Datum des Zuschlags:

30.08.2022


Anzahl Angebote:

2


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

ETH Zürich
Scheuchzerstrasse 70
8092 Zürich
E-Mail-Adresse:  
publictender@ethz.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1283927 Nyström_Reinhard_Phenoliva Project Services