Zuschlag 1283673: Rahmenvertrag FbE Planerleistungen Deutschschweiz

Publiziert am: 7. September 2022

Schweizerische Bundesbahnen SBB

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium ZK 1, bei dem sie eine hohe Punktzahl erreicht hat.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 1:

    None


Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
20% Qualifikation für jede vorgesehene Schlüsselperson. 3 Projektleiter
20% Qualifikation für jede vorgesehene Schlüsselperson. 3 Fachingenieure Gleistiefbau
20% Qualifikation für jede vorgesehene Schlüsselperson.3 Fachingenieure Fahrbahn
10% Qualifikation für jede vorgesehene Schlüsselperson. 3 Bauleiter Fahrbahn

Berücksichtigte Anbieter

F. Preisig AG, Bauingenieure und Planer, Zürich
CHF 19,908,650 exkl. MwSt., Inkl. sämtliche Nebenkosten.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 06.04.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 148 Tage

Datum des Zuschlags:

01.09.2022


Anzahl Angebote:

3


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
E-Mail-Adresse:  
rene.braun@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1283673 Rahmenvertrag FbE Planerleistungen Deutschschweiz