Zuschlag 1283537: Gesamtplaner Sanierungsverfahren GSchG Kraftwerk Rupperswil-Auenstein

Publiziert am: 6. September 2022

Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur Energie

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium «Preis», beim dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
10% ZK1: Auftragsanalyse, Erläuterung Angebot
10% ZK1: Auftragsanalyse, Organisation und Termine
10% ZK1: Auftragsanalyse, Ökologische Nachhaltigkeit
15% ZK2: Praktische und technische Fähigkeiten der vorgesehenen Schlüsselpersonen, Projektleiter
15% ZK2: Praktische und technische Fähigkeiten der vorgesehenen Schlüsselpersonen, Gewässerökologe
10% ZK2: Praktische und technische Fähigkeiten der vorgesehenen Schlüsselpersonen, Chefbauleiter
30% ZK3: Preis

Berücksichtigte Anbieter

IUB Engineering AG, Bern
CHF 1,501,297 exkl. MwSt., Der angegebene Preis entsprich der Vergabesumme netto ( inkl. sämtlicher Nebenkosten und Zusatzleistungen)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Simap
Ausschreibung vom: 09.05.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 116 Tage

Datum des Zuschlags:

02.09.2022


Anzahl Angebote:

2


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur Energie
Industriestrasse 1
3052 Zollikofen
E-Mail-Adresse:  
jule.holland@sbb.ch