Wettbewerb 1271507: Studienauftrag NER Schänzli
Publiziert am: 7. Juli 2022
Einwohnergemeinde Muttenz
Die Einwohnergemeinde Muttenz veranstaltet einen Studienauftrag im selektiven Verfahren für interdisziplinäre Planungsteams, um ein gestalterisch, ökologisch und gewässerbaulich beispielhaftes Projekt für den neuen Natur- und Erholungsraum Schänzli zu finden. Das etwas mehr als 7 ha grosse Schänzli-Areal mit ehemaliger Pferderennbahn soll unbebaut bleiben und zu einer Grünzone entwickelt werden. Die Grünzone mit Quartierplanpflicht soll künftig dem Naturschutz mit revitalisierter Birsaue, der extensiven Freizeit- und Erholungsnutzung sowie dem Trinkwasserschutz dienen.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Wettbewerb |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Tags: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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7. Juli 2022 | Publikationsdatum | |
31. August 2022 | Abgabetermin 12:00 |
Informationen
Es dürfen Arbeitsgemeinschaften (ARGE) gebildet werden. Die Federführung ist festzulegen und in den Abgabeformularen
zu vermerken. Mehrfachteilnahmen sind für alle Teammitglieder ausgeschlossen.
5
Das Beurteilungsgremium wählt aus den Bewerbungen, welche die formellen Zulassungskriterien erfüllen fünf Teilnehmende aus. Davon kann das Beurteilungsgremium bis zu zwei Nachwuchsteams (Studienabschluss aller Inhaber*innen
des federführenden Landschaftsarchitekturbüros nach 2010), welche nicht alle Eignungskriterien erfüllen, zum Studienauftrag zulassen.
Fachgremium:
Stefan Rotzler, Landschaftsarchitekt, Jurypräsident
Vedrana Žalac, Landschaftsarchitektin
Barbara Holzer, Landschaftsarchitektin
Guido Masé, Ökologe
Rolf Gall, Wasserbau / Gewässerökologie
Sachgremium:
Thomi Jourdan, Gemeinderat Muttenz
Joachim Hausammann, Gemeinderat Muttenz
Christoph Heitz, Bauverwalter Muttenz
Emanuel Trueb, Leiter Stadtgärtnerei Basel
Die Teilnahme an der Präqualifikation wird nicht entschädigt.
Phase Studienauftrag: Jedes der fünf Teams erhält eine pauschale Entschädigung von CHF 40‘000.- (inkl. Nebenkosten, exkl. MWST)
Amtsblatt des Kantons Basel-Landschaft
Gegen diese Publikation kann innert 10 Tagen nach der Publikation im Amtsblatt, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsgericht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten.
Kirchplatz 3
4132 Muttenz
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