Zuschlag 1229357: Beurteilung nach ESV/KlinV/VAM/TAMV; artverwandte Expertisen+Gutachten

Publiziert am: 18. November 2021

Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Boden und Biotechnologie, Worblentalstrasse 68, Ittigen, CH-3003 Bern

vorteilhaftestes Angebot gem. Evaluation der Zuschlagskriterien (Preis / Leistung).


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 90720000: Umweltschutz
Gruppen:
  • W: Abfall & Entsorgung
Untergruppen:
  • W: Abfall & Entsorgung
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
10% ZK01 Europäische Vernetzung in Biosicherheit
15% ZK02 Erfahrung in der Risikobewertung von GVO
15% ZK03 Erfahrung in der Risikobewertung pathogener Organismen
10% ZK04 Erfahrung in der Risikobewertung gebietsfremder invasiver Organismen
20% ZK05 Erfahrung in der Risikobewertung von Gen- und Zelltherapien und GVO-Arzneimitteln
10% ZK06 Erfahrung in der Einstufung von Organismen
20% ZK07 Gesamtpreis

Berücksichtigte Anbieter

Jenal Biosafety Consulting, Rheinfelden
CHF 1,124,100 exkl. MwSt., Grundauftrag CHF 697'500.00 (exkl. MWST) / Option CHF 426'600.00 (exkl. MWST)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 17.08.2021
Titel:
Evaluationsdauer: 90 Tage

Datum des Zuschlags:

15.11.2021


Anzahl Angebote:

2


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Text ist die deutsche Version die massgebliche.


Kontakt

Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Boden und Biotechnologie, Worblentalstrasse 68, Ittigen, CH-3003 Bern
Worblentalstrasse 68, Ittigen
3003 Bern
Telefon: +41 58 462 93 49
E-Mail-Adresse:  
Auschreibungen-Abt-BnB@bafu.admin.ch