Zuschlag 1195889: 00.0384.PZ / 82A47A70D (TBN 2021 - 2025)

Publiziert am: 21. Mai 2021

Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Wald, Sektion Holzwirtschaft und Waldwirtschaft, Worblentalstrasse 68, Ittigen, 3003 Bern

Den Zuschlag erhält die Firma WaldSchweiz — Verband der Waldeigentümer. Hauptgrund dafür ist, dass WaldSchweiz als Dachverband der Waldeigentümer die einzige Organisation ist, die alle elementaren Kriterien für die Auftragserfüllung erfüllt. Der Verband verfügt über das erforderliche Know-How in allen relevanten Bereichen. Insbesondere aber geniesst er das Vertrauen seitens der Waldeigentümer und deren Forstbetrieben, was Grundvoraussetzung für die Durchführung des Auftrages bildet, weil die Betriebe freiwillig vertrauliche und sensible Daten liefern. Eine alternative Organisation, welche ebenfalls über eine solches Vertrauensverhältnis mit den Waldeigentümern verfügt, gibt es nicht.

Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe c des Bundesgesetzes vom 21. Juni 2019 über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1; BöB)


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 90700000: Dienstleistungen im Umweltschutz
Gruppen:
  • W: Abfall & Entsorgung
Untergruppen:
  • W: Abfall & Entsorgung
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

WaldSchweiz, Solothurn
CHF 1,912,721 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

29.04.2021


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen. sowie, die allenfalls als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Text ist die deutsche Version die massgebliche.


Kontakt

Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Wald, Sektion Holzwirtschaft und Waldwirtschaft, Worblentalstrasse 68, Ittigen, 3003 Bern
Worblentalstrasse 68, Ittigen
3003 Bern
Telefon: +41 58 485 08 69
E-Mail-Adresse:  
matthias.biolley@bafu.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1195889 00.0384.PZ / 82A47A70D (TBN 2021 - 2025)