Zuschlag 1144209: Nassschlacken-Verwertung & Entsorgung
Publiziert am: 8. Juli 2020
Limeco
Freihändige Vergabe gemäss § 10 Abs. 1 lit. c SubmV. Die Vergabe umfasst die Verlängerung des in Kraft stehenden und bis Ende 2023 dauernden Entsorgungsvertrages bis maximal zum Ende der Lebensdauer der in Betrieb stehenden Anlage (KVA) und damit um ca. 10 Jahre. Für die von der Zuschlagsempfängerin angebotene Leistung besteht technisch und preislich eine Einzigartigkeit, für die keine angemessene Alternative besteht. Mit der Verlängerung des Vertrages kann die Limeco sicherstellen, dass die Entsorgung der Schlacken bis zum Ende der Lebensdauer der heutigen Anlage, deren Ersatz in den nächsten Jahren geplant ist, unter optimalen Bedingungen gewährleistet werden kann.
Auftraggeber: | Träger kommunaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
07.07.2020
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Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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Telefon: 044 745 64 64
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