Zuschlag 1072045: ID 522 freih.Bericht 09/2019 EZF - Entsorgung Schlamm
Publiziert am: 17. April 2019
Stadt Bern Energie Wasser Bern Beschaffungsausschuss
1. Der Auftrag erreicht den Schwellenwert des offenen/selektiven Verfahrens. Unter Anwendung von Artikel 6 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen vom 11. Juni 2002 (ÖBG) können Aufträge, unter der Voraussetzung von Artikel 7 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen
vom 16. Oktober 2002 (ÖBV), jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahrens erreicht werden.
2. Entscheid: Gestützt auf Artikel 7 Absatz 3 Buchstaben c ÖBV wird der Auftrag freihändig vergeben.
3. Der aus der Flugaschenwaschanlage stammende Schlamm (Hydroxidschlamm) wird zur weiteren Verarbeitung und zum Recycling von Zink an die Firma Chiresa weitergegeben. Der Markt in der Schweiz für diese "Entsorgung" ist extrem eingeschränkt, weshalb die KVA Branche sich zu einer Schweizer Lösung ausgesprochen hat. Die eigens zu diesem Zweck gegründete Firma Swisszinc AG ist zu 100% im Besitz der KVA Betreiber (inkl. auch ewb). Bis die neue Recycling-Anlage realisiert ist, erachten wir die Entsorgung über die Firma Chiresa am sinnvollsten. Es bestehen die nötigen Exportdokumente vom Bundesamt für Umwelt (BAFU), da der Schlamm in Deutschland recycelt wird.
Die Chiresa AG ist die einzige Firma in der Schweiz, welche die Aufbereitung und Entsorgung gemäss den Bundesgesetzlichen Vorgaben aus einer Hand ausführt.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
17.04.2019
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Die Verfügung über die Vergabe im freihändigen Verfahren kann innert 10 Tagen nach der Publikation mittels
Beschwerde bei der Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie, Predigergasse 12, Postfach, 3001 Bern schriftlich
angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Energie Wasser Bern
Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt. Das System verlangt zwingend ein Datum, das vor dem Publikationsdatum liegt
oder gleich ist.
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Telefon: +41 31 321 32 31
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