Zuschlag 1072045: ID 522 freih.Bericht 09/2019 EZF - Entsorgung Schlamm

Publiziert am: 17. April 2019

Stadt Bern Energie Wasser Bern Beschaffungsausschuss

1. Der Auftrag erreicht den Schwellenwert des offenen/selektiven Verfahrens. Unter Anwendung von Artikel 6 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen vom 11. Juni 2002 (ÖBG) können Aufträge, unter der Voraussetzung von Artikel 7 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen
vom 16. Oktober 2002 (ÖBV), jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahrens erreicht werden.
2. Entscheid: Gestützt auf Artikel 7 Absatz 3 Buchstaben c ÖBV wird der Auftrag freihändig vergeben.
3. Der aus der Flugaschenwaschanlage stammende Schlamm (Hydroxidschlamm) wird zur weiteren Verarbeitung und zum Recycling von Zink an die Firma Chiresa weitergegeben. Der Markt in der Schweiz für diese "Entsorgung" ist extrem eingeschränkt, weshalb die KVA Branche sich zu einer Schweizer Lösung ausgesprochen hat. Die eigens zu diesem Zweck gegründete Firma Swisszinc AG ist zu 100% im Besitz der KVA Betreiber (inkl. auch ewb). Bis die neue Recycling-Anlage realisiert ist, erachten wir die Entsorgung über die Firma Chiresa am sinnvollsten. Es bestehen die nötigen Exportdokumente vom Bundesamt für Umwelt (BAFU), da der Schlamm in Deutschland recycelt wird.
Die Chiresa AG ist die einzige Firma in der Schweiz, welche die Aufbereitung und Entsorgung gemäss den Bundesgesetzlichen Vorgaben aus einer Hand ausführt.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 90000000: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Gruppen:
  • W: Abfall & Entsorgung
Untergruppen:
  • W: Abfall & Entsorgung
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Chiresa AG, Schaffhausen
CHF 300,000 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

17.04.2019


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Die Verfügung über die Vergabe im freihändigen Verfahren kann innert 10 Tagen nach der Publikation mittels
Beschwerde bei der Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie, Predigergasse 12, Postfach, 3001 Bern schriftlich
angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Energie Wasser Bern


Zusätzliche Informationen:

Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt. Das System verlangt zwingend ein Datum, das vor dem Publikationsdatum liegt
oder gleich ist.


Kontakt

Stadt Bern Energie Wasser Bern Beschaffungsausschuss
Monbijoustrasse 11, Postfach
3001 Bern
Telefon: +41 31 321 32 31
E-Mail-Adresse:  
ewb-beschaffungen@ewb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1072045 ID 522 freih.Bericht 09/2019 EZF - Entsorgung Schlamm