Ausschreibung 992753: Transportbehältnisse für IT Komponente

Publiziert am: 20. Dezember 2017

armasuisse, Führung + Aufklärungssyteme (F+A)

Das Führungsinformationssystem Heer (FIS HE) ist ein verteiltes Informationssystem. Ein Teil des Systems besteht aus handelsüblicher Hardware (COTS – Commercial -off-the-shelf), die betriebsbereit in Transportkisten verpackt ist. Die Kisten werden durch die Truppen im Lager abgeholt, an den Einsatzort transportiert und dort ausgepackt und in Betrieb genommen.
Die Informatikhardware FIS HE ist heute beinahe 10 Jahre alt und muss erneuert werden. Ziel des HW-Ersatzes ist, das System FIS HE mindestens bis zu seinem prognostizierten Lebensende 2025 (und möglicherweise darüber hinaus) „fit“ zu erhalten.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 63100000: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
  • 44619100: Kisten
Gruppen:
  • T: Transport
Untergruppen:
  • T-T: Transport
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
20. Dezember 2017 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung.

24. Januar 2018 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren.

29. Januar 2018 Abgabetermin 00:00

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:

a) Bei Abgabe an armasuisse
Bei Abgabe an der Loge des Verwaltungsgebäudes armasuisse, Kasernenstrasse 19, 3003 Bern, z. H. CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
- Öffnungszeiten der Loge: 07.00 - 17.00 h
(ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden)
- Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 16.00 Uhr gegen
Ausstellung einer Empfangsbetätigung der armasuisse zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

2. Februar 2018 Offertöffnung

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:

a) Bei Abgabe an armasuisse
Bei Abgabe an der Loge des Verwaltungsgebäudes armasuisse, Kasernenstrasse 19, 3003 Bern, z. H. CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
- Öffnungszeiten der Loge: 07.00 - 17.00 h
(ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden)
- Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 16.00 Uhr gegen
Ausstellung einer Empfangsbetätigung der armasuisse zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

1. Juni 2018 Geplanter Projektstart
30. April 2021 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% Preis
70% Qualität / Leistungsfähigkeit

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

E1, Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug des Bewerbers oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslandes (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums) welches belegt, dass keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind.

E2, Beilage der vollständig ausgefüllten und rechtsgültig unterzeichneten Lieferantenselbstdeklaration. Firmenportrait mit Organigramm, Rechtsform, Grösse, Anzahl beschäftigte Personen, Marktstellung.

E3, Bestätigung des Bewerbers, die Gesamtverantwortung für das vorliegende Projekt zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Bewerber der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen aufzuführen.

E4, Nachweis einer einzigen Kontaktadresse (single point of contact) für alle Geschäftsprozesse wie Bestellungen, Zahlungsverkehr, Serviceleistungen. (Angaben zur Person und Adresse).

E5, Bestätigung des Bewerbers, dass er und seine beigezogenen Subunternehmer und Zuliefererbetriebe für in der Schweiz erbrachte und entlohnte Leistungen, die in der Beilage 1.1.1 aufgeführten Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutzbestimmungen sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann einhalten.
Bewerber und deren Subunternehmer erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Weiterführende Informationen unter www.logib.ch. Zudem bestätigt der Bewerber, dass er und seine beigezogenen Subunternehmer und Zuliefererbetriebe für im Ausland erbrachte und entlohnte Leistungen, die in der Beilage 1.1.1 aufgeführten Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation einhalten.

E6, Bestätigung des Bewerbers, dass im gewünschten Zeitraum erfahrenes und qualifiziertes Personal mit ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung steht (Fach-Know-how und Ressourcen), um die Konfektionierung sämtlicher Kisten innerhalb von ca. 24 Monaten durchzuführen (durchschnittlich rund 100 Kisten pro Monat) und bei Bedarf kurzfristig die 3-fache Menge abarbeiten zu können. Bei Nichteinhalten behält sich der Auftraggeber vor, vom Vertrag zurückzutreten (BöB Art. 11) und es wird eine Konventionalstrafe geltend gemacht.

E7, Bestätigung des Bewerbers, dass er genügend Lagerkapazität in der Schweiz besitzt, um die zu bearbeitenden Kisten sowie sämtliche Hardware zu lagern (mind. 250 Europaletten gleichzeitig, max. 2 aufeinander) und das Material zu verarbeiten (ca. 30 Paletten pro Monat). Der Lagerraum muss die Mindestanforderungen gemäss Beilage 2.0 Technische Spezifikationen erfüllen.

E8, Bestätigung des Bewerbers, dass er über genügend Kapazitäten verfügt und das benötigte Material rechtzeitig bereitstellen kann, um den PoC spätestens 3 Monate nach Vertragsunterzeichnung gemäss Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen durchzuführen.

E9, Bestätigung des Bewerbers, dass sämtliches, für die Konfektionierung benötigte Material zu jedem Zeitpunkt innerhalb der Schweiz bleibt und weder für die Lagerung noch für die Bearbeitung oder während dem Transport die Schweiz verlässt.

E10, Der Bewerber bestätigt, dass er über eine vorhandene Servicestelle in der Schweiz verfügt, welche über eine Werkstatt und ein Ersatzteillager verfügt, um Reparaturen und Serviceleistungen durchzuführen. Die Servicestelle ist mit LKW gut erreichbar.
Erreichbarkeit: Für Servicefragen während den normalen Arbeitszeiten von Mo - Fr 08.00 - 17.00 Uhr.

E11, Der Bewerber bestätigt, jegliche Korrespondenz, Verhandlung und Dokumentation im Rahmen der Ausschreibung und des Projektes in deutscher Sprache zu führen.

E12, Der eingesetzte Projektleiter bzw. die eingesetzte Projektleiterin muss eine gültige Personensicherheitsprüfung (gem. Art. 11 PSPV) besitzen oder einwilligen, eine solche bei Bedarf ab Einreichung des Angebots durchführen zu lassen. Geheimschutzverfahren / Personensicherheitsüberprüfung. Der Bewerber ist damit einverstanden, sich dem Geheimschutzverfahren zu unterziehen, welches verschiedene Sicherheitsmassnahmen umfasst (vgl. VO über das Geheimschutzverfahren, SR 510.413).
Die Informationsschutzvorschriften des Bundes (insbesondere die Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes, SR 510.411) sind anzuwenden.
Gilt für Unternehmen und Personen.

E13, Der eingesetzte Projektleiter bzw. die eingesetzte Projektleiterin muss während der Vertragslaufzeit verfügbar sein und mindestens folgende Ausbildung vorweisen:
•Hochschul- oder Fachhochschulabschluss (Bachelor) in einer technischen Fachrichtung oder eine höhere Berufsbildung in Kombination mit mind. 5 Jahren Erfahrung als Projektleiter in vergleichbaren Projekten
•HERMES- oder IPMA-Zertifizierung oder gleichwertig oder mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter in vergleichbaren Projekten, erbracht in den letzten 10 Jahren, vorweisen können. Der Bewerber bestätigt, dass die im Rahmen der Stufe 1 vorgeschlagene Person auch in Stufe 2 angeboten und nach erfolgtem Zuschlag im Projekt eingesetzt wird.

E14, Der Bewerber ist bereit, den eingesetzte Projektleiter bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Bewerber zur Verfü-gung gestellten Person wird durch den Auftraggeber beur-teilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Antragsteller diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Be-werber verpflichtet wird, die betreffende Person innert 14 Kalendertagen durch anderes Personal zu ersetzen. Im Rahmen der Leistungserbringung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz vom Projektleiter auftreten, wie eine negative Personensicherheitsprüfung (keine Si-cherheitsbedenken) des Bundes, Kündigung, längerer Ur-laub, Unfall, Krankheit etc. Der Bewerber ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Die Einarbeitungszeit des neuen Mitarbeiters/der neuen Mitarbeiterin geht hierbei zu Lasten des Auftragnehmers.

E15, Der Bewerber bestätigt, dass er in der Lage ist, die gelieferten Transportkisten während 8 Jahren zu reparieren und funktionsgleiche, kompatible Kisten nachzuliefern.

E16, Der Bewerber bestätigt, dass er für den Fall der Teilnahme an Stufe 2 die Informationsschutzvereinbarung gemäss Beilage 2.1 akzeptiert und mit armasuisse abschliesst.

E17, Der Bewerber bestätigt die Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes.
Für die vorliegende Vergabe gelten insbesondere folgende AGB:
•AGB für die Beschaffung von Gütern vom 16.11.2016

Bewertete Eignungskriterien:

E18, Bestätigung des Bewerbers, dass er über abschliessbare Lagerräumlichkeiten für die Zwischenlagerung und die Konfektionierung von aller Transportkisten inkl. Material verfügt, die zusätzlich zu den Technischen technischen Spezifikationen (Beilage 2.0) folgende Anforderungen erfüllen

E19, Der Bewerber beschreibt maximal 5 Referenzprojekte, die bezüglich Konfektionierung von Transportkisten mit dem vorliegenden Projekt FIS HE vergleichbar sind.
Der Nachweis ist in Form der ausgefüllten und rechtsgültig unterzeichneten Referenzblätter (Beilage 1.2) zu erbringen. Pro Referenz ist ein separates Referenzblatt auszufüllen.

E20, Der Bewerber beschreibt maximal 5 Referenzprojekte, die bezüglich Herstellung von Transportkisten mit dem vorliegenden Projekt FIS HE vergleichbar sind.
Der Nachweis ist in Form der ausgefüllten und rechtsgültig unterzeichneten Referenzblätter (Beilage 1.2) zu erbringen. Pro Referenz ist ein separates Referenzblatt auszufüllen.

E21, Der Bewerber beschreibt maximal 5 Referenzprojekte, die bezüglich Projektumfang und -Dauer mit dem vorliegenden Projekt FIS HE vergleichbar sind und wenn möglich im Armeeumfeld (Schweizer Armee) durchgeführt worden wurden.
Der Nachweis ist in Form der ausgefüllten und rechtsgültig unterzeichneten Referenzblätter (Beilage 1.2) zu erbringen. Pro Referenz ist ein separates Referenzblatt auszufüllen.

E22, Der Bewerber und der Kistenhersteller müssen den Nachweis erbringen, dass sie über ein Qualitätsmanagementsystem verfügen (ISO Standard oder vergleichbares Qualitätsmanagementsystem).

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

gemäss Ausschreibungsunterlagen

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

armasuisse, Führung + Aufklärungssyteme (F+A)
Rodtmattstrasse 110
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 992753 Transportbehältnisse für IT Komponente