Zuschlag 1404563: Abfahrtsanzeiger Erweiterung 2025

Publiziert am: 22. März 2024

Verkehrsbetriebe Schaffhausen

Das bestehende Netz an Abfahrtanzeiger wird um 12 weitere ergänzt. Bereits heute verwenden die Verkehrsbetriebe Schaffhausen identische Abfahrtsanzeiger desselben Herstellers. Die Anzeiger verfügen über ein Lautsprechermodul über welches zusätzlich akustisch informiert werden kann. Der Anzeigensteuerrechner der bestehenden Anzeiger und damit auch der neu zu beschaffenden Anzeigen interpretiert die Daten der Leitstelle auch wenn Anschlussbeziehungen zwischen Fahrzeugen zu berechnen sind, die sich auf die Abfahrtszeiten auswirken. Das heisst der Anzeigensteuerrechner interpretiert auch Veränderungen im Betriebsablauf und stellt diese auf dem Display des Anzeigers dar. Die Trapeze-DFI-Anzeigen sind integrierte Systembestandteile des bestehenden Betriebsleitsystems der VBSH. Das bedeutet, sie sind direkt in das Leitsystem und dessen Bedienung integriert. Die vollständige Integration aller Funktionen in das Leitstellensystem ITCS kann nur vom Leitstellensystemhersteller Trapeze GmbH erfüllt werden.
Aufgrund der technischen Besonderheit und da es sich um Ergänzung bereits erbrachter Leistungen handelt, erfolgt die Beschaffung der Sprachfunktionalität des bestehenden Trapeze Leitstellensystems ITCS gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. e) iVöB vom 15.11.2019 im freihändigen Verfahren.


Auftraggeber: Träger kommunaler Aufgaben
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 48100000: Branchenspezifisches Softwarepaket
  • 60112000: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Gruppen:
  • IT: IT
  • T: Transport
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
  • T-T: Transport
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Trapeze Switzerland GmbH, Neuhausen
CHF 188,660 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

13.03.2024


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

1. Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen ab Zustellung beim Obergericht des Kantons Schaffhausen, 8200 Schaffhausen, Beschwerde erhoben werden.
2. Die Beschwerdeschrift ist schriftlich und im Doppel einzureichen und muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten.
3. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen.
4. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit vorhanden beizulegen.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Verkehrsbetriebe Schaffhausen
Ebnatstrasse 145
8207 Schaffhausen
Telefon: +41526442020
E-Mail-Adresse:  
info@vbsh.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1404563 Abfahrtsanzeiger Erweiterung 2025