Zuschlag 1388011: MP-230048, A4 Axenstrasse, Personen- und Velotransport
Publiziert am: 10. Januar 2024
Bundesamt für Strassen ASTRA
Nach Evaluation der eingegangenen Offerte wurde der Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich so-wie finanziell leistungsfähig qualifiziert. Die Offerte des einzigen Anbieters ist somit in ihrer Gesamtheit die vorteilhafteste. Die Offerte überzeugte insbesondere durch gute Referenzprojekte und eine aussagekräftige und projektbezogene Auftragsanalyse.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
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20 | QUALITY | ZK1: QUALITÄT DES ANBIETERS: Gewichtung 20 % Erfahrung und Referenzen in der Personenbeförderung und/oder im Velotransport. Die Bewertung erfolgt auf Basis von 2 Referenzprojekten des Anbieters. |
40 | QUALITY | ZK2: QUALITÄT DES ANGEBOTES: Gewichtung 40 % Durch den Anbieter ist die bevorstehende Aufgabe zu analysieren und ein Vorschlag bezüglich des eigenen Vorgehens zu formulieren. Dabei ist zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen (maximal 3 Seiten A4, Schriftgrösse Arial 10 pt.): - Einschätzung der projektspezifischen Herausforderungen - Aufzeigen des erforderlichen Personaleinsatzes, Abdeckung von Spitzenzeiten, aussergewöhnliche Vorkehrungen für den Fall von Störungen, Reaktionszeit bei kurzfristigem Bedarf an zusätzlicher Beförderungskapazität, Abwicklung von Gruppenanmeldungen - Angaben zu den einzusetzenden Fahrzeugen |
40 | PRICE | ZK3: PREIS: Gewichtung 40% Bereinigte Angebotssumme |
: Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden. PREISBEWERTUNG: Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. Benotung der übrigen Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut 5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
09.01.2024
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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