Ausschreibung 1372647: Ersatzverkehr Frühling 2024 Bremgarten - Dietikon
Publiziert am: 26. Oktober 2023
Aargau Verkehr AG (AVA)
Die AVA sucht einen Anbieter, welcher den 4-wöchigen Ersatzverkehr infolge Bauarbeiten mit Totalsperre im Frühling 2024 zwischen Bremgarten und
Dietikon fahren kann.
Diese Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt einer für die
Bauarbeiten notwendigen Plangenehmigungsverfügung des BAV, welche bis 31.12.2023 vorliegen sollte.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Siehe Ziffer 2.6 |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
26. Oktober 2023 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
15. November 2023 | Frist für Fragen | Rechtzeitig eingegangene Fragen werden bis spätestens am |
8. Dezember 2023 | Abgabetermin 00:00 | Postversand: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel |
13. Dezember 2023 | Offertöffnung | Postversand: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel |
6. April 2024 | Geplanter Projektstart | |
5. Mai 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
10 | QUALITY | Anstellungsbedingungen Fahrpersonal |
10 | COST | Ersatzhaltestellen |
10 | QUALITY | Ortung |
70 | PRICE | Preis |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Laurenzenvorstadt 11, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Posftfach
5001 Aarau
Telefon: +41628328369
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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