Zuschlag 1365773: Freihändige Vergabe für Elektrifizierung Stadtbus

Publiziert am: 27. September 2023

Stadt Kreuzlingen

Freihändige Vergabe, gestützt auf Art. 21 Abs. 2 Bst. e IVöB. Die Stadt Kreuzlingen hat der Eurobus AG nach durchgeführtem offenen Verfahren den Zuschlag für den Betrieb des Stadtbusses für eine Dauer von 10 Jahren übertragen. Die Stadt Kreuzlingen hat mit Grundsatzentscheid vom 30. Mai 2023 entschieden, den Stadtbus ab 2024 mit Fahrzeugen mit Elektroantrieb zu betreiben. Aufgrund der Verhältnisse in Kreuzlingen und nach entsprechender Fachabklärung kommen nur Fahrzeuge mit Gelegenheitsladeinfrastruktur in Frage. Gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. e IVöB kann ein Folgeauftrag ohne Ausschreibung erteilt werden, wenn ein Anbieterwechsel aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist, erhebliche Schwierigkeiten bereitet oder substantielle Mehrkosten nach sich ziehen würde. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt: Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes und Elektrifizierung können nur mit demselben Betreiber gewährleistet werden bzw. würden zu massiven Mehrkosten führen, wenn zwei verschiedene Betreiber parallel tätig wären. Nur mit der bisherigen Dienstleisterin kann sodann der beschlossene Zeitplan eingehalten werden. Die Dienstleisterin verfügt schliesslich über grosse Erfahrung mit der vorliegend zum Einsatz gelangenden Infrastruktur. Die Wirtschaftlichkeit wird über einen Benchmark-Vergleich laufend geprüft werden.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 60112000: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Gruppen:
  • T: Transport
Untergruppen:
  • T-T: Transport
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Eurobus Ostschweiz AG, Arbon
CHF 3,730,000 , Preis: p.A. (Schätzung)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

19.09.2023


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Zuschlag kann, soweit die Zulässigkeit des freihändigen Verfahrens oder Korruption gerügt wird, innert 20 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse 16, 8570 Weinfelden, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist dreifach einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Stadt Kreuzlingen
Hauptstrasse 88
8280 Kreulzingen
Telefon: 071 677 64 00
E-Mail-Adresse:  
sandro.noethiger@kreuzlingen.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1365773 Freihändige Vergabe für Elektrifizierung Stadtbus