Ausschreibung 1345259: Kleiderlogistik

Publiziert am: 6. Januar 2024

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG

Gesucht wird ein Anbieter, der in der Lage ist, eine umfassende Kleiderlogistik sowie einen zeitgemässen Onlineshop für die Unterstützung der Bestellung der Uniformbestandteile des BAZG für 4'500 uniformierte Mitarbeitende zu realisieren und die Serviceleistungen über die geplante Lebensdauer von 7 Jahren (Grundauftrag 4 Jahre, optionale Verlängerung 3 Jahre) sicher zu stellen. Der Betrieb des zukünftigen Systems erfolgt auf der vom Anbieter vorgeschlagenen Infrastruktur. Der Anbieter erbringt Betrieb, Wartung und Support des Onlineshops ab Abnahme (Betriebsaufnahme MS 5) für eine Zeitdauer von insgesamt 7 Jahren. Mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben «Kleiderlogistik BAZG» soll für das BAZG die bestmögliche Unterstützung für die Bestellabwicklung von Dienstbekleidungen mittels Onlineshop, Retourenverarbeitungen, Mithilfe bei der Aufnahme der Konfektionsmasse der Aspiranten und Näharbeiten gewährleistet werden können.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Ganze Schweiz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 48000000: Softwarepaket und Informationssysteme
  • 50800000: Diverse Reparatur- und Wartungsdienste
  • 64100000: Post- und Kurierdienste
  • 60220000: Postbeförderung per Bahn
  • 63100000: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
  • 60161000: Paketbeförderung
Gruppen:
  • IT: IT
  • T: Transport
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
  • T-T: Transport
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
6. Januar 2024 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

22. Februar 2024 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese anonymisiert ins Frageforum auf www.simap.ch
stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.
Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

Stellt der Anbieter Fehler in den Ausschreibungsunterlagen fest, hat er seine entsprechenden Feststellungen auf gleichem Wege
dem Auftraggeber zur Kenntnis zu bringen.

5. März 2024 Abgabetermin 23:00

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort
vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Loge der Beschaffungsstelle (durch Anbieter oder Kurier):
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangs-bestätigung zu erfolgen.
Die Logenöffnungszeiten können variieren. Wir bitten daher bei persönlicher Abgabe um vorgängige Avisierung per E-Mail (gem.
Ziff. 1.2 vorstehend)
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer
schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei
Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail an die unter Ziffer 1.2 vorstehend aufgeführte Adresse zu senden.

7. März 2024 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort
vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Loge der Beschaffungsstelle (durch Anbieter oder Kurier):
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangs-bestätigung zu erfolgen.
Die Logenöffnungszeiten können variieren. Wir bitten daher bei persönlicher Abgabe um vorgängige Avisierung per E-Mail (gem.
Ziff. 1.2 vorstehend)
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer
schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei
Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail an die unter Ziffer 1.2 vorstehend aufgeführte Adresse zu senden.

3. Juni 2024 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2028 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30 QUALITY ZK 1 Kleiderlogistik
20 QUALITY ZK 2 Onlineshop
5 QUALITY ZK 3 Projektleistungen
5 QUALITY ZK 4 Serviceleistungen
10 QUALITY ZK 6 Anbieterpräsentation
30 QUALITY ZK 7 Preis

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien erfüllen,
sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der
Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.

EK02 Erfahrung
Der Anbieter bestätigt, dass er über ausreichend Erfahrung in Projekten verfügt, die in Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand zweier Referenzen aus, welche zum Ausschreibungszeitpunkt in Realisierung (Projektstart nicht vor 01.01.2021) oder Betrieb (Inbetriebnahme nicht vor 01.01.2017) sind. Die ausgewiesenen Projekte müssen folgende Rahmenbedingungen erfüllen:
- 1 Projekt mit Jahresumsatz grösser 250 kCHF
- Die ausgewiesenen Referenzprojekte müssen in einer der folgenden Branchen umgesetzt worden sein: öffentlicher Sektor (Bund, bundesnahe Betriebe, kantonale Verwaltungen, Blaulichtorganisationen), Unternehmungen der Privatwirtschaft in den Bereichen Logistik, Sicherheit, Gesundheitswesen, Spedition oder vergleichbar.

EK03 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK04 Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden.

EK05 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung von Gütern (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021) Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB

EK06 Akzeptanz des Vertragsentwurfes
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK07 Infrastruktur
Der Anbieter bestätigt, dass er für die Ausführung der jeweiligen Aufträge und Werkverträge eigene Räumlichkeiten mit vollständiger Infrastruktur und persönlichen Arbeitsinstrumenten zur Verfügung stellen und bei Einsätzen beim Kunden oder seinen Partnern ebenfalls eigene Arbeitsinstrumente einsetzen kann (PC, Smartphone, Zeiterfassung, Internet-Zugang usw.)

EK08 Gesamtverantwortung für das Projekt
Der Anbieter bestätigt, die alleinige Gesamtverantwortung für das Projekt i. S. eines Generalunternehmers zu übernehmen; er wird alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Zu allenfalls seitens des Anbieters zugezogenen Dritten tritt der Auftraggeber in kein Vertragsverhältnis.

EK09 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie in den Ausschreibungsunterlagen umschrieben, erfüllen zu können.

EK10 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter
diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung (Projekt und Betrieb) können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Der Auftraggeber kann bei Vorliegen wichtiger Gründe jederzeit den Austausch von Schlüsselpersonen verlangen.

Allfällige Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem Ersatz von Schlüsselpersonen sind im Konflikteskalations-verfahren zu lösen. Der Auftraggeber kann zudem jederzeit gegen Bezahlung einer Einarbeitungspauschale in der Höhe von
maximal 10 Arbeitstagen den Ersatz von Schlüsselpersonen verlangen. In diesem Fall müssen die Gründe für einen Ersatz nicht offengelegt werden.

EK11 Sprachkenntnisse
a) Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen und SPOC einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich GER[1] Niveau: C1 für Projektleiter, alle übrigen Niveau B2) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
b) Die Projektergebnisse und Dokumentationen sind in deutscher Sprache zu erstellen und abzuliefern.
c) Sprachkenntnisse Personal im Support (Helpdesk)
Der Anbieter bestätigt, dass er für den Support Personal einsetzt, welches die Kommunikation auf Deutsch, Französisch und Italienisch mind. in Niveau B2 (mündlich) erbringen kann..
[1] GER: Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (https://www.europaeischer-referenzrahmen.de)

EK12 Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitäts-managementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 und ISO 14001 oder gleichwertig.

Geforderte Nachweise:

EK01 Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch). Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes. Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 Nachweis
Als Nachweis sind pro Referenzprojekt mindestens folgende Angaben zu machen:
- Firmenname und Anschrift
- Referenzperson(en) mit E-Mail-Adressen und Telefonnummern
- Ausführungszeitraum und Ort der Durchführung des Referenzauftrages
- Umfang des durchgeführten Referenzauftrages (Auftragssumme und reine Auftragszeit in Monaten)
- Umschreibung der erbrachten Leistungen
- Präsentation eines der Referenzprojekte anlässlich der Angebotspräsentation.

EK03 Nachweis
Schriftliche Bestätigung sowie Angabe von Name, Vorname, Funktionsbezeichnung, Mailadresse und Stellvertreter des SPOC.

EK04 bis EK11 Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK12 Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den im EK05 aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu
Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der
Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Taubenstrasse 16
3003 Bern
Telefon: 0580000000
E-Mail-Adresse:  
ausruestung@bazg.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1345259 Kleiderlogistik