Ausschreibung 1340109: (23108) 420 Reisebusse: Personentransporte für das SEM 2024 - 2028

Publiziert am: 2. Juni 2023

Staatssekretariat für Migration SEM

Personentransporte im Asylbereich mit Reisebussen in der ganzen Schweiz.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Ganze Schweiz.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 60100000: Straßentransport/-beförderung
  • 60130000: Personensonderbeförderung (Straße)
Gruppen:
  • T: Transport
Untergruppen:
  • T-T: Transport
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Westschweiz (VD, GE, VS, FR, NE, JU)

  • Lot 2:

    Bern (BE)

  • Lot 3:

    Nordwestschweiz (BS, BL, SO, AG)

  • Lot 4:

    Tessin und Zentralschweiz (LU, OW, NW, ZG, UR, SZ, TI)

  • Lot 5:

    Zürich (ZH)

  • Lot 6:

    Ostschweiz (SH, TG, SG, AI, AR, GL, GR)

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
2. Juni 2023 Publikationsdatum
2. Juni 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

22. Juni 2023 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

27. Juli 2023 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

3. August 2023 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

1. Januar 2024 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2030 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Westschweiz (VD, GE, VS, FR, NE, JU)
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Angestrebt wird, pro ausgeschriebenes der 6 Lose 2 Zuschlagsempfänger zu bestimmen.
  • Projektdauer von 01.01.2024 bis 31.12.2030

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
6000 Punkte ZK01 Preis
2000 Punkte ZK02 Reaktionszeit
1300 Punkte ZK03 zusätzliche Sitzplätze pro Fahrzeugkategorie
250 Punkte ZK04 Nachhaltigkeit (Massnahmen Anbieter)
250 Punkte ZK05 Beschäftigung von Personen aus dem Asylbereich im Betrieb des Anbieters
200 Punkte ZK06 Aufbau und Struktur der Offerte

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 4 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: Bern (BE)
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Angestrebt wird, pro ausgeschriebenes der 6 Lose 2 Zuschlagsempfänger zu bestimmen.
  • Projektdauer von 01.01.2024 bis 31.12.2030

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
6000 Punkte ZK01 Preis
2000 Punkte ZK02 Reaktionszeit
1300 Punkte ZK03 zusätzliche Sitzplätze pro Fahrzeugkategorie
250 Punkte ZK04 Nachhaltigkeit (Massnahmen Anbieter)
250 Punkte ZK05 Beschäftigung von Personen aus dem Asylbereich im Betrieb des Anbieters
200 Punkte ZK06 Aufbau und Struktur der Offerte

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 4 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



3: Nordwestschweiz (BS, BL, SO, AG)
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Angestrebt wird, pro ausgeschriebenes der 6 Lose 2 Zuschlagsempfänger zu bestimmen.
  • Projektdauer von 01.01.2024 bis 31.12.2030

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
6000 Punkte ZK01 Preis
2000 Punkte ZK02 Reaktionszeit
1300 Punkte ZK03 zusätzliche Sitzplätze pro Fahrzeugkategorie
250 Punkte ZK04 Nachhaltigkeit (Massnahmen Anbieter)
250 Punkte ZK05 Beschäftigung von Personen aus dem Asylbereich im Betrieb des Anbieters
200 Punkte ZK06 Aufbau und Struktur der Offerte

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 4 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



4: Tessin und Zentralschweiz (LU, OW, NW, ZG, UR, SZ, TI)
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Angestrebt wird, pro ausgeschriebenes der 6 Lose 2 Zuschlagsempfänger zu bestimmen.
  • Projektdauer von 01.01.2024 bis 31.12.2030

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
6000 Punkte ZK01 Preis
2000 Punkte ZK02 Reaktionszeit
1300 Punkte ZK03 zusätzliche Sitzplätze pro Fahrzeugkategorie
250 Punkte ZK04 Nachhaltigkeit (Massnahmen Anbieter)
250 Punkte ZK05 Beschäftigung von Personen aus dem Asylbereich im Betrieb des Anbieters
200 Punkte ZK06 Aufbau und Struktur der Offerte

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 4 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



5: Zürich (ZH)
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Angestrebt wird, pro ausgeschriebenes der 6 Lose 2 Zuschlagsempfänger zu bestimmen.
  • Projektdauer von 01.01.2024 bis 31.12.2030

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
6000 Punkte ZK01 Preis
2000 Punkte ZK02 Reaktionszeit
1300 Punkte ZK03 zusätzliche Sitzplätze pro Fahrzeugkategorie
250 Punkte ZK04 Nachhaltigkeit (Massnahmen Anbieter)
250 Punkte ZK05 Beschäftigung von Personen aus dem Asylbereich im Betrieb des Anbieters
200 Punkte ZK06 Aufbau und Struktur der Offerte

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 4 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



6: Ostschweiz (SH, TG, SG, AI, AR, GL, GR)
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Angestrebt wird, pro ausgeschriebenes der 6 Lose 2 Zuschlagsempfänger zu bestimmen.
  • Projektdauer von 01.01.2024 bis 31.12.2030

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
6000 Punkte ZK01 Preis
2000 Punkte ZK02 Reaktionszeit
1300 Punkte ZK03 zusätzliche Sitzplätze pro Fahrzeugkategorie
250 Punkte ZK04 Nachhaltigkeit (Massnahmen Anbieter)
250 Punkte ZK05 Beschäftigung von Personen aus dem Asylbereich im Betrieb des Anbieters
200 Punkte ZK06 Aufbau und Struktur der Offerte

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 4 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis schriftliche Bestätigung ausreichend
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02A Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen sowie von Melde- und Bewilligungspflichten
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm zur Leistungserbringung angebotenen und/oder beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten, sofern zugelassen) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten sowie auch die Melde- und Bewilligungspflichten nach dem Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA, SR 822,41; vgl. auch den Anhang 6 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen [BöB, SR 172.056.1]). Ebenso bestätigt der Anbieter, dass er hierzu die vorerwähnten Subunternehmer (sofern zugelassen) vertraglich verpflichtet hat oder verpflichten wird.
Nachweis
Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 1 Pflichtenheft).

EK02B Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 100 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 100 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (Lohngleichheit analysieren – einfach und sicher mit Logib (admin.ch)). Das Ergebnisblatt «Nachweis der Teilnahmebedingung betreffend Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann» ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen;
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen:
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
Nachweis schriftliche Bestätigung ausreichend.

EK02C Einhaltung des Verbots der Vergabe öffentlicher Aufträge gemäss Artikel 29c der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72, «Verordnung»).
Informationen des SECO zu den Massnahmen und Selbstdeklaration: Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (admin.ch); abrufbar unter folgendem link: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit/Wirtschaftsbeziehungen/exportkontrollen-und-sanktionen/sanktionen-embargos/sanktionsmassnahmen/massnahmen-zur-vermeidung-der-umgehung-internationaler-sanktione.html
Nachweis schriftliche Bestätigung ausreichend
Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration. Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK03 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 1 Referenz in den letzten 3 Jahren nach. Insbesondere weist der Anbieter nach, dass er über Erfahrung im Bereich der Disposition von Personentransporten verfügt.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Schriftlicher Nachweis der Referenzen mit mindestens folgenden Angaben:
- Firmenname und Anschrift mit Kontaktperson(en) und Telefonnummern;
- Zeitpunkt und Ort der Durchführung des Auftrags;
- Umfang des durchgeführten Auftrages; wahrgenommene Aufgaben im Zusammenhang mit der Disposition;
- Umschreibung der erbrachten Leistungen;
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen). Zustimmungsschreiben (e-mail reicht) zur Auskunfterteilung sind dem Angebot beizulegen.

EK04 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen. In der Dokumentation ist insbesondere darzulegen, wieviele Chauffeure für die Leistungserbringung durchschnittlich zur Verfügung stehen.

EK05 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner, welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann (für den SPOC: vgl. EK19).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten und Funktionsbezeichnung.

EK06 Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK07 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Stellt das SEM fest, dass bei der Leistungerbringung (dem Einsatz) eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen besteht, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen.
Anschliessend entscheidet das SEM, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffende Person nicht mehr für einen Einsatz vorzusehen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe September 2016, Stand: 2021
abrufbar unter: https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09 Akzeptanz wesentlicher Vertragselemente
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 5 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK10 Haftpflichtversicherung
Der Anbieter bestätigt, dass er eine Haftpflichtversicherung mit einer dem Risiko entsprechenden Deckungssumme abgeschlossen hat (2. Teil VVV; SR 741.31).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung und Kopie der entsprechenden Versicherungspolice(n).

EK11 Subunternehmer
Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Ebenso bleibt der Anbieter Ansprechpartner für das SEM (bsp. Änderungen nach Erteilung des Auftrags), auch wenn ein Subunternehmer den Einzelauftrag ausführt. Rechnungssteller ist ausschliesslich der Anbieter (also nicht der beauftragte Subunternehmer). Der Anbieter gewährleistet, dass die von ihm eingesetzten Subunternehmer die in diesem Pflichtenheft geforderten Eigenschaften und Vorgaben ebenfalls umfassend erfüllen bzw. einhalten (Ausnahme: Fahrzeugflotte).
Werden die Subunternehmer erst nachträglich beigezogen, ist der Anbieter verpflichtet, dem SEM die eingesetzten Subunternehmer laufend und unaufgefordert bekannt zu geben.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung und namentliche Nennung der vorgesehenen Subunternehmer.

EK12 Bestätigung von Einzelaufträgen
Die Einzelaufträge werden vom SEM innerhalb der folgenden Zeiten ausgelöst: Montag bis Sonntag: 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr (regelmässig elektronisch).
Der Anbieter gewährleistet, dass er den Auftrag zur Kenntnis nehmen und die Auftragsausführung innerhalb einer Stunde nach Erhalt bestätigen kann. Für dringende Anfragen stellt der Anbieter dem SEM eine Pikettnummer zur Verfügung.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK13 Fahrzeugflotte des Anbieters (Mindestbestand)
Der Anbieter bestätigt, dass er spätestens im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses selber über den folgenden Mindestbestand an Fahrzeugen in den verschiedenen Fahrzeugkategorien pro angebotenes Los verfügen wird:
A: Fahrzeug normal: 1 Fahrzeug
B: Fahrzeug klein: 1 Fahrzeug
C: Fahrzeug mini: 1 Fahrzeug
Falls ein Anbieter Angebote für mehrere Lose einreicht, erhöht sich der erforderliche Mindestbestand der Fahrzeuge des Anbieters entsprechend der Anzahl der offerierten Lose.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung und Dokumentation der Fahrzeugflotte des Anbieters (entsprechend der Anzahl der offerierten Lose).

EK14 Mindestbeförderungskapazität pro Fahrzeugkategorie
Der Anbieter bestätigt, innerhalb der 3 Fahrzeugkategorien folgende mindestens erforderliche Beförderungskapazität (Anzahl Personen [exkl. Fahrer]) zu garantieren:
A: Fahrzeug normal: 50 Sitzplätze
B: Fahrzeug klein: 25 Sitzplätze
C: Fahrzeug mini: 15 Sitzplätze
Der Anbieter hat im Rahmen der Zuschlagskriterien die Möglichkeit, eine höhere Anzahl Sitzplätze pro Fahrzeugkategorie zu offerieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK15 Maximale Reaktionszeit
Als Reaktionszeit gilt der Zeitraum zwischen der Bestellung durch das SEM und dem vereinbarten Eintreffen des Fahrzeugs am Abfahrtsort (BAZ). Der Anbieter bestätigt, dass er für jede der 3 Fahrzeugkategorien eine maximale Reaktionszeit von 8 Stunden einhält. Die Einzelaufträge können vom SEM in folgenden Zeiten ausgelöst werden: Montag bis Sonntag: 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr.
Im Rahmen der Zuschlagskriterien können die Anbieter kürzere Reaktionszeiten offerieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK16 Stornierungen von Einzelaufträgen
Der Anbieter bestätigt das Einverständnis zu folgender Regelung: Das SEM kann im Zeitraum zwischen 06.00 und 22.00 Uhr (Montag bis Sonntag) einen erteilten Auftrag bis 4 Stunden vor dem vereinbarten Abfahrtstermin unentgeldlich (ohne Kostenfolge) widerrufen.
Erfolgt die Absage durch das SEM weniger als 4 Stunden vor dem vereinbarten Abfahrtstermin, hat der Anbieter Anspruch auf eine pauschale Entschädigung. Diese beträgt pro widerrufenem Auftrag pauschal:
• in der Fahrzeugkategorie A: 30 Prozent der vereinbarten Streckenpauschale bzw. der vereinbarten Kosten aufgrund der Kilometer- und Chauffeurpauschale; max. 500.00 CHF
• in der Fahrzeugkategorie B: 30 Prozent der vereinbarten Streckenpauschale bzw. der vereinbarten Kosten aufgrund der Kilometer- und Chauffeurpauschale; max. 400.00 CHF
• in der Fahrzeugkategorie C: 30 Prozent der vereinbarten Streckenpauschale bzw. der vereinbarten Kosten aufgrund der Kilometer- und Chauffeurpauschale; max. 300.00 CHF
In den Einzelverträgen können davon abweichende Regelungen vereinbart werden. Dies betrifft insbesondere längerfristige Personentransporte, die regelmässig (z.B. täglich) stattfinden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK17 Lizenz des BAV
Die ausgeschriebenen Leistungen setzen voraus, dass der Anbieter über eine Lizenz des BAV im Bereich Personenverkehr (Typ V oder U gemäss Verzeichnis der Inhaberinnen und Inhaber des Fachausweises) verfügt.
Nachweis
Kopie der gültigen Lizenz.

EK18 Durchsetzung Vorgaben zur Arbeitssicherheit/Arbeitsschutz
Der Anbieter gewährleistet, dass innerbetrieblich die Vorgaben zur Arbeitssicherheit/Arbeitsschutz durchgesetzt werden. Dies betrifft insbesondere die im 3. Abschnitt der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen (Chauffeurverordnung, ARV 1; SR 822.221) enthaltenen Regelungen zu den Lenkzeiten, Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK19 Ansprechpartner Koordination und Disposition (SPOC)
Der Anbieter bezeichnet einen Ansprechpartner, der für die Koordination und Disposition der Einzelaufträge verantwortlich ist. Der Anbieter stellt zudem eine Pikettnummer zur Verfüung.
Nachweis
Angabe von Name, Vorname, Koordinaten und Funktionsbezeichnung des SPOC.

EK20 Organisation der Fahrleitzentrale
Der Anbieter legt in einem Konzept dar, wie er die Organisation seiner Fahrleitzentrale für die Durchführung des vorliegenden Auftrags sicherstellt.
Nachweis
Beilage des entsprechenden Konzepts.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine, vgl. aber TS01.

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Staatssekretariat für Migration SEM
Quellenweg 6
3003 Bern-Wabern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch