Abbruch 1328733: Ersatzverkehr / Bahnersatz Sommer 2023 Bremgarten - Dietikon

Publiziert am: 5. April 2023

Aargau Verkehr AG (AVA)

Die Aargau Verkehr AG (AVA) sucht einen Anbieter, welcher den 5-wöchigen Ersatzverkehr vom 10.07.2023 bis einschliesslich 13.08.2023 infolge Bauarbeiten mit Totalsperre im Sommer 2023 zwischen Bremgarten und Dietikon fahren kann.

Der Ersatzverkehr erfolgt mit Gelenkbussen auf dem Teilabschnitt Bremgarten – Dietikon der Linie S17 Wohlen – Bremgarten – Dietikon.


Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben
Kategorie: Abbruch
Sprache: de
Tags:
  • 60112000: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Gruppen:
  • T: Transport
Untergruppen:
  • T-T: Transport
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Eignung, Zuschlag, Bedingungen


Ausschreibung vom:
9. Februar 2023

Offizielles Publikationsorgan:
Simap

Reasons:
  • Wesentliche Änderungen im Projekt

Bemerkung:

Die erforderliche Plangenehmigungsverfügung des Bundesamtes für Verkehr (BAV) lag bis zum 31. März 2023 nicht vor (siehe Vorbehalt in den Ausschreibungsunterlagen). Die Bauarbeiten können demzufolge nicht wie geplant im Sommer 2023 durchgeführt werden. Sie werden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die nachgefragte Leistung erfordert dadurch eine wesentliche Änderung.


Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Aargau Verkehr AG (AVA)
Hintere Bahnhofstrassse 85
5000 Aarau
Telefon: 062 832 83 00
E-Mail-Adresse:  
miriam.scheidegger@aargauverkehr.ch