Ausschreibung 1306113: Transportdienstleistungen
Publiziert am: 22. Dezember 2022
Kantonsspital Baselland
Transportdienstleistungen für die Standorte Liestal, Bruderholz und Laufen.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
siehe Ausschreibungsunterlagen |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
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Lots : |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
22. Dezember 2022 | Publikationsdatum | |
9. Januar 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
24. Februar 2023 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
10. Februar 2023 | Frist für Fragen | None |
3. März 2023 | Abgabetermin 12:00 | siehe Pflichtenheft |
3. März 2023 | Offertöffnung | siehe Pflichtenheft |
1. August 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Juli 2026 | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.08.2023 bis 31.07.2026
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
Vertrag kann verlängert werden, wenn nicht gekündigt wird.
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.08.2023 bis 31.07.2026
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
Vertrag kann verlängert werden, wenn nicht gekündigt wird
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Das KSBL akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten ausschliesslich die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten AGB's des Kantonsspitals Baselland
Fakultativ am 19. Januar 2023, 13:30h
Preisvarianten (Pauschale, Globale, Kostendach oder Zahlungsplan oder weitere) werden nicht als Unternehmervarianten akzeptiert und demzufolge im Beschaffungsverfahren nicht zugelassen.
Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
Bruderholz
4104 Bruderholz
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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