Ausschreibung 1297069: Ersatzbetrieb während Sanierung Gurtenbahn 2024
Publiziert am: 9. November 2022
Gurtenbahn Bern AG
Die Gurtenbahn Bern AG bringt die Standseilbahn und die Stationen auf den neuesten Stand. Die Auslöser dazu sind die Konzessionserneuerung und die Umsetzung des BehiG. Die Betriebssicherheit wird mit dieser Investition für die nächsten 30 Jahre sichergestellt. Während des geplanten Umbaus (Januar bis Mai 2024) muss die Bahn voraussichtlich 17 Wochen den Betrieb einstellen. In dieser Zeit müssen die Gäste mit Bussen auf den Gurten transportiert werden.
Auftraggeber: | Träger kommunaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Wabern - Gurten Kulm - Wabern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
9. November 2022 | Publikationsdatum | |
9. November 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
20. Dezember 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
1. Dezember 2022 | Frist für Fragen | Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist per Mail auf berhard.schmocker@gurtenbahn.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt zeitnah per Mail an alle Interessentinnen. |
20. Dezember 2022 | Abgabetermin 11:00 | Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Talstation der Gurtenbahn Bern AG in Wabern einzureichen. Die Angebote müssen zwingend physisch gemäss Ziffer 1.4 eingetroffen sein. |
22. Dezember 2022 | Offertöffnung | Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Talstation der Gurtenbahn Bern AG in Wabern einzureichen. Die Angebote müssen zwingend physisch gemäss Ziffer 1.4 eingetroffen sein. |
1. Januar 2024 | Geplanter Projektstart | |
6. Mai 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Keine.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Keine.
Gemäss Ausschreibungsunterlagen.
Begehung der Strecke ist obligatorisch:
Teilnahme an der Begehung am Dienstag, 29. November 2022 um 10:00 Uhr (Treffpunkt vor der Talstation, Mani-Matter-Platz 1, 3084 Wabern).
Eine Anmeldung ist erforderlich.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Die Lieferantin verpflichtet sich, die geforderten Minimalanforderungen bezüglich Verfahrensgrundsätze gemäss Artikel 11ff Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vollumfänglich zu erfüllen.
Eine Angebotsbereinigung (IVöB Art. 39) ist möglich. Eine solche Bereinigung und eine Anpassung der Angebote nach der
Öffnung sind möglich, wenn dies zur Vergleichbarmachung oder wegen Leistungsänderungen nötig ist. Reine Preisverhandlungen
(«Abgebotsrunden») bleiben aber verboten (IVöB Art. 11).
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss IVöB, Art. 56 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Einer allfälligen Beschwerde kommt keine aufschiebende Wirkung zu (IVöB, Art. 54 Abs. 1).
Eigerplatz 3
3007 Bern
Telefon: 0319612323
E-Mail-Adresse:
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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