Ausschreibung 1286275: (22149) 620 Gütertransportdienstleistungen Schiene/Strasse

Publiziert am: 15. September 2022

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL

Gütertransportdienstleistungen Schiene/Strasse (mit Nachtsprung) im Grundauftrag (1 Jahr) 3'600 Sendeaufträge (Paletten Sendungen).

Die Ausschreibungsunterlagen enthalten Informationen zur geplanten Beschaffung von Gütertransportdienstleistungen Schiene/Strasse (mit Nachtsprung) durch das Bundesamt für Bauten und Logistik BBL.
Unter Berücksichtigung der Umweltaspekte und der Nachhaltigkeit findet die Beförderung der Stückgutladungen (Sendeaufträge) verdichtet am Standort Bern statt und wird via Nachtsprung auf der emissionsarmen Bahnschiene zum Zielbahnhof transportiert. Anschliessend wird das Stückgut anhand einer Feinverteilung zum Zielort überführt. Die längste Strecke der Stückgut Beförderung findet auf der Schiene statt und nur ein kleiner Teil des Transportweges erfolgt auf der Strasse (Überführung zur Verladestelle und Feinverteilung vor Ort). Durch die Verlagerung auf die Bahn werden die Schweizer Strassen entlastet und die CO2 Emissionen werden reduziert.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21, 3027 Bern-Bethlehem: Für die Abholung der Paletten Sendungen und Zustellung an die verschiedenen Dienststellen der allgemeinen Bundesverwaltung in der ganzen Schweiz sowie die Anlieferung und Austausch vom Leergebinde.

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Schwarzenburgstrasse 31, 3007 Bern/Weissenbühl: Nur für die Anlieferung und Austausch vom Leergebinde.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 60000000: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
  • 60200000: Schienentransport/-beförderung
Gruppen:
  • T: Transport
Untergruppen:
  • T-T: Transport
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
15. September 2022 Publikationsdatum
15. September 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

7. Oktober 2022 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

31. Oktober 2022 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

3. November 2022 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
500 Punkte ZK 01.01 ISO-9001 Qualitätsmanagement oder gleichwertiges Zertifikat
500 Punkte ZK 01.02 ISO-14001:2015 Umweltmanagement-System oder EMAS oder gleichwertiges Zertifikat
500 Punkte ZK 01.03 DIN EN 16258 oder ISO 144064-1 Treibhausgasemissionen oder gleichwertiges Zertifikat
2000 Punkte ZK 01.04 We-go-green-ASTAG oder gleichwertiges Zertifikat/Label
1500 Punkte ZK 01.05 Fair Palett Player by GS1 Switzerland & ASTAG
500 Punkte ZK 01.06 Innovation
3500 Punkte ZK 01.07 Umschlagsanlage in Bern-Weyermannshaus
100 Punkte ZK 01.08 Gliederung des Angebotes
4900 Punkte ZK 01.09 Preis Gütertransportdienstleistungen Schiene/Strasse (mit Nachtsprung)

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, die die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich von einem der Konsortialmitglieder zu erbringen. Jeder Teilnehmer muss die geforderten Eignungskriterien erbringen.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern im Rahmen von Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Anhang 1 ‚Anforderungskatalog‘.

EK03
Akzeptanz des Vertragsentwurfs:
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf (Anhang 4) des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Anhang 1 ‚Anforderungskatalog‘.

EK04
Ansprechpartner:
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Die Tabelle in Anhang 1 ‚Anforderungskatalog‘ ist mit den geforderten Informationen auszufüllen.
SPOC: Name, Vorname, Tel.-Nr., Mailadresse, Funktionsbezeichnung.
Stellvertretung SPOC: Name, Vorname, Tel.-Nr., Mailadresse, Funktionsbezeichnung.

EK05
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen:
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Anhang 1 ‚Anforderungskatalog‘.

EK06
Ressourcen/Infrastruktur:
Bereitschaft und Fähigkeit, die geforderten Leistungen einzuhalten. Der Anbieter muss nachweisen, dass er die Kapazität und Infrastruktur besitzt, die eingegebene Offerte im vollen Umfang zu erfüllen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Anhang 1 ‚Anforderungskatalog‘, sowie Abgabe einer nachvollziehbaren Dokumentation und Berechnung der entsprechenden Kapazitäten/Infrastruktur (benötigter Personalaufwand und Fahrzeugpark). Es sind max. 2 A4-Seiten einzureichen!

EK07
Einhaltung der geltenden rechtlichen Vorgaben für Transportdienstleistungen im Binnen-/Inlandtransport (Kabotage):
• Insbesondere Art. 14 des Landesverkehrsabkommens Schweiz-EU (SR 0.740.72)
• Insbesondere Art. 8 Anlage C des Istanbuler Übereinkommens vom 26. Juni 1990 (SR 0.631.24)
• Insbesondere Art. 9 und 58 des Zollgesetzes (SR 631.0)
• Insbesondere Art. 34 der Zollverordnung (SR 631.01)
• Insbesondere Art. 115 und 150 der Verkehrszulassungsverordnung (SR 741.51)
https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/information-firmen/transport--reisedokument--strassenabgaben/transportvorschriften/einfuhr-in-die-schweiz.html
Binnentransporte innerhalb des Schweizer Zollgebiets sind grundsätzlich nur mit schweizerisch verzollten/versteuerten und in der Schweiz immatrikulierten Beförderungsmitteln erlaubt.
Mit ausländischen Fahrzeugen dürfen Waren folglich nur grenzüberschreitend befördert werden (Ein- bzw. Ausfuhr).
Merkblatt: BAZG Merkblatt Binnentransport (Kabotage) im gewerblichen Güterverkehr (https://www.bazg.admin.ch/dam/bazg/de/dokumente/verfahren-betrieb/Aufgabenvollzug/Dokumentation/R-13_Zollveranlagung_Fahrzeuge/merkblatt _binnentransportekabotageimgewerblichengueterverkehr.pdf.download.pdf/merkblatt_binnentransportekabotage.pdf).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Anhang 1 ‚Anforderungskatalog‘.

EK08
100% Abdeckung für die Zustellung der Sendungen an die Empfänger in der Schweiz:
Der Anbieter verfügt über ein nationales Dienstleistungsangebot sowie strukturelles Netz, um die Leistungen vollständig zu erfüllen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Anhang 1 ‚Anforderungskatalog‘, sowie Abgabe einer Dokumentation (Transportkonzept, mit Einbindung allfälliger Subunternehmer und deren Leistungen), welche das Versorgungsnetz innerhalb der Schweiz vom Anbieters nachvollziehbar aufzeigt.

EK09
Garantierte Abholzeiten beim BBL:
Die tägliche Abholung durch den Anbieter erfolgt in der Regel werktags, Montag – Freitag spätestens zwischen 15:15 Uhr – 16:00 Uhr, letzte Abholung beim BBL. Abholungen können bei Bedarf mehrmals vor diesem Zeitfenster erfolgen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Anhang 1 ‚Anforderungskatalog‘, sowie Abgabe einer Dokumentation (Transportkonzept), in welchem die garantierten Abholzeiten des BBL festgehalten sind.

EK10
Zustellfrist/Zustellzeit:
Die maximale Zustellfrist/Zustellzeit ab Abholung auf/an der Rampe vom BBL bis zur Übergabe an den Kunden beträgt max. 24 Stunden.
Ausgenommen von dieser Zustellfrist sind autofreie Zustellorte wie Zermatt, Saas-Fee, Wengen, etc. wo ein Umladen auf Privatbahnen (oder anderes Transportmedium) oder kostenpflichtige Sonderbewilligungen zwingend sind.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Anhang 1 ‚Anforderungskatalog‘, sowie Abgabe einer Dokumentation (Transportkonzept), in welchem die max. Zustellfrist/Zustellzeit festgehalten sind.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Die Kabotagebestimmungen finden unter Einhaltung der geltenden rechtlichen Vorgaben für gewerbliche Güterbeförderung im Inland (vgl. EK07 unter Ziffer 5 im Anhang 1) bei der vorliegenden Ausschreibung Anwendung.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1286275 (22149) 620 Gütertransportdienstleistungen Schiene/Strasse