Ausschreibung 1102891: Reisegepäck Transporte

Publiziert am: 28. Januar 2020

Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr

Als Reisegepäck gelten Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf bestimmt sind oder im Zusammenhang mit einer Ferienreise oder einem Ausflug stehen. Die Ware wird meist lose transportiert. Zwischen den Logistikstandorten der SBB – und dem Lieferanten sind palettierte Transporte vorgesehen.

- Masse und Gewicht pro Stück: Maximal 120x80x100 cm und 25 kg.
- Ski und Snowboards können länger sein.
- Fluggepäck bis 32 kg.
- Gegenstände: Taschen, Koffer, Säcke, Kartonschachteln. Ski, Snowboards und Skischuhe in Säcken / Taschen.
- Unverpackt: Schlitten, Skibob, unbeladene Kinderwagen.
- Velos Sind nur bei Gruppengepäck zugelassen.
- Arten Velo:E-Bike, Tandem, Liegevelo, Dreiräder. Unbeladen. Max. 25 kg.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Standorte in der Schweiz und Fürtstentum Liechtenstein

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 60000000: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Gruppen:
  • T: Transport
Untergruppen:
  • T-T: Transport
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
28. Januar 2020 Publikationsdatum
28. Januar 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

BEZUG DER UNTERLAGEN:
Die Anbieter müssen sich zusätzlich zwingend in www.simap.ch registrieren, um die Unterlagen, bis an der unter Ziffer 3.12 genannten Frist, runterzuladen.

SPRACHE DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN:
Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache verfügbar. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen und allfälligen durch die SBB, den Anbieter oder einen Dritten (z.B. EU-Tenderdaily) übersetzten Versionen geht der deutsche Text der SBB immer vor, welcher der einzig rechtlich massgebende ist.

FORM UND MASSGEBLICHE VERSION:
Die Ausschreibungsunterlagen werden in elektronischer Form im SIMAP-Online (www.simap.ch) zur Verfügung gestellt.

ANFORDERUNG AN DIE ANGEBOTE UND MASSGEBLICHE VERSION:
Die ausgefüllten Angebote mit sämtlichen verlangten vollständigen Beilagen sind mit dem Vermerk: Ziffer 2.2 "Projekttitel der Beschaffung" und „NICHT ÖFFNEN“ in einfacher Ausfertigung (Papierform und auf einem Datenträger) einzureichen. Bei Abweichungen zwischen Papierform und elektronischer Version gilt die Papierversion (hard copy).

PRÄSENTATION DES ANGEBOTES:
Die SBB behält sich vor, die Anbietenden zur Plausibilisierung der Eignung / der Bewertung der Angebote zu einer Präsentation einzuladen.

MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN:
Berücksichtigung von Mehr- und Minderaufwendungen: Führt ein Angebot zu veränderten Aufwendungen der SBB und Dritter für Arbeiten im Rahmen der Ausführung (Benutzung von Anlagen der SBB, Personal, Sicherheit, Lieferungen, Projektierung, Projektleitung usw.), werden diese Minder- oder Mehraufwendungen zur Vergleichbarmachung der Angebote von der Eingabesumme abgezogen resp. dieser aufgerechnet.

17. März 2020 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
7. Februar 2020 Frist für Fragen

FRAGEN ZUR AUSSCHREIBUNG:
Fragen zu dieser Ausschreibung können versehen mit dem Vermerk, siehe Ziffer 2.2 Projekttitel der Beschaffung, bis zum Datum siehe Ziffer 1.3, per E-Mail an die Adresse gemäss Ziffer 1.1 gerichtet werden.
Fragen, die nach diesem Termin eintreffen werden zwecks Gleichbehandlung der Anbieter nicht beantwortet. Fragen, Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen, die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern gleichzeitig anonymisiert schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.

17. März 2020 Abgabetermin 16:00

Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung

Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend.

Einreichungsort siehe 1.2.
Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden.

Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen.

Verspätete Angebote können nicht berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt.

20. März 2020 Offertöffnung

Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung

Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend.

Einreichungsort siehe 1.2.
Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden.

Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen.

Verspätete Angebote können nicht berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt.

15. September 2020 Geplanter Projektstart
14. September 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% WIRTSCHAFTLICHKEIT
40% Preisdifferenz zu den konkurrierenden Angeboten
29% GESAMTKONZEPT
9% Produktionskonzept
4% Qualitätskonzept
4% Ereignismanagement
3% Sicherheitsmanagement
6% Sprachen, Auftreten und Kompetenzen Mitarbeitende
3% Firmenpräsentation inkl. Organigramm
17% UMWELT
4% Allgemeiner Umgang mit Umweltthemen
4% Zertifiziertes UMS-System
9% Moderne Fahrzeuge
4% AKZEPTANZ VERTRAGSVORLAGE
4% Akzeptanz der Vertragsvorlage
10% LIEFERTREUE
10% Liefertreue

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

1 TERMINEINHALTUNG UND AUFTRAGSERFÜLLUNG
1.1 Fachkompetenz: Der Anbieter belegt mit 2 Referenzprojekten, dass er bei anderen Endkunden (mit direkten Vertragsbeziehungen) bereits erfolgreich Projekte umgesetzt hat.

1.2 Dispo-Erreichbarkeit: Der Anbieter bestätigt schriftlich (max. ½ A4 Seite) die Erreichbarkeit und Handlungsfähigkeit der Disposition / Notfallnummer zu den geforderten Zeiten. Die Reaktionszeit ist in den KPI festgelegt.

2 ORGANISATORISCHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
2.1 IT Anbindung und Scanning: Der Anbieter beschreibt innerhalb seines Konzeptes (max. 1 A4 Seite) seine Infrastruktur und erklärt sich für die geforderte IT-Anbindung und Scanning bereit. Der Datenaustausch erfolgt über eine generische SOAP-Webservice Schnittstelle mit Übermittlung in XML Dokumenten.

2.2 Personelle Ressourcen. Ausreichende qualifizierte personelle Kapazität.

2.3 Organisation. Organisationsstruktur des Unternehmens.

3 GENÜGENDE FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
3.1 Bonität Handelsregisterauszug
3.2 Insolvenzverfahren / Betreibungsregisterauszug
3.3 Gesamtumsatz der Unternehmung
3.4 Erfolgsrechnung
3.5 Versicherung: Betriebshaftplicht
3.6 Umsatz im Transport und Kuriergeschäft grösser 1 Mio CHF

Geforderte Nachweise:

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1
2 Referenzen der letzten 3 Jahre, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Komplexität (Technik, Dauer und Termineinhaltung etc.) vergleichbar sind ( (zB: Privatkunden, sensible Güter, Fixtermine, Dispositionsfähigkeit, schweizweit) inkl. Umsatz und Liefertreuewerte.

Die Projekte müssen in der Schweiz erbracht und erfolgreich abgeschlossen sein. Die SBB ist berechtigt, die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.2
Bestätigung der personellen Verfügbarkeit.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.1
*) Nachweis eines IT-Konzeptes und Bestätigung zur IT-Anbindung

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.2
Bestätigung ausreichender Personalkapazität zur Abwicklung des Projektes

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.3
*) Unternehmensstruktur
*) Aktuelles Organigramm
*) Standorte, Niederlassungen, Vertretungen oder Handelspartner in Europa

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.1
(*) Handelsregisterauszug oder Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.2
Erklärung bezüglich eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug).

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.3
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung voran-gegangenen drei Jahren.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.4
Für die letzten drei Geschäftsjahre vor der Ausschreibung: Jahresrechnung bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang (Gliederung gemäss dem zweiunddreissigsten Titel des OR, insb. OR 958, 959a und 959b sowie 959c oder analog) sowie Mittelflussrechnung falls vorhanden inkl. letzter Prüfungsbericht der Revisionsstelle des anbietenden Unternehmens (nicht Mutterhaus).

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.5
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.6
Umsatz grösser 1 Mio CHF im Transport- / Kuriergeschäft (<30 kg) in den Jahren 2017, 2018, 2019

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

AGB SBB AG für Dienstleistungsaufträge (AGB-D)
MASSGEBLICHE AGB UND VERTRAGSBEDINGUNGEN:
Gemäss Art. 29 Abs. 3 der VöB wendet die SBB in ihren Beschaffungsvorhaben grundsätzlich ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen oder diejenigen des Bundes an. Soweit die SBB kommerzielle, technische, vorgehensbezogene und rechtliche Vorbehalte der Anbieter akzeptiert, werden diese quantifiziert und auf die offerierten Preise aufgerechnet.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten, Verhandlungssprache ist Deutsch.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

SELBSTDEKLARATION DER ANBIETER:
Die Anbieter haben mit der Offerte das von ihnen ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Erklärung des Anbieters betreffend Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen“ einzureichen. Die Nichteinreichung bzw. die Nichtunterzeichnung dieses Dokumentes führt wegen Nichterfüllung einer Zulassungsbedingung zum Ausschluss des Verfahrens.

Sonstige Angaben:

ANGEBOTSWÄHRUNG
Angebote sind nur in CHF zugelassen.

TARGET-PREIS:
MÖGLICHKEIT DER NICHT WEITEREN BERÜCKSICHTIGUNG DES ANGEBOTES BZW. DES ABBRUCHS DES AUSSCHREIBUNGSVERFAHRENS MIT MÖGLICHKEIT DER WIEDERHOLUNG DES VERFAHRENS BEI ÜBERSCHREITUNG DES VON DER SBB IM VORFELD ERMITTELTEN UND BEI EINEM NOTAR HINTERLEGTEN MAXIMALPREISES DES HAUPTANGEBOTS
Die SBB ist nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu führen. Dies gilt auch und insbesondere im Bereich der Beschaffungen.Sie hat die Pflicht, die finanziellen Mittel wirtschaftlich einzusetzen, ist an Budgetvorgaben gebunden und muss dieser Bindung beider Vergabe öffentlicher Aufträge Rechnung tragen. Der Target-Preis soll die Einhaltung der budgetären Deckung und die gebotene wirtschaftliche Verwendung der öffentlichen Mittel gewährleisten sowie Angebote mit unangemessen hohen Preisen vermeiden. Die SBB wird den Target-Preis mit der Ausschreibung bei einem Notar hinterlegen.

KONSEQUENZEN BEI ÜBERSCHREITUNG DES TARGET-PREISES:Die SBB behält sich das Recht vor, Angebote, welche über dem Target-Preis liegen, zu „parkieren“ oder vom Beschaffungsverfahren auszuschliessen. Sollten alle Angebote den von der SBB im Vorfeld ermittelten Target-Preis überschreiten,so behält sich die SBB das Recht vor, das Ausschreibungsverfahren abzubrechen, ohne einen Zuschlag zu erteilen, und das Verfahren zu wiederholen. Die Anbieterinnen können aus dem Umstand, dass ihr Angebot wegen Überschreitung des Target-Preises parkiert oder nicht weiter berücksichtigt wird oder das Ausschreibungsverfahren abgebrochen wird, keine wie auch immer gearteten Ansprüche, insbesondere auch nicht auf Schadensersatz gegen die SBB, ableiten.

ANMELDUNG OFFERTABGABE:
Die Anbieter sind gebeten, bis 2 Wochen vor dem unter Ziffer 1.4 erwähnten Datum, eine allfällige Offertabgabe bei der unter Ziffer 1.1 erwähnten Kontaktperson anzumelden.

VORBEHALTE:
Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Genehmigung und die Beschaffungsreife des Projektes, die Kreditgenehmigung und die Zustimmung der zuständigen Organe der SBB.

ÄNDERUNGSANTRÄGE ZUM VERTRAGSENTWURF:
Die SBB behält sich vor, Änderungsanträge zum Vertragsentwurf abzulehnen. Im Fall der Ablehnung gilt in diesen Punkten der Vertragsentwurf gemäss Teil 3 Kommerzielle Ausschreibungsunterlagen für das Angebot.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr
Wylerstrasse 123/125
3000 Bern 65
Telefon: +4179 517 30 66
E-Mail-Adresse:  
hans-peter.luethi2@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1102891 Reisegepäck Transporte