Ausschreibung 1102891: Reisegepäck Transporte
Publiziert am: 28. Januar 2020
Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr
Als Reisegepäck gelten Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf bestimmt sind oder im Zusammenhang mit einer Ferienreise oder einem Ausflug stehen. Die Ware wird meist lose transportiert. Zwischen den Logistikstandorten der SBB – und dem Lieferanten sind palettierte Transporte vorgesehen. - Masse und Gewicht pro Stück: Maximal 120x80x100 cm und 25 kg.
- Ski und Snowboards können länger sein.
- Fluggepäck bis 32 kg.
- Gegenstände: Taschen, Koffer, Säcke, Kartonschachteln. Ski, Snowboards und Skischuhe in Säcken / Taschen.
- Unverpackt: Schlitten, Skibob, unbeladene Kinderwagen.
- Velos Sind nur bei Gruppengepäck zugelassen.
- Arten Velo:E-Bike, Tandem, Liegevelo, Dreiräder. Unbeladen. Max. 25 kg.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Standorte in der Schweiz und Fürtstentum Liechtenstein |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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28. Januar 2020 | Publikationsdatum | |
28. Januar 2020 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | BEZUG DER UNTERLAGEN: SPRACHE DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN: FORM UND MASSGEBLICHE VERSION: ANFORDERUNG AN DIE ANGEBOTE UND MASSGEBLICHE VERSION: PRÄSENTATION DES ANGEBOTES: MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN: |
17. März 2020 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
7. Februar 2020 | Frist für Fragen | FRAGEN ZUR AUSSCHREIBUNG: |
17. März 2020 | Abgabetermin 16:00 | Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend. Einreichungsort siehe 1.2. Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Verspätete Angebote können nicht berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt. |
20. März 2020 | Offertöffnung | Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend. Einreichungsort siehe 1.2. Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Verspätete Angebote können nicht berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt. |
15. September 2020 | Geplanter Projektstart | |
14. September 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40% | WIRTSCHAFTLICHKEIT |
40% | Preisdifferenz zu den konkurrierenden Angeboten |
29% | GESAMTKONZEPT |
9% | Produktionskonzept |
4% | Qualitätskonzept |
4% | Ereignismanagement |
3% | Sicherheitsmanagement |
6% | Sprachen, Auftreten und Kompetenzen Mitarbeitende |
3% | Firmenpräsentation inkl. Organigramm |
17% | UMWELT |
4% | Allgemeiner Umgang mit Umweltthemen |
4% | Zertifiziertes UMS-System |
9% | Moderne Fahrzeuge |
4% | AKZEPTANZ VERTRAGSVORLAGE |
4% | Akzeptanz der Vertragsvorlage |
10% | LIEFERTREUE |
10% | Liefertreue |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
1 TERMINEINHALTUNG UND AUFTRAGSERFÜLLUNG
1.1 Fachkompetenz: Der Anbieter belegt mit 2 Referenzprojekten, dass er bei anderen Endkunden (mit direkten Vertragsbeziehungen) bereits erfolgreich Projekte umgesetzt hat.
1.2 Dispo-Erreichbarkeit: Der Anbieter bestätigt schriftlich (max. ½ A4 Seite) die Erreichbarkeit und Handlungsfähigkeit der Disposition / Notfallnummer zu den geforderten Zeiten. Die Reaktionszeit ist in den KPI festgelegt.
2 ORGANISATORISCHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
2.1 IT Anbindung und Scanning: Der Anbieter beschreibt innerhalb seines Konzeptes (max. 1 A4 Seite) seine Infrastruktur und erklärt sich für die geforderte IT-Anbindung und Scanning bereit. Der Datenaustausch erfolgt über eine generische SOAP-Webservice Schnittstelle mit Übermittlung in XML Dokumenten.
2.2 Personelle Ressourcen. Ausreichende qualifizierte personelle Kapazität.
2.3 Organisation. Organisationsstruktur des Unternehmens.
3 GENÜGENDE FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
3.1 Bonität Handelsregisterauszug
3.2 Insolvenzverfahren / Betreibungsregisterauszug
3.3 Gesamtumsatz der Unternehmung
3.4 Erfolgsrechnung
3.5 Versicherung: Betriebshaftplicht
3.6 Umsatz im Transport und Kuriergeschäft grösser 1 Mio CHF
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1
2 Referenzen der letzten 3 Jahre, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Komplexität (Technik, Dauer und Termineinhaltung etc.) vergleichbar sind ( (zB: Privatkunden, sensible Güter, Fixtermine, Dispositionsfähigkeit, schweizweit) inkl. Umsatz und Liefertreuewerte.
Die Projekte müssen in der Schweiz erbracht und erfolgreich abgeschlossen sein. Die SBB ist berechtigt, die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.2
Bestätigung der personellen Verfügbarkeit.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.1
*) Nachweis eines IT-Konzeptes und Bestätigung zur IT-Anbindung
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.2
Bestätigung ausreichender Personalkapazität zur Abwicklung des Projektes
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.3
*) Unternehmensstruktur
*) Aktuelles Organigramm
*) Standorte, Niederlassungen, Vertretungen oder Handelspartner in Europa
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.1
(*) Handelsregisterauszug oder Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.2
Erklärung bezüglich eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug).
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.3
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung voran-gegangenen drei Jahren.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.4
Für die letzten drei Geschäftsjahre vor der Ausschreibung: Jahresrechnung bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang (Gliederung gemäss dem zweiunddreissigsten Titel des OR, insb. OR 958, 959a und 959b sowie 959c oder analog) sowie Mittelflussrechnung falls vorhanden inkl. letzter Prüfungsbericht der Revisionsstelle des anbietenden Unternehmens (nicht Mutterhaus).
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.5
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.6
Umsatz grösser 1 Mio CHF im Transport- / Kuriergeschäft (<30 kg) in den Jahren 2017, 2018, 2019
Zusätzliche Informationen
keine
AGB SBB AG für Dienstleistungsaufträge (AGB-D)
MASSGEBLICHE AGB UND VERTRAGSBEDINGUNGEN:
Gemäss Art. 29 Abs. 3 der VöB wendet die SBB in ihren Beschaffungsvorhaben grundsätzlich ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen oder diejenigen des Bundes an. Soweit die SBB kommerzielle, technische, vorgehensbezogene und rechtliche Vorbehalte der Anbieter akzeptiert, werden diese quantifiziert und auf die offerierten Preise aufgerechnet.
Bleiben vorbehalten, Verhandlungssprache ist Deutsch.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
SELBSTDEKLARATION DER ANBIETER:
Die Anbieter haben mit der Offerte das von ihnen ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Erklärung des Anbieters betreffend Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen“ einzureichen. Die Nichteinreichung bzw. die Nichtunterzeichnung dieses Dokumentes führt wegen Nichterfüllung einer Zulassungsbedingung zum Ausschluss des Verfahrens.
ANGEBOTSWÄHRUNG
Angebote sind nur in CHF zugelassen.
TARGET-PREIS:
MÖGLICHKEIT DER NICHT WEITEREN BERÜCKSICHTIGUNG DES ANGEBOTES BZW. DES ABBRUCHS DES AUSSCHREIBUNGSVERFAHRENS MIT MÖGLICHKEIT DER WIEDERHOLUNG DES VERFAHRENS BEI ÜBERSCHREITUNG DES VON DER SBB IM VORFELD ERMITTELTEN UND BEI EINEM NOTAR HINTERLEGTEN MAXIMALPREISES DES HAUPTANGEBOTS
Die SBB ist nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu führen. Dies gilt auch und insbesondere im Bereich der Beschaffungen.Sie hat die Pflicht, die finanziellen Mittel wirtschaftlich einzusetzen, ist an Budgetvorgaben gebunden und muss dieser Bindung beider Vergabe öffentlicher Aufträge Rechnung tragen. Der Target-Preis soll die Einhaltung der budgetären Deckung und die gebotene wirtschaftliche Verwendung der öffentlichen Mittel gewährleisten sowie Angebote mit unangemessen hohen Preisen vermeiden. Die SBB wird den Target-Preis mit der Ausschreibung bei einem Notar hinterlegen.
KONSEQUENZEN BEI ÜBERSCHREITUNG DES TARGET-PREISES:Die SBB behält sich das Recht vor, Angebote, welche über dem Target-Preis liegen, zu „parkieren“ oder vom Beschaffungsverfahren auszuschliessen. Sollten alle Angebote den von der SBB im Vorfeld ermittelten Target-Preis überschreiten,so behält sich die SBB das Recht vor, das Ausschreibungsverfahren abzubrechen, ohne einen Zuschlag zu erteilen, und das Verfahren zu wiederholen. Die Anbieterinnen können aus dem Umstand, dass ihr Angebot wegen Überschreitung des Target-Preises parkiert oder nicht weiter berücksichtigt wird oder das Ausschreibungsverfahren abgebrochen wird, keine wie auch immer gearteten Ansprüche, insbesondere auch nicht auf Schadensersatz gegen die SBB, ableiten.
ANMELDUNG OFFERTABGABE:
Die Anbieter sind gebeten, bis 2 Wochen vor dem unter Ziffer 1.4 erwähnten Datum, eine allfällige Offertabgabe bei der unter Ziffer 1.1 erwähnten Kontaktperson anzumelden.
VORBEHALTE:
Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Genehmigung und die Beschaffungsreife des Projektes, die Kreditgenehmigung und die Zustimmung der zuständigen Organe der SBB.
ÄNDERUNGSANTRÄGE ZUM VERTRAGSENTWURF:
Die SBB behält sich vor, Änderungsanträge zum Vertragsentwurf abzulehnen. Im Fall der Ablehnung gilt in diesen Punkten der Vertragsentwurf gemäss Teil 3 Kommerzielle Ausschreibungsunterlagen für das Angebot.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Wylerstrasse 123/125
3000 Bern 65
Telefon: +4179 517 30 66
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
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