Ausschreibung 1101167: Personentransporte mit Kleinbus und Car
Publiziert am: 24. Januar 2020
Logistikbasis der Armee und Eidgenössische Zollverwaltung
Das VBS (Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport) wahrt die «Sicherheit und Bewegung» für die Schweiz und ihre Bevölkerung. Zur Wahrung dieser Interessen benötigt das VBS bei Personentransporten mit Kleinbus und Car, in verschiedensten Bereichen der Bundesverwaltung und der Armee, wenn eigene Kapazitäten und Mittel ausgeschöpft sind, zivile Unterstützung. Die Eidgenössische Zollverwaltung EZV benötigt zudem im Rahmen der Migration zwischen Nord- und Südgrenze - insbesondere in der Westschweiz - Leistungserbringer, welche Rückführungstransporte durchführen können. Für diese Dienstleistungen werden adäquate Transportunternehmungen gesucht.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Ganze Schweiz |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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24. Januar 2020 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" heruntergeladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung. |
24. Februar 2020 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden. Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren. |
4. März 2020 | Abgabetermin 00:00 | Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2 a) Bei persönlicher Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1) b) Bei Einreichung auf dem Postweg: c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: |
9. März 2020 | Offertöffnung | Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2 a) Bei persönlicher Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1) b) Bei Einreichung auf dem Postweg: c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: |
1. Juli 2020 | Geplanter Projektstart | |
30. Juni 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
E01 Betreibungs- und Handelsregisterauszug
Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslandes (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums), welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind.
E02 Lieferantenselbstdeklaration
E03 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitende und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
E04 Gesamtverantwortung je angebotenem Los
Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung je angebotenem Los innerhalb dieses vorliegenden Projekts zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen / Funktionen in Beilage 1.1 aufzuführen.
E05 Geheimschutzverfahren / Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist damit einverstanden, sich dem Geheimschutzverfahren zu unterziehen, welches verschiedene Sicherheitsmassnahmen umfasst (vgl. VO über das Geheimschutzverfahren, SR 510.413). Die Informationsschutzvorschriften des Bundes (insbesondere die Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes, SR 510.411) sind anzuwenden. Gilt für Unternehmen und Personen.
E06 Kontaktperson Geschäftsabwicklung
Nachweis einer einzigen Kontaktadresse (single point of contact) in der Schweiz für alle Geschäftsprozesse wie Bestellungen, Zahlungsverkehr, Qualitätsmanagement usw. für den Fall der Auftragserteilung.
E07 Versicherung
Der Anbieter verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung gegen Diebstahl, Unfall, Feuer etc., um im Falle eines durch ihn verursachten Schadens finanziell abgesichert zu sein.
E08 Sprachen
Der Anbieter bestätigt, dass die Fahrer, welche Transportdienste leisten, die in der jeweiligen Region gesprochene Sprache verstehen und sprechen.
E09 Domizil
Der Anbieter bestätigt, über eine ständige Vertretung/Niederlassung in der Schweiz zu verfügen, um die ausgeschriebene Leistung vollumfänglich erfüllen zu können.
E10 Fahrzeugpark
Der Anbieter bestätigt, über einen Fahrzeugpark zu verfügen welcher es ermöglicht, die gemäss Mengengerüst aufgeführten Transportleistungen durchführen zu können.
E11 Personal
Der Anbieter bestätigt, nur Personal (Dispo und Fahrer) einzusetzen, welches seit min. 10 Jahren in der Schweiz eingebürgert ist.
E12 Verfügbarkeit
Der Anbieter bestätigt, dass wenn dies vom Einsatz her zwingend erforderlich ist, innerhalb von 36 Std. bis zu 10 Cars mit Fahrer bereitstellen zu können.
E13 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter bestätigt, eingesetzte Mitarbeiter bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen durch Mitarbeiter zu ersetzen, welche den Anforderungen genügen. Im Rahmen der Leistungserbringung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personen auftreten, wie eine negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Anbieters gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
E14 Vertragsentwurf
Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertragsentwurfs gemäss Beilage 4.0.
E15 AGB
Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen des Bundes für Dienstleistungen, abrufbar unter
http://www.ar.admin.ch/internet/armasuisse/de/home/themen/beschaffung/lieferant/agb.html
Zusätzliche Informationen
Bleiben vorbehalten.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Guisanplatz 1
3003 Bern
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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