Ausschreibung 1091087: Express national
Publiziert am: 20. August 2019
SBB Cargo AG
Die zu transportierenden Waren bilden das gesamte Spektrum der Verbrauchs- und Investitionsgüter ab, welche zu einem ordnungsgemässen Betrieb des Bahnsystems benötigt werden. Dementsprechend müssen auch an regionalen und an angemeldeten landesweiten Feiertagen Güter transportiert werden. Bei den zu befördernden Gütern handelt es sich in den Schwerpunkten um: Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien des Rollmaterials
Ersatz- und Tauschteile der Gleisanlagen, der Fahrleitung, der Sicherungsan-lagen, der Elektroanlagen, der Telekommunikation und der Energieversorgung
Verbrauchsmaterial der administrativen Standorte
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
nationale (Schweiz / Lichtenstein) überregionale Spezialtransporte |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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20. August 2019 | Publikationsdatum | |
20. August 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die ausgefüllten Angebote mit sämtlichen verlangten vollständigen Beilagen sind mit dem Vermerk: Express und „NICHT ÖFFNEN“ in einfacher Ausfertigung (Papierform und auf einem Datenträger) einzureichen. Bei Abweichungen zwischen Papierform und elektronischer Version gilt die Papierversion (hard copy). |
11. Oktober 2019 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
6. September 2019 | Frist für Fragen | "FRAGEN ZUR AUSSCHREIBUNG: |
4. Oktober 2019 | Abgabetermin 17:00 | "Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung. Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend. Einreichungsort siehe 1.2. Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Verspätete Angebote können nicht berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt." |
8. Oktober 2019 | Offertöffnung | "Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung. Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend. Einreichungsort siehe 1.2. Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Verspätete Angebote können nicht berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt." |
1. Mai 2019 | Geplanter Projektstart | |
30. April 2023 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40 | Preis |
35 | Produktionskonzept |
17 | Umwelt |
4 | Akzeptanz der Vertragsvorlage |
4 | Liefertreue |
Zulassungsbedingungen
zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
AGB SBB AGB-D
Gemäss Art. 29 Abs. 3 der VöB wendet die SBB in ihren Beschaffungsvorhaben grundsätzlich ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen oder diejenigen des Bundes an. Soweit die SBB kommerzielle, technische, vorgehensbezogene und rechtliche Vorbehalte der Anbieter akzeptiert, werden diese quantifiziert und auf die offerierten Preise aufgerechnet.
Bleiben vorbehalten, Verhandlungssprache ist Deutsch
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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