Ausschreibung 1045109: Wankstabilisator RABe 525/535
Publiziert am: 19. Dezember 2018
BLS AG Genfergasse 11
Die BLS möchte das System des Wankstabilisators an den Fahrwerken der Triebzüge RABe 525 (NINA) und RABe 535 (Lötschberger) grundlegend erneuern. Dabei ist eine Umkonstruktion der heute bekannten Schwachpunkte unter Einhaltung der bisherigen technischen Eigenschaften und des Einbauraumes gefordert.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
19. Dezember 2018 | Publikationsdatum | |
19. Dezember 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
1. Februar 2019 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
23. Januar 2019 | Frist für Fragen | Fragen werden über das Simap-Forum bis am 31.01.2019 beantwortet. |
15. Februar 2019 | Abgabetermin 16:00 | None |
17. Februar 2019 | Offertöffnung | None |
30. März 2019 | Geplanter Projektstart | |
18. Dezember 2020 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | Wirtschaftlichkeit |
40% | Lösungskonzept |
20% | Referenzen |
10% | Vertrag |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
EK 1 Wirtschaftliche und finanzielle Eignung
EK1.1 Umsatz
Das Auftragsvolumen der vorliegenden Aus-schreibung ist nicht grösser als 30% des durchschnittlichen Jahresumsatzes des Anbieters der letzten 3 Jahre.
EK1.2Handels- und Betreibungsregisterauszug
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
EK1.3 Hinreichende Betriebshaftplichtversicherung
Der Anbieter verfügt über eine Haftpflicht-Versicherung (bzw. bestätigt diese im Zuschlags-fall abzuschliessen) in der Höhe
von CHF 20 Mio. je Schadenfall und Jahr für Personen-, Sach- und daraus entstehenden Vermögensschäden.
EK1.4 Bankgarantie
Der Anbieter ist bereit im Zuschlagsfall eine Bankgarantie bei einer erstklassigen Bank mit Sitz in der Schweiz in der Höhe von Gesamt-summe des Auftrages abzuschliessen.
EK1.5 Mehrwertsteuer
Der Auftragnehmer ist in der Schweiz bezüglich Mehrwertsteuerabgaben registriert.
EK2 Organisatorische Eignung
EK2.1 Kapazität / Ressourcen
Der Anbieter hat ausreichende personelle Kapazitäten mit entsprechender Ausbildung um die geforderte Leistung während der Projektdauer zu erfüllen.
EK2.2 Unternehmerangaben & Selbstdeklaration
Das Dokument Unternehmerangaben & Selbstdeklaration ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen und rechtsgültig zu unterzeichnen.
EK2.3 Sprache
Die Kommunikation ist während der gesamten Projekt- und Vertragsdauer Deutsch (inkl. Ange-bot, Verhandlungssprache, Korrespondenz, Ver-trag, Projektsprache).
EK2.4 Qualitätsmanagement
Der Anbieter verfügt über ein unternehmensbezogenen Qualitätsmanagementsystems, z.B. ISO 9001 oder vergleichbar. Der Nachweis der Vergleichbarkeit ist durch den Anbieter zu erbringen.
EK3 Erfahrung / Fachkompetenz
EK3.1 Sicherstellung Betrieb
Der Anbieter stellt sicher, dass die Betriebsbetreuung für die Dauer der Gewährleistung sichergestellt ist.
Der Anbieter stellt sicher, dass Ersatzteile mind. für die nächsten 10 Jahre geliefert werden können.
EK3.2 Ansprechperson
Der Anbieter stellt der BLS (je) einen Single Point of Contact zur Verfügung, welcher der BLS im Zusammenhang mit dem Projekt zur Verfügung steht.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Die BLS akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten die in den Ausschreibungsbedingungen aufgeführten Vertragsbedingungen der BLS AG.
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zuständiger Organe.
Gemäss Art. 30 VöB ist die BLS berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen.
Die Anbieter können aus dem Umstand, dass das Verfahren abgebrochen wird, keine auf welchen Rechtsmitteln auch immer beruhenden Ansprüche, insbesondere auch nicht auf Schadenersatz gegen die BLS ableiten
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Interlakenstrasse 34
3806 Bönigen
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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