Ausschreibung 1011687: (18099) 420 Busse: Personentransportleistungen für das SEM

Publiziert am: 14. März 2018

Staatssekretariat für Migration SEM

Die vorgesehene Dezentralisierung der Bundesstrukturen im Rahmen der Umsetzung der Neustrukturierung des Asylbereichs wird dazu führen, dass künftig vermehrt Personentransportdienstleistungen benötigt werden. Der tatsächliche Bedarf an Transporten richtet sich dabei nach den aktuellen Bedürfnissen. Sämtliche Personentransporte erfolgen innerhalb der Schweiz.
Der Auftrag beinhaltet die Transportdienstleistungen, die innerhalb des betreffenden Loses anfallen. Bei den interregionalen Transporten ist das Gepäck der mitreisenden Asylsuchenden (pro Asylsuchender in der Regel 1 Gepäckstück [Tasche]) ebenfalls mit zu transportieren. Zudem sind pro angefahrenes BAZ regelmässig versiegelte Kisten (N-Box) mit Beweismitteln und Identitätspapieren zu befördern (vgl. auch TS03).
Pro Los werden 3 Zuschlagsempfänger bestimmt. Mit den Zuschlagsempfängern der vorliegenden Ausschreibung werden pro Los Rahmenverträge abgeschlossen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Ganze Schweiz.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 60000000: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
  • 60100000: Straßentransport/-beförderung
  • 60130000: Personensonderbeförderung (Straße)
Gruppen:
  • T: Transport
Untergruppen:
  • T-T: Transport
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Westschweiz (VD, GE, VS, FR, NE, JU)

  • Lot 2:

    Bern (BE)

  • Lot 3:

    Nordwestschweiz (BS, BL, SO, AG)

  • Lot 4:

    Zentral- und Südschweiz (LU, OW, NW, ZG, UR, SZ, TI)

  • Lot 5:

    Zürich (ZH)

  • Lot 6:

    Ostschweiz (SH, TG, SG, AI, AR, GL, GR)

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
14. März 2018 Publikationsdatum
14. März 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

28. März 2018 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

25. April 2018 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Mai 2018 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Oktober 2018 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2023 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Westschweiz (VD, GE, VS, FR, NE, JU)
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.10.2018 bis 31.12.2023

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% ZK01 Preis
20% ZK02 Reaktionszeit
13% ZK03 zusätzliche Sitzplätze pro Fahrzeugkategorie
2.5% ZK04 Nachhaltigkeit (Massnahmen Anbieter)
2.5% ZK05 Beschäftigung von Personen aus dem Asylbereich im Betrieb des Anbieters
2% ZK06 Aufbau und Struktur der Offerte

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 4 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: Bern (BE)
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.10.2018 bis 31.12.2023

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% ZK01 Preis
20% ZK02 Reaktionszeit
13% ZK03 zusätzliche Sitzplätze pro Fahrzeugkategorie
2.5% ZK04 Nachhaltigkeit (Massnahmen Anbieter)
2.5% ZK05 Beschäftigung von Personen aus dem Asylbereich im Betrieb des Anbieters
2% ZK06 Aufbau und Struktur der Offerte

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 4 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



3: Nordwestschweiz (BS, BL, SO, AG)
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.10.2018 bis 31.12.2023

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% ZK01 Preis
20% ZK02 Reaktionszeit
13% ZK03 zusätzliche Sitzplätze pro Fahrzeugkategorie
2.5% ZK04 Nachhaltigkeit (Massnahmen Anbieter)
2.5% ZK05 Beschäftigung von Personen aus dem Asylbereich im Betrieb des Anbieters
2% ZK06 Aufbau und Struktur der Offerte

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 4 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



4: Zentral- und Südschweiz (LU, OW, NW, ZG, UR, SZ, TI)
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.10.2018 bis 31.12.2023

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% ZK01 Preis
20% ZK02 Reaktionszeit
13% ZK03 zusätzliche Sitzplätze pro Fahrzeugkategorie
2.5% ZK04 Nachhaltigkeit (Massnahmen Anbieter)
2.5% ZK05 Beschäftigung von Personen aus dem Asylbereich im Betrieb des Anbieters
2% ZK06 Aufbau und Struktur der Offerte

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 4 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



5: Zürich (ZH)
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.10.2018 bis 31.12.2023

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% ZK01 Preis
20% ZK02 Reaktionszeit
13% ZK03 zusätzliche Sitzplätze pro Fahrzeugkategorie
2.5% ZK04 Nachhaltigkeit (Massnahmen Anbieter)
2.5% ZK05 Beschäftigung von Personen aus dem Asylbereich im Betrieb des Anbieters
2% ZK06 Aufbau und Struktur der Offerte

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 4 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



6: Ostschweiz (SH, TG, SG, AI, AR, GL, GR)
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.10.2018 bis 31.12.2023

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% ZK01 Preis
20% ZK02 Reaktionszeit
13% ZK03 zusätzliche Sitzplätze pro Fahrzeugkategorie
2.5% ZK04 Nachhaltigkeit (Massnahmen Anbieter)
2.5% ZK05 Beschäftigung von Personen aus dem Asylbereich im Betrieb des Anbieters
2% ZK06 Aufbau und Struktur der Offerte

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 4 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK03
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 1 Referenzen in den letzten 3 Jahren nach. Insbesondere weist der Anbieter nach, dass er über Erfahrung im Bereich der Disposition von Personentransporten verfügt.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK04
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.

EK05
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner, welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann (für den SPOC: vgl. EK19).

EK06
Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK07
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Stellt das SEM fest, dass bei der Leistungerbringung (dem Einsatz) eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen besteht, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen.
Anschliessend entscheidet das SEM, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffende Person nicht mehr für einen Einsatz vorzusehen.

EK08
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe September 2016, Stand: September 2016
abrufbar unter: https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

EK09
Akzeptanz wesentlicher Vertragselemente
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 5 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK10
Haftpflichtversicherung
Der Anbieter bestätigt, dass er eine Haftpflichtversicherung mit einer dem Risiko entsprechenden Deckungssumme abgeschlossen hat (2. Teil VVV; SR 741.31).

EK11
Subunternehmer
Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Ebenso bleibt der Anbieter Ansprechpartner für das SEM (bsp. Änderungen nach Erteilung des Auftrags), auch wenn ein Subunternehmer den Einzelauftrag ausführt. Rechnungssteller ist ausschliesslich der Anbieter (also nicht der beauftragte Subunternehmer). Der Anbieter gewährleistet, dass die von ihm eingesetzten Subunternehmer die in diesem Pflichtenheft geforderten Eigenschaften und Vorgaben ebenfalls umfassend erfüllen bzw. einhalten.
Werden die Subunternehmer erst nachträglich beigezogen, ist der Anbieter verpflichtet, dem SEM die eingesetzten Subunternehmer laufend und unaufgefordert bekannt zu geben.

EK12
Bestätigung von Einzelaufträgen
Die Einzelaufträge werden vom SEM innerhalb der folgenden Zeiten ausgelöst: Montag bis Sonntag: 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr (regelmässig elektronisch).
Der Anbieter gewährleistet, dass er den Auftrag zur Kenntnis nehmen und die Auftragsausführung innerhalb einer Stunde nach Erhalt bestätigen kann.

EK13
Fahrzeugflotte des Anbieters (Mindestbestand)
Der Anbieter bestätigt, dass er spätestens im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses selber über den folgenden Mindestbestand an Fahrzeugen in den verschiedenen Fahrzeugkategorien pro angebotenes Los verfügen wird:
A: Fahrzeug normal: 1 Fahrzeug
B: Fahrzeug klein: 1 Fahrzeug
C: Fahrzeug mini: 1 Fahrzeug
Falls ein Anbieter Angebote für mehrere Lose einreicht, erhöht sich der erforderliche Mindestbestand der Fahrzeuge des Anbieters entsprechend der Anzahl der offerierten Lose.

EK14
Mindestbeförderungskapazität pro Fahrzeugkategorie
Der Anbieter bestätigt, innerhalb der 3 Fahrzeugkategorien folgende mindestens erforderliche Beförderungskapazität (Anzahl Personen [exkl. Fahrer]) zu garantieren:
A: Fahrzeug normal: 50 Sitzplätze
B: Fahrzeug klein: 25 Sitzplätze
C: Fahrzeug mini: 15 Sitzplätze
Der Anbieter hat im Rahmen der Zuschlagskriterien die Möglichkeit, eine höhere Anzahl Sitzplätze pro Fahrzeugkategorie zu offerieren.

EK15
Maximale Reaktionszeit
Als Reaktionszeit gilt der Zeitraum zwischen der Bestellung durch das SEM und dem vereinbarten Eintreffen des Fahrzeugs am Abfahrtsort (BAZ). Der Anbieter bestätigt, dass er für jede der 3 Fahrzeugkategorien eine maximale Reaktionszeit von 8 Stunden einhält. Die Einzelaufträge können vom SEM in folgenden Zeiten ausgelöst werden: Montag bis Sonntag: 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr.
Im Rahmen der Zuschlagskriterien können die Anbieter kürzere Reaktionszeiten offerieren.

EK16
Stornierungen von Einzelaufträgen
Der Anbieter bestätigt das Einverständnis zu folgender Regelung: Das SEM kann im Zeitraum zwischen 06.00 und 22.00 Uhr (Montag bis Sonntag) einen erteilten Auftrag bis 4 Stunden vor dem vereinbarten Abfahrtstermin unentgeldlich (ohne Kostenfolge) widerrufen.
Erfolgt die Absage durch das SEM weniger als 4 Stunden vor dem vereinbarten Abfahrtstermin, hat der Anbieter Anspruch auf eine pauschale Entschädigung. Diese beträgt pro widerrufenem Auftrag pauschal:
• in der Fahrzeugkategorie A: 30 Prozent der vereinbarten Streckenpauschale; max. 500.00 CHF
• in der Fahrzeugkategorie B: 30 Prozent der vereinbarten Streckenpauschale; max. 400.00 CHF
• in der Fahrzeugkategorie C: 30 Prozent der vereinbarten Streckenpauschale; max. 300.00 CHF
In den Einzelverträgen können davon abweichende Regelungen vereinbart werden. Dies betrifft insbesondere längerfristige Personentransporte, die regelmässig (z.B. täglich) stattfinden.

EK17
Lizenz des BAV
Die ausgeschriebenen Leistungen setzen voraus, dass der Anbieter über eine Lizenz des BAV im Bereich Personenverkehr (Typ V oder U gemäss Verzeichnis der Inhaberinnen und Inhaber des Fachausweises) verfügt.

EK18
Durchsetzung Vorgaben zur Arbeitssicherheit/Arbeitsschutz
Der Anbieter gewährleistet, dass innerbetrieblich die Vorgaben zur Arbeitssicherheit/Arbeitsschutz durchgesetzt werden. Dies betrifft insbesondere die im 3. Abschnitt der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen (Chauffeurverordnung, ARV 1; SR 822.221) enthaltenen Regelungen zu den Lenkzeiten, Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten.

EK19
Ansprechpartner Koordination und Disposition (SPOC)
Der Anbieter bezeichnet einen Ansprechpartner, der für die Koordination und Disposition der Einzelaufträge verantwortlich ist.

EK20
Organisation der Fahrleitzentrale
Der Anbieter legt in einem Konzept dar, wie er die Organisation seiner Fahrleitzentrale für die Durchführung des vorliegenden Auftrags sicherstellt.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Siehe TS01.

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016; Stand September 2016).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Die Unterlagen werden mehrsprachig publiziert. In Zweifelsfällen ist der deutsche Text massgeblich.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Staatssekretariat für Migration SEM
Quellenweg 6
3003 Bern-Wabern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1011687 (18099) 420 Busse: Personentransportleistungen für das SEM