Ausschreibung 1011341: Auslandtransporte für Ausbildungsmodule im Ausland (LW)

Publiziert am: 25. September 2018

VBS, Luftwaffe

Aufgrund des eingeschränkten Luftraumes über der Schweiz nimmt die Luftwaffe regelmässig an Ausbildungsmodulen im Ausland (AMA) teil. Hierzu wird das für den Flugbetrieb benötigte Material (Flugzeug-Ersatzteile, Werkzeuge, usw.) in armeeeigenen Containern aus der Schweiz an den Austragungsort transportiert. Für den Transport der sensitiven Ware in den Containern werden adäquate Schweizer Transportunternehmer gesucht.
Diese Transporte können Munition oder Waffenbestandteile enthalten (ADR/SDR pflichtig) und müssen im Ausnahmefall zusätzlich als ein oder mehrere Spezialtransporte (Ausfall eines Triebwerkes) innert 24 Stunden ab Bekanntgabe ins Ausland erfolgen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Gemäss den Angaben in den Ausschreibungsunterlagen

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 60000000: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Gruppen:
  • T: Transport
Untergruppen:
  • T-T: Transport
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
25. September 2018 Publikationsdatum
25. September 2018 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung.

29. Oktober 2018 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
29. Oktober 2018 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren.

5. November 2018 Abgabetermin 00:00

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:

a) Bei Abgabe an armasuisse
Bei Abgabe an der Loge des Verwaltungsgebäudes armasuisse, Kasernenstrasse 19, 3003 Bern, z. H. CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
- Öffnungszeiten der Loge: 07.00 - 17.00 h
(ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden)
- Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 16.00 Uhr gegen
Ausstellung einer Empfangsbetätigung der armasuisse zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

9. November 2018 Offertöffnung

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:

a) Bei Abgabe an armasuisse
Bei Abgabe an der Loge des Verwaltungsgebäudes armasuisse, Kasernenstrasse 19, 3003 Bern, z. H. CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
- Öffnungszeiten der Loge: 07.00 - 17.00 h
(ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden)
- Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 16.00 Uhr gegen
Ausstellung einer Empfangsbetätigung der armasuisse zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

1. Juli 2019 Geplanter Projektstart
30. Juni 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% Preis
50% Qualität/Erfahrung

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

E1, a) Betreibungsregister- und b) Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslandes (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums), welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind.

E2, Beilage der vollständig ausgefüllten und rechtsgültig unterzeichneten Lieferantenselbstdeklaration.
Firmenportrait mit Organigramm, Rechtsform, Grösse, Anzahl beschäftigte Personen, Marktstellung.
Diese Dokumentation muss ebenfalls für Unterlieferanten erstellt werden.

E3, Nachweis einer einzigen Kontaktadresse (single point of contact) für alle Geschäftsprozesse wie Bestellungen, Zahlungsverkehr, Serviceleistungen. (Angaben zur Person und Adresse).

E4, Bestätigung des Anbieters, die Gesamtverantwortung für das vorliegende Projekt zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen aufzuführen.
Wird im Rahmen einer Bietergemeinschaft angeboten, ist zwischen den Mitgliedern ein Konsortialvertrag abzuschliessen und dem Antrag beizulegen.

E5
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Bestätigung des Anbieters, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitende und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbst-Deklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

E6, Der Anbieter ist damit einverstanden, sich dem Geheimschutzverfahren zu unterziehen, welches verschiedene Sicherheitsmassnahmen umfasst (vgl. VO über das Geheimschutzverfahren, SR 510.413).
Die Informationsschutzvorschriften des Bundes (insbesondere die Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes, SR 510.411) sind anzuwenden. Gilt für Unternehmen und Personen.

E7, Bestätigung des Anbieters, dass die im Projekt eingesetzten Fahrer müssen im Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes oder spätestens nach dem Zuschlagsentscheid an die Anbietenden vertraglich mittelbar (Subunternehmer) oder unmittelbar (Arbeitsverhältnis) gebunden sein, so dass deren Verfügbarkeit gewährleistet ist. Arbeitsverträge müssen sämtliche gesetzliche Auflagen erfüllen.

E8, Bestätigung des Anbieters betreffend Sicherstellung, dass innerhalb annehmbarer Frist Fahrer (z.B. wegen Kündigung, längerem Urlaub, Krankheit usw.) durch gleichwertige Fahrer ausgewechselt werden, und für das LW keine Kosten entstehen.

E9, Bestätigung des Anbieters, dass er 4 Wochen vor Auftragsbeginn Angaben über Name der Chauffeure und Lastwagen erbringen kann.

E10, Bestätigung des Anbieters, dass er akzeptiert, das zeitintensive, nicht branchenübliche Auf- und Abladeprozedere möglich sind (Sicherheitskonzept auf den Flugplätzen).

E11, Bestätigung des Anbieters, dass alle Transporte mit eigenen Mitteln und Personen durchgeführt werden. Die Fahrzeuge müssen in der Schweiz angemeldet und eingelöst sein.

E12, Der Anbieter bestätigt, dass sämtliche Rechnungen via E-Rechnung gestellt werden. Informationen über verschiedene Möglichkeiten dazu gibt es in Beilage 1.3.

E13, Der Anbieter bestätigt die Akzeptanz des beiliegenden Dienstleistungsvertrages Beilage 4.0.

E14, Bestätigung des Anbieters zur Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge^.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Aufgrund der späten Planung für die Übungseinsätze der Luftwaffe können zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch keine verbindlichen Angaben zu den möglichen Transporten 2019 und Folgejahre gemacht werden. Daher wird als Grundlage für die Ausschreibung respektive Bewertung ein realer Transportauftrag verwendet.

Die Zuschlagssumme wird aufgrund der durchschnittlichen Auftragsvergaben (in CHF) aus den letzten Jahren berechnet. Die Zuschlagssumme für die vorliegende Ausschreibung beträgt pro Jahr ~ CHF 700'000.- Total inkl. Optionen wird ein Betrag von ~ CHF 6'300'000.- publiziert. Es besteht kein Anspruch auf Ausschöpfung des publizierten Kostendaches.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

VBS, Luftwaffe
Rodtmattstrasse 110
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1011341 Auslandtransporte für Ausbildungsmodule im Ausland (LW)