Zuschlag 1411307: MBS-01619-000 03 LBS Aufbereitung Klimarucksaecke New

Publiziert am: 12. April 2024

BLS Netz AG

Die Niederspannungsschränke und die Klimageräte bilden über die elektronische Steuerung eine Einheit. Die Revision der Klimageräte mit Systemgarantie kann nur durch den bisherigen Lieferanten Swibox AG umgesetzt werden.
Aus den dargelegten Gründen wird gemäss den nachfolgenden Bestimmungen eine freihändige Vergabe des Auftrages erteilt: Art. 21 Abs. 2 Bst. e BöB.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 39717200: Klimageräte
  • 42512500: Teile für Klimageräte
Gruppen:
  • SY: Santitär
Untergruppen:
  • SY-SY: Santitär
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Swibox AG, Flamatt
CHF 766,640 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

08.04.2024


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zuständiger Organe.
Gemäss Art. 43 BöB ist die BLS berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen.
Die Anbieter können aus dem Umstand, dass das Verfahren abgebrochen wird, keine auf welchen Rechtsmitteln auch immer beruhenden Ansprüche, insbesondere auch nicht auf Schadenersatz gegen die BLS ableiten.


Kontakt

BLS Netz AG
Genfergasse 11, 3001 Bern
3001 Bern
Telefon: +41 58 327 27 27
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.bau@bls.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1411307 MBS-01619-000 03 LBS Aufbereitung Klimarucksaecke