Ausschreibung 1393853: 240304 SKS SDL
Publiziert am: 4. März 2024
Flughafen Zürich AG
Im Rahmen des Schutzkonzepts Süd (SKS) bietet die Flughafen Zürich AG den Hauseigentümern in bestimmten Gebieten an, in Schlafräumen Schalldämmlüfter (SDL) oder wahlweise Fensterschliessmechanismen (FSM) einbauen zu lassen. Mit der vorliegenden Ausschreibung vergibt die Flughafen Zürich AG einen Auftrag für die Lieferung, den Einbau sowie die Inbetriebnahme von Schalldämmlüftern, inklusive Nebenarbeiten, an einen Unternehmer.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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4. März 2024 | Publikationsdatum | |
4. März 2024 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
25. März 2024 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
13. März 2024 | Frist für Fragen | Gemäss "Lastenheft und Angebot", Abschnitt 3.8. |
25. März 2024 | Abgabetermin 16:00 | Die Angebote sind in verschlossenem Briefumschlag mit der Aufschrift "Unternehmer SDL SKS Ph2_E1" einzureichen. Der Eingang am Eingabeort ist massgebend (nicht der Poststempel). |
25. März 2024 | Offertöffnung | Die Angebote sind in verschlossenem Briefumschlag mit der Aufschrift "Unternehmer SDL SKS Ph2_E1" einzureichen. Der Eingang am Eingabeort ist massgebend (nicht der Poststempel). |
1. April 2024 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Zürich-Flughafen, 03.03.2024
Flughafen Zürich AG
Lärm & Verfahren
Postfach
8058 Zürich-Flughafen
Telefon: 0800 84 14 14
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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