Ausschreibung 1269639: (b22025-7) Tenero, CST5, Schwimmbäder, Ersatzneubau / BKP 250

Publiziert am: 27. Juni 2022

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL

Das Projekt Tenero CST5 Schwimmbäder, Ersatzneubau, umfasst eine Reihe von Schwimmbecken, die auf einer leicht erhöhten Plattform stehen; die Plattform ist in einen Innen- und einen Aussenraum unterteilt.
Die Plattform verläuft entlang der zukünftigen baumbestandene Wegachse (Allee); seeseitig erstreckt sich an der Grundstücksgrenze ein freier Grünstreifen. Der geschlossene Teil mit einer Länge von ca. 129,5 m und einer maximalen Höhe von 15,4 m besteht aus einem Gebäude mit einer tragenden äusseren Gitterstruktur aus Metall, die auf acht Betonpfeilern ruht.
Fortsetzung siehe Ziffer 4.6.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45332400: Installation von Sanitäreinrichtungen
Tags (Bau):
  • 251: Allgemeine Sanitärapparate
  • 253: Versorgungs- und Entsorgungsapparate
  • 254: Sanitärleitungen
  • 256: Sanitärinstallationselemente
  • 255: Dämmungen
  • 252: Spezielle Sanitärapparate
  • 250: Uebergangsposition
  • 257: Löschanlagen
Gruppen:
  • SY: Santitär
Untergruppen:
  • SY-SV: Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
27. Juni 2022 Publikationsdatum
27. Juni 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

22. August 2022 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
18. Juli 2022 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

22. August 2022 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Bestimmungen, Ziffer 1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Das Angebot inkl. aller geforderten Nachweise wird nur in die Bewertung einbezogen, wenn es vollständig, unterzeichnet und fristgerecht eingereicht worden ist.

25. August 2022 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Bestimmungen, Ziffer 1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Das Angebot inkl. aller geforderten Nachweise wird nur in die Bewertung einbezogen, wenn es vollständig, unterzeichnet und fristgerecht eingereicht worden ist.

9. Januar 2023 Geplanter Projektstart
27. Dezember 2028 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60 % ZK 1 Preis (inkl. Wartung)
20 % ZK 2.1 Qualität - Referenz der Unternehmung
20 % ZK 2.2 Qualität - Referenz der Schlüsselperson

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen.
Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern der Bietergemeinschaften in mehreren Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen (Funktion/Zuständigkeit) auf.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK 1 Fachliche und technische Leistungsfähigkeit:

EK 1.1 Referenz Unternehmung
Referenz der Unternehmung über die Ausführung eines mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren Projekts (insbesondere bezüglich Sportgebäuden mit Schwimmbädern/Wellness, Hotels, Geschäften, Büros) in den letzten ca. zehn Jahren. Auftragswert mindestens 600 000 Franken.
Für die Angaben ist das Formular 3 zu verwenden.
Die Referenz der Unternehmung wird auch bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums ZK 2.1 verwendet.
Der Auftraggeber behält sich vor, die auf dem Formular 3 angegebenen Referenzpersonen anzurufen, um von diesen die Angaben zu den Referenzen bestätigen zu lassen.

EK 1.2 Ausreichende und geeignete personelle Ressourcen
Die Unternehmung oder die Gruppe von Unternehmungen, die die Bietergemeinschaft bildet, verfügt über ausreichende und geeignete personelle Ressourcen (insgesamt mindestens 15 Vollzeitäquivalente) zur termingerechten Realisierung des Bauvorhabens.
Der Nachweis ist auf dem Formular 2 zu erbringen.

EK 2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:

Vom Anbieter auf Aufforderung des Auftraggebers nach Offerteingabe und vor dem Zuschlag zu liefernde Nachweise:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber);
- Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister (Original oder Kopie, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber). Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes;
- Gültiger Versicherungsnachweis oder Absichtserklärung des vorgesehenen Versicherungsunternehmens, bei Vertragsabschluss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Unternehmen bzw. der Arbeits-/Bietergemeinschaft abzuschliessen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Siehe Ziffer 2 des voraussichtlichen Werkvertrags.

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Gemäss Art. 12 BöB. Die entsprechende Selbstdeklaration auf Formular 1 im Anhang (Angebotsformular) ist zu unterzeichnen und einzureichen.

Sonstige Angaben:

Fortsetzung aus Ziffer 2.6 (Gegenstand und Umfang des Auftrages):
Die Innenräume verteilen sich auf drei Zonen mit verschiedenen Arten von Schwimmbecken. In der ersten, an den Bogengang angrenzenden Zone entsteht eine mehrstöckige Struktur aus Stahlbeton, in der sich die Umkleidekabinen, der Fitness- und der Wellnessbereich (Spa), einige kleine Büros und der Schwimmkanal befinden. In der nächsten Zone, die in der Mitte liegt und weniger hoch ist, befindet sich das 50-Meter-Olypmpiabecken mit den seitlichen aufklappbaren Toren. In der letzten Zone liegt das Sprungbecken. Der Aussenbereich, der in einer zweiten Etappe fertiggestellt wird, sieht ein weiteres 50-Meter-Olypia-Schwimmbecken vor, das auch für das Freestyle-Schwimmen verwendet wird.

1. Die Ausarbeitung und die Einreichung der Angebote werden nicht entschädigt.
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes und die Verfügbarkeit der Kredite.
3. Art von Entgelt: siehe Ziffer 3.1 des voraussichtlichen Werkvertrags.
4. Teuerungsbedingte Preisschwankungen: vgl. Ziffer 3.5 des voraussichtlichen Werkvertrags.
5. Der Auftraggeber und die Anbieterin behandeln sämtlich Daten, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind, vertraulich.
6. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, die Plausibilität der eingereichten Angebote überprüfen zu lassen.
7. Einheitspreise/Baustelleneinrichtungen
Angebote sind so zu kalkulieren und einzureichen, dass die Kosten denjenigen Leistungspositionen zugeordnet werden, die sie betreffen. Umlagerungen von Kostenbestandteilen der Einheitspreise, insbesondere zwischen einzelnen Leistungspositionen und Baustelleneinrichtungen, sind nicht zulässig. Angebote mit unzulässig ausgewiesenen Kostenbestandteilen können aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden
Der Anbieter erklärt mit Offerteinreichung konkludent, dass er keine Umlagerungen von Kostenbestandteilen der Einheitspreise in andere Leistungspositionen oder Baustelleneinrichtungen vorgenommen hat.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch