Ausschreibung 1114273: N13 Tunnel San Bernardino, Los 8320, Lüftung

Publiziert am: 10. Januar 2020

Ufficio federale delle strade USTRA

Siehe Punkt 4.5 “Sonstige Angaben”.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45311000: Installation von Elektroanlagen
  • 31321210: Niederspannungskabel
  • 45315600: Niederspannungsarbeiten
  • 39717100: Ventilatoren
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
  • SY: Santitär
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
  • SY-SY: Santitär
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
10. Januar 2020 Publikationsdatum
10. Januar 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind AUSSCHLIESSLICH über die Webseite www.simap.ch zu beziehen (via „download“).

6. März 2020 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
31. Januar 2020 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher oder italienischer Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 14.02.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 31.01.2020 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

6. März 2020 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "NON APRIRE – OFFERTA: N13 Tunnel San Bernardino, Lotto 8320 – Ventilazione assiale" anzubringen.
Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

16. März 2020 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "NON APRIRE – OFFERTA: N13 Tunnel San Bernardino, Lotto 8320 – Ventilazione assiale" anzubringen.
Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

29. Juli 2020 Geplanter Projektstart
9. Mai 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: FIRMENERFAHRUNG/-REFERENZ
EK2: SCHLÜSSELPERSON, REFERENZ
EK3: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT DER FIRMA.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Zu EK1: FIRMENERFAHRUNG/-REFERENZ
1 vergleichbare Referenz.
Bei der Beurteilung der Eignung, wird eine Referenz als vergleichbar anerkannt, wenn sie mindestens folgende Bedingungen erfüllt:
- Art der Infrastruktur: Autobahntunnel oder Hochleistungsstrassentunnel, Bahntunnel;
- Art des Werkes: Tunnellüftungsanlage, Axialventilatoren mit Schaufelverstellung im Betrieb;
- Tätigkeiten: Ausführung und Inbetriebnahme von neuer Anlage, oder Sanierung oder Ersatz;
- Vertragssumme des Referenzobjektes in der Höhe von mindestens 2 Mio. CHF;
- Die Leistungen müssen vollendet sein (SIA-Phase 53, Abnahme erfolgreich abgeschlossen);
Im Fall von Arbeitsgemeinschaft kann die Referenz auch von einem einzelnen ARGE-Mitglied sein.
Die von einer Firma, oder von einem ARGE-Mitglied einer vorhergehenden ARGE, dargelegte Referenz ist nur dann gültig, wenn die gleiche (Firma oder einzelnes ARGE-Mitglied), die in der Ausschreibung verlangten Arbeiten tatsächlich ausgeführt hat (EK1).

Zu EK2: SCHLÜSSELPERSON, REFERENZ
Als Schlüsselperson für die Evaluation der Eignungskriterien gilt die Person, welche im Projekt folgende Funktion ausübt:
PROJEKTLEITER.
Minimale Anforderungen an die Schlüsselperson für die Erfüllung der Eignungskriterien:
1 Referenz als Projektleiter, Stellvertreter oder gleichwertiger Funktion in einem Projekt mit allen folgenden Voraussetzungen.
- Art der Infrastruktur: Autobahntunnel oder Hochleistungsstrassentunnel, Bahntunnel;
- Art des Werkes: Tunnellüftungsanlage;
- Tätigkeiten: Ausführung und Inbetriebnahme der neuen Anlage, oder Sanierung oder Ersatz;
- Vertragssumme des Referenzobjektes in der Höhe von mindestens 2 Mio. CHF;
- Die Leistungen müssen vollendet sein (SIA-Phase 53, Abnahme erfolgreich abgeschlossen);

Zu EK3: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT DER FIRMA
- Bestätigung/Nachweis, dass der Jahresumsatz des Anbieters für die Jahre 2017 und 2018 mehr als das doppelte des Jahresumsatzes des Auftrages beträgt.
- Bestätigung, dass maximal 70% der Dienstleistungen an einen Subunternehmer vergeben werden.
Nach Offerteneingabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichende Eignungsnachweise/Bestätigungen:
- Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug,
- Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV,
- Bestätigung UVG-Versicherer,
- Bestätigung Steuerverwaltung,
- Versicherungsnachweise;
allesamt nicht älter als 3 Monate.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. DETAILLIERTER AUFGABENBESCHRIEB
Die Arbeiten, welche Objekt des folgenden Vertrages sind, bestehen in der Demontage und der Entsorgung der existierenden Lüftungsanlage und in der Lieferung, der Montage und der Inbetriebnahme einer neuen, axialen Lüftungsanlage. Die Arbeiten erfolgen in 4 Lüftungszentralen, von denen sich 2 bei den Portalen und 2 im Tunnelinneren befinden (unterirdische Zentralen).
Die Arbeiten sehen die Demontage und Entsorgung folgender Anlagen vor:
- 6 Abluftventilatoren (axial) mitsamt all ihren Komponenten (Düse, Diffusor und Schalldämp-fer, Schutzgitter);
- 6 Zuluftventilatoren (axial) mitsamt all ihren Komponenten (Düse, Diffusor und Schalldämp-fer);
- 10 elektrische Leistungsschränke.

Die Arbeiten sehen die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme folgender Anlagen vor:
- 8 Abluftventilatoren (axial) mit im Betrieb verstellbaren Schaufeln, inklusive Messgeräte und allen Komponenten (Düse, Diffusor, Absperrklappe, Schutzgitter);
- 1 Abluftventilator (axial) mit im Betrieb verstellbaren Schaufeln, inklusive Messgeräte und Absperrklappe;
- 8 elektrische Leistungsschränke inklusive Frequenzumrichter;
- 4 Zuluftventilatoren (axial) im SiSto, inklusive Messgeräte und allen Komponenten (Düse, Diffusor, Absperrklappe);
- 1 Zuluftventilator (axial) im SiSto, inklusive Messgeräte und Absperrklappe;
- 4 elektrische Leistungsschränke inklusive Frequenzumrichter;
- 4 Kanalabsperrklappen für den Abluftkanal;
- 6 Deflektoren für den Lüftungskanal der Zentralen Süd und Nord.

2. ZUSCHLAGSKRITERIEN (ZK)
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden:

ZK1: PREIS; GEWICHTUNG 50%.

ZK2: QUALITÄT AUSRÜSTUNGEN UND AUSFÜHRUNGEN; GEWICHTUNG 40%, unterteilt in:
- Analyse der durchzuführenden Aktivitäten 20%,
- Qualität und Angemessenheit der eingesetzten Materialien 20%.

ZK3: ORGANISATION UND SCHLÜSSELPERSONEN; GEWICHTUNG 10%, unterteilt in:
- Organigramm und Organisation der Anbieter 5%,
- Schlüsselpersonen 5%.

PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 50% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0.
Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet).
Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.

Benotung der übrigen Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe
1 = Sehr schlechte Erfüllung // ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlechte Erfüllung // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung // Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gute Erfüllung // Qualitativ gut
5 = Sehr gute Erfüllung // Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung.

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTEBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).

2. Es ist keine Begehung vorgesehen.
3. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
4. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
5. Ausschluss, Vorbefassung: keine.
6. Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. h VöB (für Bauleistungen) sowie Art. XV, lit. G, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.
7. Der Werkvertrag wird im Kanton Tessin abgeschlossen und unterschrieben. Es untersteht also die Stempelsteuer nach kantonalem Recht für Stempel- und Filmvorführungen.
8. Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Termine (insbesondere des Zuschlages und des Arbeitsbeginns) zu verschieben. Der Anbieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung.
9. Alle Beträge sind exkl. MWST. zu verstehen.
10. Die Veröffentlichung auf SIMAP ist massgebend. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen hat die italienische Fassung Vorrang.
11. Der Anbieter muss die schriftliche und mündliche Kommunikation in Italienisch und Deutsch garantieren können.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Ufficio federale delle strade USTRA
Via C. Pellandini 2a
6500 Bellinzona
Telefon: +41 58 469 68 11
E-Mail-Adresse:  
acquistipubblici@astra.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1114273 N13 Tunnel San Bernardino, Los 8320, Lüftung