Ausschreibung 944649: 16-453 Miete Triebfahrzeuge bedient und unbedient
Publiziert am: 12. Dezember 2016
Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Diese Ausschreibung dient der Auftragsvergabe für die mietweise Beschaffung von bedienten und unbedienten Triebfahrzeugen (nachfolgend Fahrzeuge genannt) von der Anbieterin an die SBB AG. Die Ausschreibung hat den Abschluss von mehreren Rahmenverträgen je Los mit Vertragsbeginn 01.05.2017, mit einer Laufzeit bis 31.12.2019 plus zusätzlichen Optionen zugunsten der SBB AG von zweimal einem Jahr zum Ziel. Die SBB geht von einem approximativen Mengengerüst pro Jahr aus, welches für die Bewertung der Angebote auf fünf Jahre hochgerechnet wird. Die Ausschreibung erfolgt in 40 Losen nach Fahrzeugkategorien. Für jede Fahrzeugkategorie und Region gibt es ein bedientes sowie ein unbedientes Los. Die einzelnen Fahrzeugkategorien sind dem Technischen Pflichtenheft zu entnehmen. Bei den unbedienten Losen mietet die SBB AG aus-schliesslich die Fahrzeuge ein. Bei den bedienten Losen werden die Fahrzeuge inklusive Triebfahrzeugführer (TFF) eingemietet. Die Lose sind örtlich begrenzt auf die SBB-Infrastruktur-Instandhaltungsregionen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
ganze Schweiz |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
12. Dezember 2016 | Publikationsdatum | |
12. Dezember 2016 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
24. Februar 2017 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
25. Januar 2017 | Frist für Fragen | Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen müssen spätestens bis zum definierten Endtermin für Fragen auf www.simap.ch unter dem Register „Anbieter“ schriftlich eingepflegt werden. Unter dem Stichwort „Benutzungshinweise“ finden Sie eine Online-Anleitung, wie Sie im Forum Fragen stellen können. |
24. Februar 2017 | Abgabetermin 17:30 | None |
6. März 2017 | Offertöffnung | None |
1. Mai 2017 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2019 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
zugelassen
Eignungskriterien für die Lose 1.1-1.5/3.1-3.5/5.1-5.5/7.1-7.5 (unbedient)
- Ausreichender Versicherungsschutz
- Vorhandene Maschinenbruchversicherung
- Hinreichendes Qualitätsmanagement
Eignungskriterien für die Lose 2.1-2.5/4.1-4.5/6.1-6.5/8.1-8.5 (bedient)
- Die Anbieterin verfügt über ein Sicher-heitsmanagementsystem (SMS) mit min-destens folgenden Elementen (vgl. Suva Broschüre 66101):
1.Sicherheitsleitbild und –ziele
2.Sicherheitsorganisation (Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten)
3.Ausbildungskonzept
4.Sicherheitsregeln
5.Gefahrenermittlung / Risikobeurteilung
6.Massnahmenplanung
7.Notfallorganisation
8.Kontroll- / Auditprozess
- Ausreichender Versicherungsschutz
- Vorhandene Maschinenbruchversicherung
- Hinreichendes Qualitätsmanagement
- Die Anbieterin bestätigt, dass sie über die erforderlichen Bewilligungen zum Perso-nalverleih gemäss Arbeitsvermittlungsge-setz verfügt oder mindestens das Bewilligungsverfahren eingeleitet hat. Bei einer ARGE hat jede einzelne beteiligte Firma die erforderlichen Bewilligungen zu erbringen.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
siehe Ausschreibungsbedingungen
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
siehe Ausschreibungsbedingungen
siehe Ausschreibungsbedingungen
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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