Ausschreibung 898941: WASSERENTHÄRTUNG SPEISEWAGEN

Publiziert am: 29. Februar 2016

Schweizerische Bundesbahnen SBB

A. ALLGEMEINES
Die Gastronomiegeräte in den Wagon-Restaurant (WR) der SBB haben ihr Lebensende erreicht und werden ersetzt. Die neuen Küchengeräte stellen höhere Anforderungen an die Wasserqualität bzgl. Wasserhärte. Deswegen werden neue Wasserenthärtungsanlagen beschafft. Neben dem Ersatz der Enthärtungspatronen/Geräte gewährt der Anbieter der SBB das Recht während 8 Jahren nach Einbau Instandhaltungsleistungen (z.B. Aufarbeitung oder Austausch) für die neuen Wasserenthärtungsanlagen zu beziehen. Ziel des Projekts ist der Ersatz und die Sicherstellung der Instandhaltung der Wasserenthärtung.

B. BESCHAFFUNGSGEGENSTAND
Die SBB beschafft neue Wasserenthärtungsanlagen. Zum Lieferumfang gehören alle Engineering-Leistungen, Dokumentation der Prüfergebnisse, Verpackung, Lieferung, Schulung, alle Kabel und Leitungen, alle Beschriftungen, alle notwendigen Elemente zur Befestigung und zur Adaption an die in den Fahrzeugen vorgefundene Situation. Weiter gewährt der Anbieter der SBB das Recht während 8 Jahren nach Einbau Instandhaltungsleistungen (z.B. Aufarbeitung oder Austausch) für die neuen Wasserenthärtungsanlagen zum angebotenen Preis zu beziehen.

B1) HAUPTANGEBOT
Die Beschaffung umfasst die Lieferung und Instandhaltung von Enthärtungsanlagen für 88 Speisewagen (18 WRm, 44 WRA, 16 WRB, 10 BR) sowie die Lieferung von 8 Ersatzanlagen. Optional werden Wasserenthärtungsanlagen für 115 Fahrzeuge (3 Salonwagen, 19 ETR 610, 46 FV Dosto, 47 Giruno) und 30 Ersatzanlagen angeboten.

C1) ANGEBOTSEINREICHUNG
Der Anbieter kann ein oder mehrere Angebote (Varianten) unter Einhaltung der Mussanforderungen gemäss Teil 4 Technische Unterlagen, einreichen. Pro Angebot ist je der Erfüllungsgrad jeder Anforderung des Anforderungskataloges (Teil 4A Technische Unterlagen) anzugeben und bei Bedarf zu kommentieren. Pro Angebot sind die Kosten nach Gerätekosten und Instandhaltungskosten separiert im Preisblatt (Teil 6_Preistabelle der Ausschreibungsunterlagen) auszuweisen. Die exakten Angebotsinhalte sind im Anforderungskatalog ersichtlich.

C2) ERSATZTEILE UND VERBRAUCHSMATERIAL
Ersatzteile und Verbrauchsmaterial sind Bestandteil der Instandhaltung und sind in der Kalkulation des Instandhaltungsvertrags einzurechnen.

C3) OBLIGATORISCHE BEGEHUNG (BESICHTIGUNG DER FAHRZEUGE UND INFOVERANSTALTUNG):
Siehe Ziffer 4.5 der Publikation und Teil 2 der Ausschreibungsunterlagen.

D. OPTIONEN / NACHBESTELLRECHTE
Eine Option der freihändigen Vergabe nach Massgabe des Basisvertrages für weitere Phasen und/oder für zusätzliche Mengen und Leistungen und für eine Verlängerung des Vertrages bis zu 10 Jahren nach Ende des Rollouts wird ausdrücklich vorbehalten. Die SBB behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, diese Optionen gestaffelt einzulösen bzw. den Auftrag dieser Leistungen nach Bedarf (auch nur teilweise) zu gegebener Zeit aufgrund der einschlägigen Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen anderweitig (im Wettbewerb) zu vergeben. Sowohl das Einlösen als die Aufteilung der Optionsleistungen bei einer möglichen Nachbestellung von weiteren Leistungen werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
Die Bestimmungen des vorliegenden Vertrages , einschliesslich im Vertrag vereinbarter Kosten- und Preisgrundlagen bzw. Preisfestlegungen, welche gemäss Anhang 4 – (Teil 3 der Ausschreibungsunterlagen) bestimmt worden sind, den Ergänzungen und Änderungen aufgrund Einlösung von Optionen und Nachbestellrechte der SBB gelten auch für die nachbestellten Leistungen; der Umfang der Leistungen, die Termine und die anderen Vertragspunkte werden in jedem Fall vor Inangriffnahme geklärt und auf der Grundlage eines detaillierten Angebotes in einem Nachtrag zum Vertrag schriftlich festgehalten. Der Anbieter ist verpflichtet, mit den weiteren Vertragspartnern der SBB so zusammen zu arbeiten, dass eine reibungslose, ununterbrochene und einwandfreie Leistungserbringung gewährleistet ist. Hierzu trifft der Anbieter frühzeitig die geeigneten und erforderlichen Massnahmen.

E. BEZUGSBERECHTIGTE
Bezugsberechtigt für die obengenannten Leistungen sind auch andere Divisionen der SBB AG und Beteiligungsgesellschaften der SBB AG und nationale Transportunternehmungen (KTU).

F. NORMEN, VORSCHRIFTEN UND GESETZE
Die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bzw. Vertragsunterzeichnung (bzw. Unterzeichnung der Nachträge bei allfälliger Einlösung der Optionen) gültigen einschlägigen Vorschriften, Normen. Standards sowie auch die Regeln der SBB und UIC sind einzuhalten.

G. Weitere Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 34600000: Eisenbahn- und Straßenbahnlokomotiven und rollendes Material sowie zugehörige Teile
Gruppen:
  • RW: Eisenbahn/Schienen
Untergruppen:
  • RW-RW: Eisenbahn/Schienen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
29. Februar 2016 Publikationsdatum
29. Februar 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

BEZUG DER UNTERLAGEN:
Vor dem Bezug der Unterlagen müssen sich die Anbieter per E-Mail und mit dem Vermerk „WASSERENTHÄRTUNG SPEISEWAGEN“ bei dem Auftraggeber (Ziffer 1.2) melden.
Die Anbieter müssen sich zusätzlich zwingend in www.simap.ch registrieren, um ab 29.02.2016 bis 07.04.2016 die Unterlagen runterzuladen.

SPRACHE DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN:
Die Ausschreibungsunterlagen sind nur in deutscher Sprache verfügbar.

FORM UND MASSGEBLICHE VERSION:
Die Ausschreibungsunterlagen werden in elektronischer
Form im SIMAP-Online (www.simap.ch) zur Verfügung gestellt.

ANFORDERUNG AN DIE ANGEBOTE UND MASSGEBLICHE VERSION:
Die ausgefüllten Angebote mit sämtlichen verlangten vollständigen Beilagen sind mit dem Vermerk: „WASSERENTHÄRTUNG SPEISEWAGEN“ und „NICHT ÖFFNEN“ in 2-facher Ausfertigung (Papierform und auf einem Datenträger) einzureichen. Bei Abweichungen zwischen Papierform und elektronischer Version gilt die Papierversion (hard copy).

SELBSTDEKLARATION DER ANBIETER:
Die Anbieter haben mit der Offerte das von ihnen ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Erklärung des Anbieters betreffend Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen“ einzureichen. Die Nichteinreichung bzw. die Nichtunterzeichnung dieses Dokumentes führt wegen Nichterfüllung einer Zulassungsbedingung zum Ausschluss des Verfahrens.

PRÄSENTATION DES ANGEBOTES:
Die SBB behält sich vor, die Anbietenden zur Plausibilisierung der Eignung / der Bewertung der Angebote zu einer Präsentation einzuladen.

MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN:
Berücksichtigung von Mehr- und Minderaufwendungen: Führt ein Angebot zu veränderten Aufwendungen der SBB und Dritter für Arbeiten im Rahmen der Ausführung (Benutzung von Anlagen der SBB, Personal, Sicherheit, Lieferungen, Projektierung, Projektleitung usw.), werden diese Minder- oder Mehraufwendungen zur Vergleichbarmachung der Angebote von der Eingabesumme abgezogen resp. dieser aufgerechnet.

KEINE ENTSCHÄDIGUNG:
Die Anbieter können für die Ausarbeitung ihres Angebotes keine Entschädigung beanspruchen.

7. April 2016 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
20. April 2016 Frist für Fragen

FRAGEN ZUR AUSSCHREIBUNG:

Fragen zu dieser Ausschreibung können versehen mit dem Vermerk “WASSERENTHÄRTUNG SPEISEWAGEN“ bis 20.04.2016 per E-Mail an die Adresse gemäss Ziffer 1.1 gerichtet werden.

Fragen, die nach diesem Termin eintreffen werden zwecks Gleichbehandlung der Anbieter nicht beantwortet. Fragen, Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen, die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbieter gleichzeitig anonymisiert schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.

Details wegen Fragen an der Begehung vom 20.04.2016 siehe Ziffer 4.5 der Publikation und Teil 2 der Ausschreibungsunterlagen.

4. Mai 2016 Abgabetermin 16:00

Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung.

Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend.

Einreichungsort siehe 1.2.

Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail (. gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden.

Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen.

Verspätete Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden und werden ungeöffnet an den Absender zurückgesandt.

12. Mai 2016 Offertöffnung

Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung.

Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend.

Einreichungsort siehe 1.2.

Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail (. gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden.

Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen.

Verspätete Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden und werden ungeöffnet an den Absender zurückgesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind nicht zugelassen

Eignungskriterien:

EIGNUNGSKRITERIUM 1
TERMINEINHALTUNG UND AUFTRAGSERFÜLLUNG
- Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung in Projektierung und Ausführung in Projekten des öffentlichen Verkehrs sowie in der Schienenfahrzeugindustrie, in ähnlicher Grösse und mit vergleichbarer Komplexität und Terminvorgaben.

- Gewährleistung der Termineinhaltung

EIGNUNGSKRITERIUM 2:
ORGANISATORISCHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- Ausreichende technische Ressourcen und Fertigungskapazität
- Organisationsstruktur des Unternehmens
- Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen für die Problemanalyse und Fehlerbehebung.
- Ausreichende qualifizierte personelle Kapazität

EIGNUNGSKRITERIUM 3:
GENÜGENDE FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- Bonität.
- Bankerklärung.
- genügende Deckung für Haftpflichtfälle des Anbieters (Versicherung oder Ähnliches).

EIGNUNGSKRITERIUM 4
PÄSENZ VOR ORT
- Der Anbieter gewährleistet eine ausreichende Präsenz für technischen Support bzw. technischen Vertreters vor Ort während der ganzen Vertragserfüllung

Geforderte Nachweise:

NACHWEISE ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1:
- Eine Referenz (Zeitraum, Kunde, Projektumfang, Beschreibung der beauftragten Leistungen, Rolle des Anbieters innerhalb des Projekts) von erfolgreich durchgeführten Aufträgen mit vergleichbarer Komplexität bezüglich Technik, anwendbaren Regelwerken Dauer und Termineinhaltung in Projekten im Bereich Küchengeräte des öffentlichen Verkehrs und / oder in der Schienenfahrzeugindustrie. Stellungnahme (der damaligen Auftraggeberin), ob die Leistungen den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere Brandschutz / des Fachgebietes entsprachen und ob sie ordnungsgemäss und rechtzeitig erbracht wurden

- Vorgehenskonzept inkl. Zeitplan für die Dokumentation und Bestätigung der Termineinhaltung (Einhaltung der Fertigungszeit, Nachweis ohne Betriebsferien).

NACHWEISE ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2
- (*) Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.

- (*) Unternehmensstruktur / Aktuelles Organigramm / Aufbau und Organisation des Anbieters / Standorte / Niederlassungen, Vertretungen oder Handelspartner in der CH

- (*) Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements (Zertifikat ISO 9001, 14001 evtl. 18001 oder falls vorhanden, IRIS-Zertifizierung Rev 0.2 V 2.2 oder gleichwertig); Beschreibung der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungsmöglichkeiten und Projektentwicklungen des Unternehmens

- (*) Beschreibung der Personalkapazität (Administration und Produktion), technische Ressourcen und Ausstattung im Hinblick auf die Erbringung des zu vergebenden Auftrages

NACHWEISE ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3
- Für die letzten drei Geschäftsjahre vor der Ausschreibung: Jahresrechnung bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang (Gliederung gemäss dem zweiunddreissigsten Titel des OR, insb. OR 958, 959a und 959b sowie 959c oder analog) sowie Mittelflussrechnung falls vorhanden inkl. letzter Prüfungsbericht der Revisionsstelle.

- Erklärung über den Gesamtumsatz der Unternehmung sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahre.

- (*) Beglaubigter Handelsregisterauszug oder beglaubigte Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters.

- Rechtsgültig unterzeichnete Erklärung betreffend eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug).

- Bankerklärung, welche garantiert, dass im Falle einer Zuschlagserteilung die finanziellen Sicherheitsleistungen wie gefordert ausgestellt und dem Anbieter die entsprechenden Kredite (Bonitätsauskunft) gewährt werden. Die vorbehaltlose Akzeptanz des Musterformulars „Erfüllungsgarantie“ muss vom Finanzinstitut bescheinigt werden.

- Nachweis, dass die in den Ausschreibungsbedingungen und im Vertragsentwurf aufgeführten Anforderungen an die finanziellen Sicherheitsleistungen und an das sich verpflichtende Institut erfüllt sind.

- Deckung für Haftpflichtfälle, Versicherung.

- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung

NACHWEISE ZU EIGNUNGSKRITERIUM 4
- (*) Erklärung des Anbieters für die Dauer der Vertragserfüllung, dass eine Vertretung in deutscher und französischer Sprache mit einer maximalen Reaktionszeit innert 3 Arbeitstagen vor Ort zur Verfügung steht.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

MASSGEBLICHE AGB UND VERTRAGSBEDINGUNGEN:

Gemäss Art. 29 Abs. 3 der VöB wendet die SBB in ihren Beschaffungsvorhaben grundsätzlich ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen oder diejenigen des Bundes an. Soweit die SBB kommerzielle, technische, vorgehensbezogene und
rechtliche Vorbehalte der Anbieter akzeptiert, werden diese
quantifiziert und auf die offerierten Preise aufgerechnet.

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so haben die Anbieter die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten (Art. 7 VöB).

SELBSTDEKLARATION DER ANBIETER:
Die Anbieter haben mit der Offerte das von ihnen ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Erklärung des Anbieters betreffend Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen“ einzureichen. Die Nichteinreichung bzw. die Nichtunterzeichnung dieses Dokumentes führt wegen Nichterfüllung einer Zulassungsbedingung zum Ausschluss des Verfahrens.

Sonstige Angaben:

BEGEHUNG (INFOVERANSTALTUNG):
Eine Begehung / Infoveranstaltung findet am 20.04.2016 statt., gemäss Teil 2 der Ausschreibungsunterlagen. Wegen der Komplexität des Beschaffungsvorhabens ist die Teilnahme an der Begehung/Infoveranstaltung obligatorisch. Angebote von Anbietern, die nicht an der Begehung teilgenommen haben, werden ohne Weiteres vom Verfahren ausgeschlossen. Voranmeldung bis am 15.04.2016 / 12:00 Uhr per E-Mail an tanja.santos@sbb.ch. Fragen an der Infoveranstaltung und Begehung werden erlaubt. Die Antworten werden protokolliert und schriftlich bis am 26.04.2016 allen potentiellen Anbietern mitgeteilt.

MASSGEBLICHER AUSSCHREIBUNGSTEXT:
Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen und dem französischen Ausschreibungstext geht der deutsche Text vor. Rechtlich massgebend ist einzig die Publikation in www.simap.ch (Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz).

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB
Wylerstrasse 123/125
3000 Bern 65
Telefon: +41 79 876 28 76
E-Mail-Adresse:  
tanja.santos@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 898941 WASSERENTHÄRTUNG SPEISEWAGEN