Zuschlag 1408345: MP-090063, N03, EP Verzw. Augst-Rheinfelden, Projektverfasser Umwelt
Publiziert am: 4. April 2024
Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Zofingen
Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller geeigneten Anbieter. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die vorteilhafteste. Das Angebot des Zuschlagsempfängers überzeugt insbesondere durch sehr gute Referenzen und Erfahrungen der Schlüsselpersonen sowie eine gute Analyse der Aufgabenstellung aus.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
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Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden: Detailangaben zu den geforderten Nachweisen für die Zuschlagskriterien sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen. Die Nachweise für die ZK 2.1 und 2.2 müssen von zwei unterschiedlichen Personen erbracht werden. ZUSCHLAGSKRITERIUM 1: Preis, Gewichtung 30% ZUSCHLAGSKRITERIUM 2: QUALITÄT DES ANBIETERS, Gewichtung 40%, unterteilt in: - ZK 2.1: Projektleiter*in Projektverfasser Umwelt (Teilgewichtung 25%) - ZK 2.2: Stellvertretende*r Projektleiter*in Projektverfasser Umwelt (Teilgewichtung 15%) ZUSCHLAGSKRITERIUM 3: Qualität des Angebotes, Gewichtung 30%, unterteilt in: - ZK 3.1: Analyse der Aufgabenstellung, (Teilgewichtung 15%) - ZK 3.2: Risikoanalyse, (Teilgewichtung 5%) - ZK 3.3: Vorgehensvorschlag und Projektorganisation, (Teilgewichtung 10%) Preisbewertung Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. Benotung der übrigen Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut 5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
26.03.2024
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
4 Angebote davon 1 Ausschluss
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