Ausschreibung 1404011: HALL BP8334 New
Publiziert am: 12. April 2024
Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr
Die SBB benötigt für ihre Hauptfahrzeugflotten Personenverkehr hydraulische Achsenlenklagern (HALL) welche den Verschleiss zwischen Rad und Schiene minimieren. Die vorliegende Ausschreibung dient der Bedarfsdeckung an den erwähnten Achslenkerlager. Die SBB kann die Gesamtmenge an einen Lieferanten oder als Lose an verschiedene Lieferanten ganz oder teilweise vergeben.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | 3 Wochen, 5 Tage |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | 0 Minuten |
Tags: |
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Gruppen: |
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Lots : |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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12. April 2024 | Publikationsdatum | |
12. April 2024 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | BEZUG DER UNTERLAGEN: SPRACHE DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN: FORM UND MASSGEBLICHE VERSION: ANFORDERUNG AN DIE ANGEBOTE UND MASSGEBLICHE VERSION: PRÄSENTATION DES ANGEBOTES: MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN: |
27. Mai 2024 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
19. April 2024 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung können bis zu vorgenanntem Datum online auf www.simap.ch im Forum unter dem Register „Anbieter“ schriftlich eingepflegt werden. Unter dem Stichwort „Benutzungshinweise“ findet sich eine Online-Anleitung, wie im Forum Fragen gestellt werden können. Die Antworten (Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen), die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern voraussichtlich bis zum 26.04.2024 im Forum zur Verfügung gestellt und können dort im „Holprinzip“ eingesehen werden. |
27. Mai 2024 | Abgabetermin 00:00 | a) Bei Abgabe am Empfang der SBB AG (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens bis am oben erwähnten Abgabetermin und Uhrzeit, noch während den Öffnungszeiten des Empfangs, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen. ANFORDERUNGEN AN DIE FORM DER ANGEBOTE (VGL. ART. 34 BöB) Die geforderten Dateiformate sind in der "Angebotsunterlage" (Teil der Ausschreibungsunterlagen) ersichtlich. |
30. Mai 2024 | Offertöffnung | a) Bei Abgabe am Empfang der SBB AG (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens bis am oben erwähnten Abgabetermin und Uhrzeit, noch während den Öffnungszeiten des Empfangs, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen. ANFORDERUNGEN AN DIE FORM DER ANGEBOTE (VGL. ART. 34 BöB) Die geforderten Dateiformate sind in der "Angebotsunterlage" (Teil der Ausschreibungsunterlagen) ersichtlich. |
1. August 2024 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2027 | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- - Fahrzeuge: IC 2000; IC Bt EW IV; EW IV (ohne WRm); EC (ohne Pano); RABe 511 (LDG) - Wovon optionale Menge 1'000 Stk.
- Projektdauer von 01.08.2024 bis 31.12.2027
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
50 | Qualität |
50 | Wirtschaftlichkeit |
Weitere Details sind in den Ausschreibungsunterlagen Teil 2 aufgeführt (Zuschlagskriterien inklusive Sub-Zuschlagskriterien)
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- - Fahrzeuge: RABe 511 (MDG); RABe 523 non TSI (MDG) - Wovon optionale Menge 300 Stk
- Projektdauer von 01.08.2024 bis 31.12.2027
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
50 | Qualität |
50 | Wirtschaftlichkeit |
Weitere Details sind in den Ausschreibungsunterlagen Teil 2 aufgeführt (Zuschlagskriterien inklusive Sub-Zuschlagskriterien)
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
1 TERMINEINHALTUNG UND AUFTRAGSERFÜLLUNG
1.1 Fachkompetenz
Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung in Projektierung und Ausführung in Projekten des öffentlichen Verkehrs sowie in der Schienenfahrzeugindustrie, in ähnlicher Grösse und mit vergleichbarer Komplexität und Terminvorgaben
1.2 Problemanalyse
Zweckmässiges Vorgehen bei Problemanalyse und Fehlerbehebung, Gewährleistung der Termineinhaltung (projektbezogen).
2 ORGANISATORISCHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
2.1 Qualitätsmanagement
Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen für die Vertragserfüllung, Problemanalyse und Fehlerbehebung.
2.2 Fertigungskapazität
Ausreichende technische Ressourcen und Fertigungskapazität.
2.3 Personelle Ressourcen
Ausreichende qualifizierte personelle Kapazität.
2.4 Organisation
Organisationsstruktur des Unternehmens.
3 GENÜGENDE FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
3.1 Bonität / Handelsregisterauszug
3.2 Bonität / Insolvenzverfahren
3.3 Bonität / Gesamtumsatz der Unternehmung
3.4 Bonität / Erfolgsrechnung
3.5 Bankerklärung / Akzeptanz der Sicherheitsleistungen durch eine Bank
3.6 Versicherung / Betriebshaftplicht
4 WEITERE NACHWEISE
4.1 Zulassung und Betriebseinsatz
Ausreichende Nachweise über amtliche Zulassungen sowie Betriebseinsatz:
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1
3 Referenzen der letzten 5 Jahre, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Komplexität (Technik, Dauer und Termineinhaltung etc.) vergleichbar sind. Die Projekte müssen in der Schweiz, EFTA Staaten, Vereinigtes Königreich oder EU-Länder im Bereich des Öffentlichen Verkehrs oder in der Schienenfahrzeugindustrie erbracht und erfolgreich abgeschlossen sein. Die SBB ist berechtigt, die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.2
Vorgehenskonzept inkl. Zeitplan für die Dokumentation und Bestätigung der Termineinhaltung (Einhaltung der Fertigungszeit, Nachweis ohne Betriebsferien).
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.1
Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements (Zertifikat ISO TS 22163) oder gleichwertig); Beschreibung der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungsmöglichkeiten und Projektentwicklungen des Unternehmens.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.2
Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.3
Beschreibung der Personalkapazität (Administration und Produktion), technische Ressourcen und Ausstattung im Hinblick auf die Erbringung des zu vergebenden Auftrages.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.4
- Unternehmensstruktur
- Aktuelles Organigramm
- Aufbau und Organisation des Anbieters
- Standorte, Niederlassungen, Vertretungen oder Handelspartner in Europa
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.1
Handelsregisterauszug oder Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.2
Erklärung bezüglich eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug).
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.3
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.4
Für die letzten drei Geschäftsjahre vor der Ausschreibung: Jahresrechnung bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang (Gliederung gemäss dem zweiunddreissigsten Titel des OR, insb. OR 958, 959a und 959b sowie 959c oder analog) sowie Mittelflussrechnung falls vorhanden inkl. letzter Prüfungsbericht der Revisionsstelle des anbietenden Unternehmens (nicht Mutterhaus).
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.5
Bankerklärung, welche garantiert, dass im Falle einer Zuschlagserteilung die finanziellen Sicherheitsleistungen wie gemäss Publikation Ziffer 3.2 sowie gemäss Vertragsentwurf gefordert ausgestellt und dem Anbieter die entsprechenden Kredite gewährt werden.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.6
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 4.1
Nachweis eines Betriebseinsatzes von mindestens einem Jahr auf dem jeweiligen Fahrzeug sowie den schriftlichen Testbericht aus dem Betriebseinsatz.
Zusätzliche Informationen
keine
AGB SBB für die Beschaffung von Rollmaterialkomponenten (AGB-RKomp)
MASSGEBLICHE AGB UND VERTRAGSBEDINGUNGEN:
Gemäss Art. 11 Abs. 2 der VöB wendet die SBB in ihren Beschaffungsvorhaben grundsätzlich ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen oder diejenigen des Bundes an. Soweit die SBB kommerzielle, technische, vorgehensbezogene und rechtliche Vorbehalte der Anbieter akzeptiert, werden diese quantifiziert und auf die offerierten Preise aufgerechnet.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
VORANKÜNDIGUNG
Gemäss Vorankündigung SIMAP ID 276308 wurde kein Bedarf an französischsprachigen Ausschreibungsunterlagen der SBB AG gemeldet. Die Vergabestelle stellt basierend darauf die Ausschreibungsunterlagen in Deutsch zur Verfügung.
ANGEBOTE IN FREMDWÄHRUNG:
Angebote werden in CHF, EUR und USD zugelassen. Angebote in anderer Fremdwährung (zum Beispiel GBP usw.) bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der SBB.
Für die Bereinigung und Bewertung der Angebote in Fremdwährungen erfolgt die Umrechnung in die Vergleichswährung (CHF) im Zeitpunkt der Offerteingabe (Stichtag gemäss Ziffer 1.4 der Publikation) zum Devisenkurs der Schweizerischen Nationalbank (SNB) am entsprechenden Stichtag.
ANMELDUNG OFFERTABGABE:
Die Anbieter sind gebeten, bis 2 Wochen vor dem unter Ziffer 1.4 erwähnten Datum, eine allfällige Offertabgabe und deren Amtssprache bei der unter Ziffer 1.1 erwähnten Kontaktperson anzumelden.
VORBEHALTE:
Bereinigungen bleiben vorbehalten und werden in der Verfahrenssprache gemäss Ziffer 3.10 durchgeführt.
Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt.
Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Genehmigung und die Beschaffungsreife des Projektes, die Kreditgenehmigung und die Zustimmung der zuständigen Organe der SBB.
ÄNDERUNGSANTRÄGE ZUM VERTRAGSENTWURF:
Die SBB behält sich vor, Änderungsanträge zum Vertragsentwurf abzulehnen. Im Fall der Ablehnung gilt in diesen Punkten der Vertragsentwurf gemäss Teil 3 Kommerzielle Ausschreibungsunterlagen für das Angebot.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Wylerstrasse 123/125
3000 Bern 65
Telefon: +41 79 730 57 45
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
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