Ausschreibung 1395989: Polster RABe 511 BP7041

Publiziert am: 15. März 2024

Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr

Ziel der Beschaffung ist die Auftragsvergabe für die Entwicklung, Herstellung und Lieferung der Polster-Kerne für Sitz- und Rückenpolster, Kopfpolster, Stehhilfen und Auflagen der Armlehnen sowie der dazugehörigen Überzugsmaterialien der RABe511er-Flotte. Dies betrifft die 1 und 2. Klassen der 4-teiligen und 6-teiligen Fahrzeuge. Die Polster werden als Polster-Kerne und Überzugsmaterial beschafft. Das Beziehen der Polsterkerne wird durch die SBB ausgeführt. Das Überzugsmaterial wird als Rollen- oder Metermaterial vom Lieferanten bezogen.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: 2 Wochen, 1 Tag
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 34630000: Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
Gruppen:
  • RW: Eisenbahn/Schienen
Untergruppen:
  • RW-RW: Eisenbahn/Schienen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
15. März 2024 Publikationsdatum
15. März 2024 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

BEZUG DER UNTERLAGEN:
Die Anbieter müssen sich zwingend in www.simap.ch registrieren, um die Unterlagen, bis an der unter Ziffer 3.12 genannten Frist, runterzuladen.

SPRACHE DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN:
Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache verfügbar.

FORM UND MASSGEBLICHE VERSION:
Die Ausschreibungsunterlagen werden in elektronischer Form im SIMAP-Online (www.simap.ch) zur Verfügung gestellt.

ANFORDERUNG AN DIE ANGEBOTE UND MASSGEBLICHE VERSION:
Die ausgefüllten Angebote mit sämtlichen verlangten vollständigen Beilagen sind mit dem Vermerk: Ziffer 2.2 "Projekttitel der Beschaffung" und „NICHT ÖFFNEN“ in einfacher Ausfertigung (Papierform und auf einem Datenträger) einzureichen. Bei Abweichungen zwischen Papierform und elektronischer Version gilt die Papierversion (hard copy).

PRÄSENTATION DES ANGEBOTES:
Die SBB behält sich vor, die Anbietenden zur Plausibilisierung der Eignung / der Bewertung der Angebote zu einer Präsentation einzuladen.

MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN:
Berücksichtigung von Mehr- und Minderaufwendungen: Führt ein Angebot zu veränderten Aufwendungen der SBB und Dritter für Arbeiten im Rahmen der Ausführung (Benutzung von Anlagen der SBB, Personal, Sicherheit, Lieferungen, Projektierung, Projektleitung usw.), werden diese Minder- oder Mehraufwendungen zur Vergleichbarmachung der Angebote von der Eingabesumme abgezogen resp. Dieser aufgerechnet.

14. Mai 2024 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
15. April 2024 Frist für Fragen

Fragen zur Ausschreibung können bis zu vorgenanntem Datum online auf www.simap.ch im Forum unter dem Register „Anbieter“ schriftlich eingepflegt werden. Unter dem Stichwort „Benutzungshinweise“ findet sich eine Online-Anleitung, wie im Forum Fragen gestellt werden können. Die Antworten (Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen), die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern voraussichtlich bis zum 22.04.2024 im Forum zur Verfügung gestellt und können dort im „Holprinzip“ eingesehen werden.
Bei der Formulierung einer Frage ist zu beachten, dass alle registrierten Bewerber für diese Ausschreibung die gestellten Fragen und Antworten anonymisiert einsehen können.

14. Mai 2024 Abgabetermin 16:00

a) Bei Abgabe am Empfang der SBB AG (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens bis am oben erwähnten Abgabetermin und Uhrzeit, noch während den Öffnungszeiten des Empfangs, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen.
b) Bei Einreichung auf dem Postweg an die Adresse des Auftraggebers unter Ziffer 1.2: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Der Anbieter ist verpflichtet, die Tracking-Nummer bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail an die Adresse Ziffer 1.1 zu senden.
c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Der Anbieter ist dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail an die Adresse Ziffer 1.1 zu senden.
Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

ANFORDERUNGEN AN DIE FORM DER ANGEBOTE (VGL. ART. 34 BöB)
- Das Dokument "Angebotsunterlage" (Teil der Ausschreibungsunterlagen) ist physisch und händisch unterschrieben einzureichen.
- Die übrigen Dokumente sowie die Angebotsunterlage sind elektronisch auf 2 USB-Sticks (mit Firmennamen und SIMAP ID beschriftet) und mit identischem Inhalt einzureichen.

Die geforderten Dateiformate sind in der "Angebotsunterlage" (Teil der Ausschreibungsunterlagen) ersichtlich.

17. Mai 2024 Offertöffnung

a) Bei Abgabe am Empfang der SBB AG (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens bis am oben erwähnten Abgabetermin und Uhrzeit, noch während den Öffnungszeiten des Empfangs, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen.
b) Bei Einreichung auf dem Postweg an die Adresse des Auftraggebers unter Ziffer 1.2: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Der Anbieter ist verpflichtet, die Tracking-Nummer bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail an die Adresse Ziffer 1.1 zu senden.
c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Der Anbieter ist dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail an die Adresse Ziffer 1.1 zu senden.
Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

ANFORDERUNGEN AN DIE FORM DER ANGEBOTE (VGL. ART. 34 BöB)
- Das Dokument "Angebotsunterlage" (Teil der Ausschreibungsunterlagen) ist physisch und händisch unterschrieben einzureichen.
- Die übrigen Dokumente sowie die Angebotsunterlage sind elektronisch auf 2 USB-Sticks (mit Firmennamen und SIMAP ID beschriftet) und mit identischem Inhalt einzureichen.

Die geforderten Dateiformate sind in der "Angebotsunterlage" (Teil der Ausschreibungsunterlagen) ersichtlich.

1. Oktober 2024 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2035 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60 PRICE WIRTSCHAFTLICHKEIT
40 QUALITY QUALITÄT

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

1 TERMINEINHALTUNG UND AUFTRAGSERFÜLLUNG
1.1 Fachkompetenz Änderung
Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung in Projektierung und Ausführung in Projekten des öffentlichen Verkehrs sowie in der Schienenfahrzeugindustrie, in ähnlicher Grösse und mit vergleichbarer Komplexität und Terminvorgaben.

1.2 Problemanalyse
Zweckmässiges Vorgehen bei Problemanalyse und Fehlerbehebung, Gewährleistung der Termineinhaltung (projektbezogen).

2 ORGANISATORISCHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
2.1 Qualitätsmanagement
Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen für die Vertragserfüllung, Problemanalyse und Fehlerbehebung.

2.2 Informationssicherheits-Management
Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen für die Sicherstellung einer angemessenen Behandlung von Cyberrisiken im Management, beim Betrieb und der Produktion.

2.3 Fertigungskapazität
Ausreichende technische Ressourcen und Fertigungskapazität.

2.4 Personelle Ressourcen
Ausreichende qualifizierte personelle Kapazität.

2.5 Organisation
Organisationsstruktur des Unternehmens.

3 GENÜGENDE FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
3.1 Bonität / Handelsregisterauszug
3.2 Bonität / Insolvenzverfahren
3.3 Bonität / Gesamtumsatz der Unternehmung
3.4 Bonität / Erfolgsrechnung
3.5 Bankerklärung / Akzeptanz der Sicherheitsleistungen durch eine Bank
3.6 Versicherung / Betriebshaftplicht

Geforderte Nachweise:

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1
2 Referenzen der letzten 10 Jahre, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Komplexität (Technik, Dauer und Termineinhaltung etc.) vergleichbar sind. Die Projekte müssen in der Schweiz, EFTA Staaten, Vereinigtes Königreich oder EU- Länder im Bereich des Öffentlichen Verkehrs oder in der Schienenfahrzeugindustrie erbracht und erfolgreich abgeschlossen sein. Die SBB ist berechtigt, die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.2
Vorgehenskonzept inkl. Zeitplan für die Dokumentation und Bestätigung der Termineinhaltung (Einhaltung der Fertigungszeit, Nachweis ohne Betriebsferien).

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.1
Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements (Zertifikat ISO TS 22163 oder gleichwertig); Beschreibung der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungsmöglichkeiten und Projektentwicklungen des Unternehmens.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.2
Nachweis eines unternehmensbezogenen Informationssicherheitsmanagements (Zertifikat ISO/IEC 27001) oder gleichwertig.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.3
Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.4
Beschreibung der Personalkapazität (Administration und Produktion), technische Ressourcen und Ausstattung im Hinblick auf die Erbringung des zu vergebenden Auftrages.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.5
- Unternehmensstruktur
- Aktuelles Organigramm
- Aufbau und Organisation des Anbieters
- Standorte, Niederlassungen, Vertretungen oder Handelspartner in Europa

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.1
Handelsregisterauszug oder Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.2
Erklärung bezüglich eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug).

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.3
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.4
Für die letzten drei Geschäftsjahre vor der Ausschreibung: Jahresrechnung bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang (Gliederung gemäss dem zweiunddreissigsten Titel des OR, insb. OR 958, 959a und 959b sowie 959c oder analog) sowie Mittelflussrechnung falls vorhanden inkl. letzter Prüfungsbericht der Revisionsstelle des anbietenden Unternehmens (nicht Mutterhaus).

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.5
Bankerklärung, welche garantiert, dass im Falle einer Zuschlagserteilung die finanziellen Sicherheitsleistungen wie gemäss Publikation Ziffer 3.2 sowie gemäss Vertragsentwurf gefordert ausgestellt und dem Anbieter die entsprechenden Kredite gewährt werden.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.6
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

AGB SBB für die Beschaffung von Rollmaterialkomponenten (AGB-RKomp)
MASSGEBLICHE AGB UND VERTRAGSBEDINGUNGEN:
Gemäss Art. 11 Abs. 2 der VöB wendet die SBB in ihren Beschaffungsvorhaben grundsätzlich ihre allgemeinen
Geschäftsbedingungen oder diejenigen des Bundes an. Soweit die SBB kommerzielle, technische, vorgehensbezogene und
rechtliche Vorbehalte der Anbieter akzeptiert, werden diese quantifiziert und auf die offerierten Preise aufgerechnet.

Nachverhandlungen:

Eine Begehung findet am 09.04.2024 statt. Eine Teilnahme ist aufgrund der Komplexität des Beschaffungsvorhabens dringend empfohlen. Die Veranstaltung wird in deutscher Sprache durchgeführt. Die Anmeldung zur Begehung hat bis zum 02.04.2024 an die Kontaktperson gemäss Ziffer 1.1 zu erfolgen. Die Begehung wird mit Beschränkung auf 2 Teilnehmer je Anbieter durchgeführt. Die Teilnehmer werden gebeten, ihre persönliche Schutzmaske sowie ihre Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsbrille, Sicherheitsschuhe) mitzunehmen.

Nach Ablauf der Anmeldefrist wird den angemeldeten Teilnehmern der genaue Zeitpunkt der Begehung per E-Mail mitgeteilt. Die SBB behält sich in jedem Fall das Recht vor, die Begehung in virtueller Form durchzuführen und in Form eines Videos zur Verfügung zu stellen. Es werden keine Fragen an der Begehung beantwortet. Frist und Form zur Einreichung von Fragen siehe Ziffern 1.3 und 1.4

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

VORANKÜNDIGUNG
Gemäss Vorankündigung SIMAP ID 273310 wurde kein Bedarf an französischsprachigen Ausschreibungsunterlagen der SBB AG gemeldet. Die Vergabestelle stellt basierend darauf die Ausschreibungsunterlagen in Deutsch zur Verfügung.

ANGEBOTE IN FREMDWÄHRUNG:
Angebote werden in CHF, EUR und USD zugelassen. Angebote in anderer Fremdwährung (zum Beispiel GBP usw.) bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der SBB.
Für die Bereinigung und Bewertung der Angebote in Fremdwährungen erfolgt die Umrechnung in die Vergleichswährung (CHF) im Zeitpunkt der Offerteingabe (Stichtag gemäss Ziffer 1.4 der Publikation) zum Devisenkurs der Schweizerischen Nationalbank (SNB) am entsprechenden Stichtag.

ANMELDUNG OFFERTABGABE:
Die Anbieter sind gebeten, bis 2 Wochen vor dem unter Ziffer 1.4 erwähnten Datum, eine allfällige Offertabgabe und deren Amtssprache bei der unter Ziffer 1.1 erwähnten Kontaktperson anzumelden.

VORBEHALTE:
Bereinigungen bleiben vorbehalten und werden in der Verfahrenssprache gemäss Ziffer 3.10 durchgeführt.
Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt.
Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Genehmigung und die Beschaffungsreife des Projektes, die Kreditgenehmigung und die Zustimmung der zuständigen Organe der SBB.

ÄNDERUNGSANTRÄGE ZUM VERTRAGSENTWURF:
Die SBB behält sich vor, Änderungsanträge zum Vertragsentwurf abzulehnen. Im Fall der Ablehnung gilt in diesen Punkten der Vertragsentwurf gemäss Teil 3 Kommerzielle Ausschreibungsunterlagen für das Angebot.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr
Wylerstrasse 123/125
3000 Bern 65
Telefon: +41 79 213 56 66
E-Mail-Adresse:  
krisanu.kunz2@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1395989 Polster RABe 511 BP7041