Ausschreibung 1395707: 179375
Publiziert am: 15. März 2024
SBB AG Infrastruktur
Die Ausschreibung dient der Beschaffung von 260 Wagen mit Laufschienen für den Portalkran der Gleisbaumaschinen. 190 Schwellentransportwagen und 70 Muldenwagen mit zusätzlichen Optionen für die SBB Infrastruktur. Die Fahrzeuge werden unter anderem für den Bau- und Unterhalt der Infrastruktur benötigt. Im Speziellen werden damit:
• Materiallogistik für die Gleisbaumaschinen sichergestellt
Bei dieser Beschaffung handelt es sich um Standard Fahrzeuge, 4-achsig, mit TSI Zulassung und zusätzlicher Entgleisungssicherheit im Baugleis.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | 2 Wochen, 2 Tage |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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15. März 2024 | Publikationsdatum | |
15. März 2024 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Vorankündigung von 15.01.2024. |
16. Mai 2024 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
12. April 2024 | Frist für Fragen | None |
16. Mai 2024 | Abgabetermin 00:00 | None |
21. Mai 2024 | Offertöffnung | None |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Gemäss Ausschreibungsunterlagen.
1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.1 Genügende finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
1.2 Fähigkeit zur Übernahme des Gesamtauftrags.
1.3 Kapazität im Bereiche Güterwagenproduktion.
1.4 Sicherheitsleistungen.
1.5 Betriebs- Haftpflichtversicherung.
2 Organisatorische Eignung
2.1 Ressourcen.
2.2 Projektleiter (Schlüsselperson).
2.3 Präsenz vor Ort und genügende Zukunftssicherheit.
2.4 Produktionsablauf.
2.5 Qualität und Prozesse.
2.6 Vorliegen eines hinreichenden Umweltmanagementsystems.
2.7 Sozial- und Verhaltenskodex.
3 Technische Eignung
3.1 Erfahrungen in der Entwicklung, Produktion, Zulassung und Inbetriebnahme von Güterwagen.
3.2 Technischer Projektleiter (Schlüsselperson).
3.3 Verantwortlicher Konstrukteur (Schlüsselperson).
1.1 Bestätigung, dass kein laufendes oder abgeschlossenes Insolvenzfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren über das Vermögen der Unternehmung besteht. Der Nachweis erfolgt mittels schweizerischem Betreibungsregisterauszug bzw. äquivalentem Nachweis bei ausländischen Anbietern. Kopien geprüfter Jahresabschlüsse mit Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen für die letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre.
1.2 Schriftliche Zusicherung der Übernahme der Gesamtverantwortung für die Erbringung aller erforderlichen einmaligen und wiederkehrenden Dienstleistungen. Darstellung des geplanten Vorgehens zur Abwicklung der Leistungen im Auftragsfall.
1.3 Erklärung des Anbieters zum Umsatz im Bereich der Güterwagenherstellung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren.
1.4 Bestätigung des Finanzinstitutes, dass bei einem allfälligen Zuschlag, die finanzielle Sicherheitsleistung (Anzahlungsgarantie in Höhe der vereinbarten Anzahlung sowie Erfüllungsgarantie in Höhe von 10% des Vertragspreises) wie gefordert ausgestellt und dem Anbieter die entsprechenden Kredite (Bonitätsauskunft) gewährt werden. Die vorbehaltlose Akzeptanz der Musterformulare „Anzahlungsgarantie" und „Erfüllungsgarantie" (siehe Werkvertrag) muss vom Finanzinstitut bestätigt werden.
1.5 Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung über CHF 10 Mio. (Deckung für Haftpflichtfälle, Versicherung).
2.1 Beschreibung der Personalkapazität, technischen Ressourcen, Fertigungskapazität und Ausstattung im Hinblick auf die Erbringung des zu vergebenden Auftrages.
2.2 Nachweis der Leitung von mind. 2 Projekten mit vergleichbarem technischem und kommerziellem Umfang.
Bestätigung der Kenntnisse in der deutschen Sprache (in Schrift und Wort).
2.3 Erklärung und Erläuterung der Anbieterin für die Dauer der Vertragserfüllung die Produktionskapazitäten (Fahrzeugherstellung) sicherzustellen.
2.4 Die Firma stellt ausführlich die Produktionskette (Unterlieferanten) und die Produktionsstandorte dar. Ein Layout des Fertigungsablaufs muss dargestellt werden. Die Produktion von Neufahrzeugen muss in einer separaten Halle durchgeführt werden. Die SBB AG behält sich das Recht vor, den Produktionsstandort vor einer etwaigen Auftragsvergabe zu auditieren.
2.5 Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements (Zertifikat ISO 9001 oder gleichwertig). Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität. Kopien von aktuellen spezifischen Zertifizierungsurkunden von anerkannten Prüfstellen für Spezialarbeiten, welche bei der Erfüllung des Auftrages anfallen (z.B. Nachweis der Erfüllung der EN 15085 sowie allfälliger weiterer DIN-Normen gemäss Anforderungskatalog, etc.).
2.6 Nachweis eines etablierten Umweltmanagementsystems (Zertifikat ISO 14001 oder vergleichbarer Nachweis anhand dokumentierter Unternehmenspolitik oder Umweltpolitik, Nachweis wie Umweltaspekte in der Produktentwicklung berücksichtigt werden, usw.).
2.7 Unterschriebene Umsetzungsbedingungen zum Sozial- und Verhaltenskodex amfori BSCI, gemäss Beilage 4, oder Nachweis des Vorhandenseins eines vergleichbaren zertifizierten Standards (z.B. SA8000 usw.) beim Produktionsbetrieb.
-Ist die Anbieterin direkt selbst die Herstellerin des Beschaffungsgegenstandes, dann gelten als Nachweis die von der Anbieterin unterzeichneten Umsetzungsbedingungen für Produzenten (vgl. Beilage 4 zu diesen Ausschreibungs-bedingungen).
-Ist die Anbieterin nicht die Herstellerin des Beschaffungsgegenstandes, so reicht sie selber als Nachweis die unterzeichneten Umsetzungsbedingungen für Geschäftspartner (vgl. Beilage 3 zu diesen Ausschreibungsbedingungen) ein. Die Herstellerin/nen, mit welchen die Anbieterin zusammenarbeitet, muss/müssen zudem die Umsetzungsbedingungen für Produzenten (vgl. Beilage 4 zu diesen Ausschreibungs-bedingungen) unterzeichnen, sofern ihr Wertschöpfungsanteil am Beschaffungsgegenstand > 20% beträgt.
Der Nachweis für die Erfüllung dieses Eignungskriteriums ist nur dann erbracht, wenn beide Umsetzungsbedingungen (Geschäftspartner und Produzenten) unterzeichnet eingereicht werden.
3.1 Schriftliche Referenzangaben mit Angabe des jeweiligen Kunden (Firmensitz, Kontaktperson, etc.).
Es sind EG Konformitätsbescheinigung für die 2 Referenzprojekte beizulegen.
Die SBB AG ist ermächtigt, die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen zu überprüfen und insbesondere folgende Auskünfte einzuholen:
•Beschreibung des Referenzprojektes (Kunde, Zeit und Ort der Leistungserbringung, Projektumfang, Wert der Leistung, Rolle des Lieferanten innerhalb des Projekts, Projektorganisation, Projekterfolg).
•Vorgehen bei der Mängelbehebung.
•Stellungnahme, ob die Leistungen den anerkannten Regeln der Technik entsprachen und ob sie ordnungsgemäss und rechtzeitig erbracht wurden.
3.2 Nachweis der technischen Leitung von mind. 2 Projekten mit vergleichbarem technischem Umfang.
Entsprechende Projektreferenzen sind anzugeben.
3.3 Nachweis der Konstruktion von mind. 2 vergleichbaren Fahrzeugen in der Vergangenheit. Entsprechende Referenzfahrzeuge sind anzugeben.
Zusätzliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SBB AG für die Beschaffung von technischen Systemen, Maschinen und Apparaten (AGBT), Version September 2023
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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