Zuschlag 1390767: IC2000 Längsträger Korrosionssanierung BP6754
Publiziert am: 6. Februar 2024
Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr
Die IC2000-Fahrzeuge sind durch das Konsortium IC2000, damals bestehend aus Schindler Waggon AG, Schweizerische Industrie-Gesellschaft SIG und ABB Verkehrssysteme AG in den 1990-Jahren hergestellt worden. Bombardier Transportation übernahm im Jahr 2000 die Geschäfte des Konsortiums IC2000 und führte das Projekt der IC2000-Fahrzeuge fort. Bombardier Transportation wurde 2021 von Alstom übernommen. Die Besonderheiten der Sanierung, insbesondere das Eingreifen in die Grundstruktur des Wagenkastens, kann einzig durch die Zuschlagsempfängerin bzw. die Rechtsnachfolgerin des Konsortiums durchgeführt werden, weil diese über die entsprechenden Strukturberechnungen der Wagenkasten verfügt. Nur die Zuschlagsempfängerin verfügt über das spezifische erforderliche technische und bauliche Fahrzeugknowhow, um den sicherheitsrelevanten Eingriff in die Grundstruktur des Wagenkastens mit der nötigen Sorgfalt durchführen zu können. Das einzig bei der Zuschlagsempfängerin vorhandene proprietäre Know-how bezüglich technischer und baulicher Grundlagen des Fahrzeugs, der Strukturberechnungen sowie ursprünglicher Fahrzeugherstellungsunterlagen begründet die Besonderheiten gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB. Ein Reengineering bzw. eine Neuerarbeitung der Fahrzeugwagenkastenunterlagen wäre mit erheblichen Risiken insbesondere in zulassungstechnischer Sicht behaftet. Es besteht keine wirtschaftlich und funktional angemessene Alternative.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
18.01.2024
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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