Ausschreibung 1390637: MBS-01328-000 Ersatz Triebfahrzeuge BLS Netz AG
Publiziert am: 24. Januar 2024
BLS AG
Für die Traktion von leichten Bauzügen werden 2-achsige Traktoren eingesetzt. Diese Fahrzeuge erreichen nach und nach bis im Jahr 2030 ihr technisches Lebensende. Ziel ist es, die Flotte durch eine neue Triebfahrzeug-Generation zu ersetzen und diese in den Jahren 2029 bis 2030 gestaffelt in Betrieb zu nehmen. Durch die Neubeschaffung von 8 kompakten Triebfahrzeugen mit modernem Antrieb wird sichergestellt, dass alle unsere Fahrzeuge sicher, effizient, wirtschaftlich und nachhaltig betrieben werden können. Die Ausschreibung erfolgt in Zusammenarbeit mit der SBB.
Berechnungen haben ergeben, dass es möglich ist, die Triebfahrzeuge ausschliesslich elektrisch zu betreiben (Fahrleitung und Akku).
Die Analyse hat als Bestvariante ein 3-achsiges kompaktes Triebfahrzeug mit elektrischem Hybrid-Antrieb (Fahrleitung und Akku) ergeben. Die neuen Triebfahrzeuge sollen über eine Leistung von 2.25 MW verfügen und eine Mehrfach-Traktion ermöglichen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | 7 Monate |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | 2 Wochen, 5 Tage |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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24. Januar 2024 | Publikationsdatum | |
24. Januar 2024 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
23. Mai 2024 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
23. Mai 2024 | Frist für Fragen | Fragen sind ausschliesslich über das SIMAP-Forum zu stellen. Die Fragen werden laufend bis zum 12.06.2024 über das SIMAP-Forum beantwortet. Die Anbieter werden jeweils mittels Benachrichtigungsfunktion des SIMAP-Forums über die Beantwortung informiert. Fragen, welche nach der Einreichungsfrist eintreffen, werden zwecks Gleichbehandlung der Anbieter nicht beantwortet. Fragen, Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen, die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden über das SIMAP-Forum beantwortet. |
6. Dezember 2024 | Abgabetermin 16:00 | Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Angebote berücksichtigt werden. Für die Zusendung mittels Post oder Kurier (muss mittels Trackingfunktion rückverfolgbar sein) ist die Anbieterin für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich; Poststempel sind nicht massgebend. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ohne weitere Beurteilung vom Wettbewerb ausgeschlossen und ungeöffnet retourniert. |
10. Dezember 2024 | Offertöffnung | Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Angebote berücksichtigt werden. Für die Zusendung mittels Post oder Kurier (muss mittels Trackingfunktion rückverfolgbar sein) ist die Anbieterin für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich; Poststempel sind nicht massgebend. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ohne weitere Beurteilung vom Wettbewerb ausgeschlossen und ungeöffnet retourniert. |
1. April 2025 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2033 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
25 | PRICE | Angebotspreis |
10 | COST | Instandhaltungskosten LCC |
5 | COST | Varianten |
10 | COST | Akzeptanz kommerzielle Konditionen |
30 | QUALITY | Technischer Anforderungskatalog |
20 | QUALITY | RAMS / LCC Anforderungskatalog |
Zulassungsbedingungen
Werden nicht zugelassen
EK 1.1: Nachweis der Bonität der Anbieterin und beigezogenen Subunternehmer. Die Anbieterin verfügt über eine gesunde wirtschaftliche und finanzielle Situation, um einen Auftrag in der vorliegenden Grösse erfolgreich und dauerhaft ausführen zu können.
EK1.2: Die Anbieterin verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Nicht erfüllt: Keine Erklärung oder bezogen auf die Auftragserfüllung kritische Einträge enthalten.
EK 1.3: Die Anbieterin verfügt über eine Haftpflicht-Versicherung (bzw. bestätigt diese im Zuschlagsfall abzuschliessen) in der Höhe von CHF 50 Mio. je Schadenfall und Jahr für Personen-, Sach- und daraus entstehende Vermögensschäden.
EK 1.4: Die Anbieterin ist bereit im Zuschlagsfall eine Bankgarantie bei einer erstklassigen Bank mit Sitz in der Schweiz gemäss Anhang 3.3 Zahlungsplan Tranche 1 bis 4 abzuschliessen.
EK 2.1: Die Anbieterin hat ausreichende personelle Kapazitäten mit entsprechender Ausbildung, um die geforderte Leistung während der Projektdauer zu erfüllen.
EK 2.2: Das Dokument Unternehmerangaben & Selbstdeklaration ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.
EK 2.3: Die Kommunikation ist während der gesamten Projekt- und Vertragsdauer Deutsch (inkl. Angebot, Verhandlungssprache, Korrespondenz, Vertrag, Projektsprache).
Die Anbieterin muss Schlüsselpersonen einsetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
EK 2.4: Die Anbieterin verfügt über ein unternehmensbezogenes Qualitätsmanagementsystem, z.B. ISO 9001 oder vergleichbar. Der Nachweis der Vergleichbarkeit ist durch die Anbieterin zu erbringen.
EK 2.5: Projektbezogenes Organigramm und Nennung des Projektteams, dessen Mitglieder und Stellvertreter, deren Funktion sowie Darstellung der Schnittstellen zur Auftraggeberin.
EK 2.6: Die Anbieterin erklärt sich bereit, alle Rechnungen in Zusammenhang mit vorliegender Ausschreibung elektronisch per pdf einzureichen. Die hierfür notwendigen Angaben sind im Dokument 3.7 Vorgabe_Rechnungsstellung Lieferanten aufgeführt.
EK 3.1: Anhand von mindestens einer Referenz ist aufzuzeigen (nicht älter als 10 Jahre), dass die Anbieterin alle notwendigen Fähigkeiten und die erforderliche Erfahrung für die Entwicklung und Herstellung von Triebfahrzeugen mit elektrischem Antrieb mitbringt.
Die folgenden Punkte müssen je Referenz detailliert aufgeführt werden:
•Projektinhalt
•Projektgrösse
•Projektdauer
EK 3.2: Die Anbieterin stellt sicher, dass die Betriebsbetreuung für die Dauer der Gewährleistung sichergestellt ist.
EK 3.3: Die Anbieterin stellt der BLS (je) einen Single Point of Contact zur Verfügung, welcher der BLS im Zusammenhang mit dem Projekt zur Verfügung steht.
EK 4.1: Die Anbieterin verfügt über das Umweltmanagementsystem ISO 14001 oder ein vergleichbares System. Der Nachweis der Vergleichbarkeit ist durch die Anbieterin zu erbringen.
ZPV 1.1 Begehung: Die Anbieterin muss an der obligatorischen Begehung teilgenommen haben.
ZPV 1.2 Technische Anforderung: Gemäss Projekt zu spezifizieren / aufzuführen und mit dem technischen Anforderungskatalog (Dokument 1.21) abzustimmen.
ZPV 1.3 RAMS/LCC: Gemäss Projekt zu spezifizieren / aufzuführen und mit dem RAMS / LCC Anforderungskatalog (Dokument 1.22) abzustimmen.
ZPV 1.4 Kommerzielle Anforderung: Gemäss Projekt zu spezifizieren / aufzuführen und mit dem kommerziellen Anforderungskatalog (Dokument 1.23) abzustimmen.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Die BLS akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten die in der Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Vertragsbedingungen der BLS AG.
Es findet eine Begehung vor Ort statt. Das Dokument 4.4 „Anmeldung für die Begehung“ muss von der Anbieterin ausgefüllt und retourniert werden. Die Begehung ist obligatorisch.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zuständiger Organe. Gemäss Art. 43 BöB ist die BLS berechtigt das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen. Die Anbieter können aus dem Umstand, dass das Verfahren abgebrochen oder wiederholt wird, keine auf welchem Rechtsmittel auch immer beruhenden Ansprüche, insbesondere auch nicht auf Schadenersatz gegen die BLS ableiten.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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