Ausschreibung 1379281: Lackierung Seitenschürzen ASTORO (BP ID 8117)
Publiziert am: 29. November 2023
Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr
Die SBB AG hat den Bedarf Seitenschürzen des ETR610 (Astoro) Serie 1 neu zu lackieren. Das Mengengerüst im Leistungsumfang bezieht sich auf insgesamt 5 Triebfahrzeuge (rund 148 Teile pro Triebfahrzeug in einer maximalen Grösse von 2285 mm Länge und 800 mm Breite). Der technische Leistungsumfang dieser Ausschreibung umfasst insbesondere (nicht abschliessend) nebst dem Lackieren der Seitenschürzen deren Oberflächenvorbereitung mittels kathodischer Tauchlackierung.
(KTL-Verfahren) sowie einem 2K PUR Basis / Klarlacksystem. Zusätzlich zur technischen Aufarbeitung ist die Zuschlagsempfängerin zu folgenden Leistungen verpflichtet (nicht abschliessend):
- Beschaffen von Transportgebinden.
- Organisation und Koordination des Transportes (Abholung und Lieferung der Seitenschürzen von und nach Bellinzona (CH).
- Sicherstellen der Qualität, FAI sowie Erstellen der Dokumentation.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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29. November 2023 | Publikationsdatum | |
29. November 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | BEZUG DER UNTERLAGEN: SPRACHE DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN: FORM UND MASSGEBLICHE VERSION: ANFORDERUNG AN DIE ANGEBOTE UND MASSGEBLICHE VERSION: PRÄSENTATION DES ANGEBOTES: MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN: |
22. Januar 2024 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
8. Dezember 2023 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung können bis zu vorgenanntem Datum online auf www.simap.ch im Forum unter dem Register „Anbieter“ schriftlich eingepflegt werden. Unter dem Stichwort „Benutzungshinweise“ findet sich eine Online-Anleitung, wie im Forum Fragen gestellt werden können. Die Antworten (Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen), die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern voraussichtlich bis zum 14.12.2023 im Forum zur Verfügung gestellt und können dort im „Holprinzip“ eingesehen werden. |
22. Januar 2024 | Abgabetermin 16:00 | a) Bei Abgabe am Empfang der SBB AG (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens bis am oben erwähnten Abgabetermin und Uhrzeit, noch während den Öffnungszeiten des Empfangs, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg an die Adresse des Auftraggebers unter Ziffer 1.2: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Der Anbieter ist verpflichtet, die Tracking-Nummer bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail an die Adresse Ziffer 1.1 zu senden. c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Der Anbieter ist dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail an die Adresse Ziffer 1.1 zu senden. ANFORDERUNGEN AN DIE FORM DER ANGEBOTE (VGL. ART. 34 BöB) Die geforderten Dateiformate sind in der "Angebotsunterlage" (Teil der Ausschreibungsunterlagen) ersichtlich. |
29. Januar 2024 | Offertöffnung | a) Bei Abgabe am Empfang der SBB AG (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens bis am oben erwähnten Abgabetermin und Uhrzeit, noch während den Öffnungszeiten des Empfangs, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg an die Adresse des Auftraggebers unter Ziffer 1.2: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Der Anbieter ist verpflichtet, die Tracking-Nummer bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail an die Adresse Ziffer 1.1 zu senden. c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Der Anbieter ist dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail an die Adresse Ziffer 1.1 zu senden. ANFORDERUNGEN AN DIE FORM DER ANGEBOTE (VGL. ART. 34 BöB) Die geforderten Dateiformate sind in der "Angebotsunterlage" (Teil der Ausschreibungsunterlagen) ersichtlich. |
1. Oktober 2024 | Geplanter Projektstart | |
31. März 2027 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
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50 | QUALITY | QUALITÄT |
50 | PRICE | WIRTSCHAFTLICHKEIT |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
1 TERMINEINHALTUNG UND AUFTRAGSERFÜLLUNG
1.1 Fachkompetenz
Der Anbieter belegt mit 1 Referenzprojekt, dass er bei anderen Endkunden (mit direkten Vertragsbeziehungen) bereits erfolgreich Projekte umgesetzt hat.
2 ORGANISATORISCHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
2.1 Qualitätsmanagement
Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen für die Vertragserfüllung, Problemanalyse und Fehlerbehebung.
2.2 Umweltmanagement
Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen im Umgang mit der betrieblichen Umweltpolitik, Umweltzielen und festgelegten Umweltprogrammen.
2.3 Fertigungskapazität
Ausreichende technische Ressourcen und Fertigungskapazität.
2.4 Personelle Ressourcen
Ausreichende qualifizierte personelle Kapazität.
2.5 Organisation
Organisationsstruktur des Unternehmens.
2.6 Logistik
Ausreichende Logistikkapazitäten
.
2.7 Lagerhaltung
Ausreichende Lagerhaltungskapazitäten, insbesondere Platzverhältnisse, stehen zur Verfügung.
2.8 Reparaturarbeiten sowie Demontage- und Montagearbeiten
Befähigung
3 GENÜGENDE FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
3.1 Bonität / Handelsregisterauszug
3.2 Bonität / Insolvenzverfahren
3.3 Bonität / Gesamtumsatz der Unternehmung
3.4 Bankerklärung / Akzeptanz der Sicherheitsleistungen durch eine Bank
3.5 Versicherung / Betriebshaftpflicht
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1
Die Anbieterin zeigt mindestens 1 Referenz innerhalb der letzten 3 Jahre auf, welche mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar ist. Es ist im Minimum aufzuzeigen, dass die Lackierung und das KTL-Tauchverfahren durch die Anbieterin und/oder durch die für diesen Auftrag definierte Subunternehmerin ausgeführt worden ist. Die Anbieterin bestätigt zudem, dass im Minimum einer der zwei vorgängig genannten Prozesse im Hause der Anbieterin durchgeführt wird. Die SBB AG ist berechtigt die genannte Referenz(en) zu kontaktieren.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.1
Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements (Zertifikat ISO 9001 oder gleichwertig) oder Beschreibung der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungsmöglichkeiten und Projektentwicklungen des Unternehmens. (*) Bei fehlenden Qualitätszertifikaten kann ein Prozessaudit zur Eignungsprüfung durchgeführt werden. Dies gilt für den Anbieter sowie allfällige Sublieferanten.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.2
Nachweis eines unternehmensbezogenen Umweltmanagementsystems (Zertifikat ISO 14001) oder gleichwertig) oder Beschreibung der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungsmöglichkeiten und Projektentwicklungen des Unternehmens. (*) Die SBB behält sich vor ein Prozessaudit zur Eignungsprüfung durchzuführen, insbesondere bei fehlenden Zertifikaten, dies gilt für den Anbieter sowie allfällige Sublieferanten.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.3
Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.4
Beschreibung der Personalkapazität (Administration und Produktion), technische Ressourcen und Ausstattung im Hinblick auf die Erbringung des zu vergebenden Auftrages.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.5
Unternehmensstruktur Aktuelles Organigramm Aufbau und Organisation des Anbieters Standorte, Niederlassungen, Vertretungen oder Handelspartner in Europa.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.6
Bestätigung, dass für die gestellten Anforderungen die Logistik in eigener Verantwortung organisiert werden kann.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.7
Bestätigung, dass für die gestellten Anforderungen genügende Platzverhältnisse zur Verfügung stehen.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.8
Bestätigung, dass Reparaturen oder Änderungen an Teilen gemäss Lastenheft Teil 4A der Ausschreibungsunterlagen fachgerecht ausgeführt werden können. Bestätigung, dass Demontage- und Montagearbeiten ausgeführt werden können.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.1
Handelsregisterauszug oder Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.2
Erklärung bezüglich eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug).
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.3
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.4
Bankerklärung, welche garantiert, dass im Falle einer Zuschlagserteilung die finanziellen Sicherheitsleistungen wie gemäss Publikation Ziffer 3.2 sowie gemäss Vertragsentwurf gefordert ausgestellt und dem Anbieter die entsprechenden Kredite gewährt werden.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.5
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (Höhe 10 Mio CHF für Sach- und Personalschäden)
Zusätzliche Informationen
keine
AGB SBB für die Beschaffung von Rollmaterialkomponenten (AGB-RKomp)
MASSGEBLICHE AGB UND VERTRAGSBEDINGUNGEN:
Gemäss Art. 11 Abs. 2 der VöB wendet die SBB in ihren Beschaffungsvorhaben grundsätzlich ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen oder diejenigen des Bundes an. Soweit die SBB kommerzielle, technische, vorgehensbezogene und rechtliche Vorbehalte der Anbieter akzeptiert, werden diese quantifiziert und auf die offerierten Preise aufgerechnet.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
VORANKÜNDIGUNG
Gemäss Vorankündigung SIMAP ID 268836 wurde kein Bedarf an französischsprachigen Ausschreibungsunterlagen der SBB AG gemeldet. Die Vergabestelle stellt basierend darauf die Ausschreibungsunterlagen in Deutsch zur Verfügung.
ANGEBOTE IN FREMDWÄHRUNG:
Angebote werden in CHF, EUR und USD zugelassen. Angebote in anderer Fremdwährung (zum Beispiel GBP usw.) bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der SBB.
Für die Bereinigung und Bewertung der Angebote in Fremdwährungen erfolgt die Umrechnung in die Vergleichswährung (CHF) im Zeitpunkt der Offerteingabe (Stichtag gemäss Ziffer 1.4 der Publikation) zum Devisenkurs der Schweizerischen Nationalbank (SNB) am entsprechenden Stichtag.
ANMELDUNG OFFERTABGABE:
Die Anbieter sind gebeten, bis 2 Wochen vor dem unter Ziffer 1.4 erwähnten Datum, eine allfällige Offertabgabe und deren Amtssprache bei der unter Ziffer 1.1 erwähnten Kontaktperson anzumelden.
VORBEHALTE:
Bereinigungen bleiben vorbehalten und werden in der Verfahrenssprache gemäss Ziffer 3.10 durchgeführt.
Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt.
Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Genehmigung und die Beschaffungsreife des Projektes, die Kreditgenehmigung und die Zustimmung der zuständigen Organe der SBB.
ÄNDERUNGSANTRÄGE ZUM VERTRAGSENTWURF:
Die SBB behält sich vor, Änderungsanträge zum Vertragsentwurf abzulehnen. Im Fall der Ablehnung gilt in diesen Punkten der Vertragsentwurf gemäss Teil 3 Kommerzielle Ausschreibungsunterlagen für das Angebot.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Wylerstrasse 123/125
3000 Bern 65
Telefon: +41 79 156 05 80
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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