Zuschlag 1376907: BAV-214-4/5/3/5/2

Publiziert am: 21. November 2023

Bundesamt für Verkehr BAV

Den Zuschlag erhält die Firma SBB AG, Markt Personenverkehr, da sie als einzige über die notwendigen präzisen Nachfrage-Daten pro Personenverkehrszug auf den Strecken des Schienennetzes verfügt. Auf der Basis dieser Daten hat sie ein geeignetes, in der Schweiz einmaliges Modell entwickelt und verfügt somit über langjährige Erfahrung mit solchen sehr spezialisierten Arbeiten. Ein Anbieterwechsel wäre vor diesem Hintergrund mit zusätzlichen, unverhältnismässig hohen Kosten, erheblicher Zeitverzögerung und technischen Risiken für die Bundesverwaltung verbunden. Da eine andere Anbieterin nicht über die erforderlichen Daten verfügt, müsste sie hierfür entsprechende umfangreiche Erhebungen durchführen. Basierend auf diesen Daten müsste sie ein anspruchsvolles Modell entwickeln und einstellen und über dessen Anwendung notwendige Erfahrungen sammeln.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 75130000: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

SBB AG, Bern 65
CHF 798,902

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

21.11.2023


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Bundesamt für Verkehr BAV
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen
Telefon: +41584625711
E-Mail-Adresse:  
info@bav.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1376907 BAV-214-4/5/3/5/2