Zuschlag 1375617: 23-032 Streckentrenner
Publiziert am: 1. März 2024
SBB Infrastruktur AG / Einkauf, Supply Chain und Produktion
Gestützt auf Art. 21 Abs. 2 Bst. c wird der Auftrag aus technischen Gründen freihändig an die Firmen Arthur Flury AG sowie Kummler + Matter AG vergeben. Nur die Streckentrenner der jeweiligen Anbietenden verfügen über die die zwingend notwendige BAV-Zulassung sowie die SBB-Qualifikation. Je Anwendungsbereich kann aufgrund der technischen Anforderungen nur ein spezifisches Streckentrenner-Modell eingesetzt werden.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
29.02.2024
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Firmen, die betreffend Herstellung und Lieferung von Streckentrenner an einer Betriebserprobung bei der SBB AG sowie an einer BAV-Zulassung für ihre Streckentrenner interessiert sind, sind gebeten, mit der SBB in Kontakt zu treten.
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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