Ausschreibung 1373349: Automatisierung Latra (HAE) BP7866
Publiziert am: 29. November 2023
Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr
Das SBB BTC (Bahntechnik Center) in Hägendorf ist das Kompetenzzentrum für die Herstellung von Schienen für das SBB-Netz. Dazu benötigt die SBB eine Anlage zur automatisierten Herstellung von Schienen. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem folgende Punkte:
Die SBB erwartet ein Angebot für eine Fertigungszelle, insbesondere folgendes beinhaltend:
- Automatische Zuführung (Einlaufmagazin): Rollbahn mit Querverschiebung für Langschienen (bis 120m)
- Automatische Beschriftung & Kantenbrechung
- Automatischer Bunker (Auslaufmagazin): Rollbahn mit Querverschiebung für Kurzschienen (36m)
- Fertigung, Montage und Abstimmung der Anlage
- Dokumentationen
- Werksabnahme
- Transport und Lieferung
- Inbetriebnahme
- Training und Schulung der Mitarbeitenden
- Probebetrieb
- Endabnahme der Anlage
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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29. November 2023 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | BEZUG DER UNTERLAGEN: SPRACHE DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN: FORM UND MASSGEBLICHE VERSION: ANFORDERUNG AN DIE ANGEBOTE UND MASSGEBLICHE VERSION: PRÄSENTATION DES ANGEBOTES: MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN: |
20. Dezember 2023 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung können bis zu vorgenanntem Datum online auf www.simap.ch im Forum unter dem Register „Anbieter“ schriftlich eingepflegt werden. Unter dem Stichwort „Benutzungshinweise“ findet sich eine Online-Anleitung, wie im Forum Fragen gestellt werden können. Die Antworten (Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen), die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern voraussichtlich bis zum 18.01.2024 im Forum zur Verfügung gestellt und können dort im „Holprinzip“ eingesehen werden. |
12. Februar 2024 | Abgabetermin 16:00 | a) Bei Abgabe am Empfang der SBB AG (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens bis am oben erwähnten Abgabetermin und Uhrzeit, noch während den Öffnungszeiten des Empfangs, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg an die Adresse des Auftraggebers unter Ziffer 1.2: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Der Anbieter ist verpflichtet, die Tracking-Nummer bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail an die Adresse Ziffer 1.1 zu senden. c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Der Anbieter ist dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail an die Adresse Ziffer 1.1 zu senden. ANFORDERUNGEN AN DIE FORM DER ANGEBOTE (VGL. ART. 34 BöB) Die geforderten Dateiformate sind in der "Angebotsunterlage" (Teil der Ausschreibungsunterlagen) ersichtlich. |
16. Februar 2024 | Offertöffnung | a) Bei Abgabe am Empfang der SBB AG (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens bis am oben erwähnten Abgabetermin und Uhrzeit, noch während den Öffnungszeiten des Empfangs, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg an die Adresse des Auftraggebers unter Ziffer 1.2: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Der Anbieter ist verpflichtet, die Tracking-Nummer bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail an die Adresse Ziffer 1.1 zu senden. c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Der Anbieter ist dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail an die Adresse Ziffer 1.1 zu senden. ANFORDERUNGEN AN DIE FORM DER ANGEBOTE (VGL. ART. 34 BöB) Die geforderten Dateiformate sind in der "Angebotsunterlage" (Teil der Ausschreibungsunterlagen) ersichtlich. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
40 | PRICE | Wirtschaftlichkeit |
55 | QUALITY | Qualität |
5 | COST | Akzeptanz Vertragsvorlage |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
1) TERMINEINHALTUNG UND AUFTRAGSERFÜLLUNG
1.1) Fachkompetenz
Der Anbieter belegt mit 2 Referenzprojekten, dass er bei anderen Endkunden (mit direkten Vertragsbeziehungen) bereits erfolgreich Projekte umgesetzt hat.
2) ORGANISATORISCHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
2.1 Fertigungskapazität
Ausreichende technische Ressourcen und Fertigungskapazität.
2.2 Qualitätsmanagement
Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen für die Vertragserfüllung, Problemanalyse und Fehlerbehebung.
2.3 Umweltmanagement
Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen im Umgang mit der betrieblichen Umweltpolitik, Umweltziele und festgelegte Umweltprogrammen.
2.4 Personelle Ressourcen
Ausreichende qualifizierte personelle Kapazität.
2.5 Organisation
Organisationsstruktur des Unternehmens.
3.) GENÜGENDE FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
3.1) Bonität / Handelsregisterauszug
3.2) Insolvenzverfahren
3.3) Gesamtumsatz der Unternehmung
3.4) Erfolgsrechnung
3.5) Bankerklärung / Akzeptanz der Sicherheitsleistungen durch eine Bank
3.6) Versicherung / Betriebshaftplicht
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1
2 Referenzen der letzten 5 Jahre, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Komplexität (Technik, Dauer und Termineinhaltung etc.) vergleichbar sind. Die Projekte müssen in der Schweiz,
EFTA Staaten, Vereinigtes Königreich oder EU-Länder im Bereich des Öffentlichen Verkehrs oder in der Schienenfahrzeugindustrie erbracht und erfolgreich abgeschlossen sein. Die SBB ist berechtigt, die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.1
Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
ACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.2
Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements (Zertifikat ISO 9001 oder gleichwertig) oder Beschreibung der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungsmöglichkeiten und Projektentwicklungen des Unternehmens. (*) Bei fehlenden Qualitätszertifikaten kann ein Prozessaudit zur Eignungsprüfung durchgeführt werden. Dies gilt für den Anbieter sowie allfällige Sublieferanten.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.3
Nachweis eines unternehmensbezogenen Umweltmanagementsystem (Zertifikat ISO 14001) oder gleichwertig) oder Beschreibung der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungsmöglichkeiten und Projektentwicklungen des Unternehmens. (*) Die SBB behaltet sich vor ein Prozessaudit zur Eignungsprüfung durchzuführen, insbesondere bei fehlenden Zertifikaten, dies gilt für den Anbieter sowie allfällige Sublieferanten.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.4
Beschreibung der Personalkapazität (Administration und Produktion), technische Ressourcen und Ausstattung im Hinblick auf die Erbringung des zu vergebenden Auftrages.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.5
Unternehmensstruktur Aktuelles Organigramm Aufbau und Organisation des Anbieters Standorte, Niederlassungen, Vertretungen oder Handelspartner in Europa.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.1
Handelsregisterauszug oder Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.2
Erklärung bezüglich eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.3
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.4
Für die letzten drei Geschäftsjahre vor der Ausschreibung: Jahresrechnung bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang (Gliederung gemäss dem zweiunddreissigsten Titel des OR, insb. OR 958, 959a und 959b sowie 959c oder analog) sowie Mittelflussrechnung falls vorhanden inkl. letzter Prüfungsbericht der Revisionsstelle des anbietenden Unternehmens (nicht Mutterhaus).
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.5
Bankerklärung, welche garantiert, dass im Falle einer Zuschlagserteilung die finanziellen Sicherheitsleistungen wie gemäss Publikation Ziffer 3.2 sowie gemäss Vertragsentwurf gefordert ausgestellt und dem Anbieter die entsprechenden Kredite gewährt werden.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.6
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (Höhe 10 Mio CHF für Sach- und Personalschäden)
Zusätzliche Informationen
keine
AGB SBB für die Beschaffung von technischen Systemen, Maschinen und Apparaten (AGB-T)
MASSGEBLICHE AGB UND VERTRAGSBEDINGUNGEN:
Gemäss Art. 11 Abs. 2 der VöB wendet die SBB in ihren Beschaffungsvorhaben grundsätzlich ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen oder diejenigen des Bundes an. Soweit die SBB kommerzielle, technische, vorgehensbezogene und rechtliche Vorbehalte der Anbieter akzeptiert, werden diese quantifiziert und auf die offerierten Preise aufgerechnet.
Eine Begehung findet am 11.12.2023 ab 9 Uhr statt. Eine Teilnahme ist aufgrund der Komplexität des Beschaffungsvorhabens dringend empfohlen. Die Veranstaltung wird in deutscher Sprache durchgeführt. Die Anmeldung zur Begehung hat bis zum 05.12.2023 an die Kontaktperson gemäss Ziffer 1.1 zu erfolgen. Die Begehung wird mit Beschränkung auf 2 Teilnehmer je Anbieter durchgeführt. Die Teilnehmer werden gebeten, ihre persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsbrille, Sicherheitsschuhe) mitzunehmen.
Nach Ablauf der Anmeldefrist wird den angemeldeten Teilnehmern der genaue Zeitpunkt der Begehung per E-Mail mitgeteilt. Die SBB behält sich in jedem Fall das Recht vor, die Begehung in virtueller Form durchzuführen und in Form eines Videos zur Verfügung zu stellen. Es werden keine Fragen an der Begehung beantwortet. Frist und Form zur Einreichung von Fragen siehe Ziffern 1.3 und 1.4
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
ANGEBOTE IN FREMDWÄHRUNG:
Angebote werden in CHF, EUR und USD zugelassen. Angebote in anderer Fremdwährung (zum Beispiel GBP usw.) bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der SBB.
Für die Bereinigung und Bewertung der Angebote in Fremdwährungen erfolgt die Umrechnung in die Vergleichswährung (CHF) im Zeitpunkt der Offerteingabe (Stichtag gemäss Ziffer 1.4 der Publikation) zum Devisenkurs der Schweizerischen Nationalbank (SNB) am entsprechenden Stichtag.
ANMELDUNG OFFERTABGABE:
Die Anbieter sind gebeten, bis 2 Wochen vor dem unter Ziffer 1.4 erwähnten Datum, eine allfällige Offertabgabe und deren Amtssprache bei der unter Ziffer 1.1 erwähnten Kontaktperson anzumelden.
VORBEHALTE:
Bereinigungen bleiben vorbehalten und werden in der Verfahrenssprache gemäss Ziffer 3.10 durchgeführt.
Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt.
Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Genehmigung und die Beschaffungsreife des Projektes, die Kreditgenehmigung und die Zustimmung der zuständigen Organe der SBB.
ÄNDERUNGSANTRÄGE ZUM VERTRAGSENTWURF:
Die SBB behält sich vor, Änderungsanträge zum Vertragsentwurf abzulehnen. Im Fall der Ablehnung gilt in diesen Punkten der Vertragsentwurf gemäss Teil 3 Kommerzielle Ausschreibungsunterlagen für das Angebot.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Wylerstrasse 123/125
3000 Bern 65
Telefon: +41 79 517 30 66
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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