Ausschreibung 1358261: MBSF 01330 Zweiwege-Schienenschleiffahrzeug BLS Netz AG
Publiziert am: 25. August 2023
BLS Netz AG
Die BLS beabsichtigt, ein kompaktes Zweiwege Schienenschleiffahrzeug zu beschaffen. Damit sollen Weichen bearbeitet werden können (korrektives und präventives Schleifen, Neulagen-Schleifen). Zudem sollen kurze Gleis-Abschnitte bearbeitet werden können (korrektives und präventives Schleifen von Verbindungsabschnitten zwischen Weichen, Neulagen-Schleifen bei Coupon-Wechsel).
Zusätzlich zur Beschaffung ist auch die Wartung und Instandhaltung des Zweiwege-Schienenschleiffahrzeugs Bestandteil der Ausschreibung.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
|
Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
25. August 2023 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
22. September 2023 | Frist für Fragen | Fragen sind ausschliesslich über das SIMAP-Forum zu stellen. Die Fragen werden laufen bis zum 28.09.2023 über das SIMAP-Forum beantwortet. Die Anbieter werden jeweils mittels Benachrichtigungsfunktion des SIMAP-Forums über die Beantwortung informiert. Fragen, welche nach der spätestens Einreichungsfrist eintreffen werden zwecks Gleichbehandlung der Anbieter nicht beantwortet. Fragen, Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen, die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden über das SIMAP-Forum beantwortet. |
16. Oktober 2023 | Abgabetermin 16:00 | Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Angebote berücksichtigt werden. Für die Zusendung mittels Post oder Kurier (muss mittels Trackingfunktion rückverfolgbar sein) ist der Anbieter für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich; Poststempel sind nicht massgebend. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ohne weitere Beurtei-lung vom Wettbewerb ausgeschlossen und ungeöffnet retourniert. |
18. Oktober 2023 | Offertöffnung | Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Angebote berücksichtigt werden. Für die Zusendung mittels Post oder Kurier (muss mittels Trackingfunktion rückverfolgbar sein) ist der Anbieter für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich; Poststempel sind nicht massgebend. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ohne weitere Beurtei-lung vom Wettbewerb ausgeschlossen und ungeöffnet retourniert. |
1. Februar 2024 | Geplanter Projektstart | |
30. Oktober 2027 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | Angebotspreis |
10% | Instandhaltungs- und Servicekosten |
30% | Techn. Pflichtenheft |
20% | Servicekonzept |
10% | Akzeptanz Werkvertrag |
Zulassungsbedingungen
sind nicht zugelassen
EK 1.1 Bonität: Nachweis der Bonität der Anbieter und beigezogenen Subunternehmer. Der Anbieter verfügt über eine gesunde wirtschaftliche und finanzielle Situation, um einen Auftrag in der vorliegenden Grösse erfolgreich und dauerhaft ausführen zu können.
EK 1.2 Handels- und Betreibungsregisterauszug: Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
EK 1.3 Hinreichende Betriebshaftpflichtversicherung: Der Anbieter verfügt über eine Haftpflicht-Versicherung (bzw. bestätigt diese im Zuschlagsfall abzuschliessen) in der Höhe von CHF 20 Mio. je Schadenfall und Jahr für Personen-, Sach- und daraus entstehenden Vermögensschäden.
EK 1.4 Der Anbieter ist bereit im Zuschlagsfall eine Bankgarantie bei einer erstklassigen Bank mit Sitz in der Schweiz abzuschliessen.
EK 2.1 Das Dokument Unternehmerangaben & Selbstdeklaration ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.
EK 2.2 Die Kommunikation ist während der gesamten Projekt- und Vertragsdauer Deutsch (inkl. Angebot, Verhandlungssprache, Korrespondenz, Vertrag, Projektsprache).
EK 2.3 Der Anbieter verfügt über ein unternehmensbezogenen Qualitätsmanagementsystems, z.B. ISO 9001 und ISO 14001 oder vergleichbar. Der Nachweis der Vergleichbarkeit ist durch den Anbieter zu erbringen.
EK 2.4 Die Schlüsselpersonen Funktion Ausbildner, verfügen über mind. 3 Jahre Erfahrung.
EK 3.1 Anhand von mindestens 1 Referenz ist aufzuzeigen (nicht älter als 5 Jahre), dass der Anbieter alle notwendigen Fähigkeiten und die erforderliche Erfahrung zur Lösung der gestellten Aufgabe mitbringt. Die Referenzen sind im Dokument 4.5 Referenzen beschrieben.
EK 3.2 Der Anbieter stellt sicher, dass die Betriebsbetreuung für die Dauer der Gewährleistung sichergestellt ist.
EK 3.3 Der Anbieter stellt der BLS (je) einen Single Point of Contact zur Verfügung, welcher der BLS im Zusammenhang mit dem Projekt zur Verfügung steht.
EK 3.4 Der Anbieter bestätigt, die Mitarbeitenden nur aus wichtigen Gründen (Kündigung, längere Krankheit etc.) und innerhalb annehmbarer Frist auszutauschen und diese durch mindestens gleichwertige Mitarbeitende (Erfahrung und Ausbildung) zu er-setzten.
ZPV 1.1 Gemäss Pflichtenheft (Dokument 1.2). Vollständig ausgefülltes, rechtsgültig unterzeichnetes Dokument 1.2.
ZPV 1.2 Gemäss Pflichtenheft (Dokument 1.2). Alle Muss-Kriterien müssen erfüllt sein.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Die BLS akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Vertragsbedingungen BLS Netz AG
Es findet keine Begehung vor Ort statt.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zuständiger Organe. Gemäss Art. 43 BöB ist die BLS berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen. Die Anbieter können aus dem Umstand, dass das Verfahren abgebrochen oder wiederholt wird, keine auf welchem Rechtsmittel auch immer beruhende Ansprüche, insbesondere auch nicht auf Schadenersatz gegen die BLS ableiten.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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