Ausschreibung 1347113: Tunnelinspektionswagen
Publiziert am: 15. Juli 2023
SBB AG Einkauf Infrastruktur
Die SBB besitzt zwei Tunnelinspektionswagen (TiWg), welche vom Fachbereich Tunnelinspektion der SBB AG genutzt werden. Die Fahrzeuge haben ein durchschnittliches Alter von ca. 40 Jahren und haben somit das Ende der Lebensdauer erreicht. Diese Ausschreibung dient der Beschaffung von zwei neuen Fahrzeugen als Ersatz für die bestehenden TiWg. Die Beschaffung umfasst den Aufbau auf zwei bestehende Flachwagen (Rns), die von der SBB AG beigestellt werden. Zustellung bereinigter Projektterminplan: Die Zuschlagsempfängerin stellt der SBB AG einen bereinigten Projektterminplan bis spätestens 6 Wochen nach Vertragsunterzeichnung zu. Abnahme der beiden Tunnelinspektionswagen: spätestens 6 Monate nach Übernahme der Tunnelinspektionswagen
Die Lieferung der TiWg erfolgt in 3 Schritten:
Übernahme der beiden Tunnelinspektionswagen: spätestens 13 Monate nach Freigabe des Projektterminplans Vertragsunterzeichnung
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
15. Juli 2023 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
4. August 2023 | Frist für Fragen | Fragebeantwortung bis spätestens 10.08.2023 |
20. September 2023 | Abgabetermin 17:30 | None |
27. September 2023 | Offertöffnung | None |
1. Januar 2024 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
50% | Preis |
40% | Qualität / Erfüllung des Projektanforderungskatalogs PAK |
10% | Erfüllung Nachhaltigkeitskonzept |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
1 Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung zur Auftragserfüllung
2 Genügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
3 Hinreichendes Qualitätsmanagementsystem
4 Vorliegen eines hinreichenden Umweltmanagementsystems
5 Deutschsprachige Schlüsselperson
1 Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung zur Auftragserfüllung
Mindestens 1 Referenz über die Lieferung und die Zulassung eines oder mehrerer Schienenfahrzeugen in den letzten 8 Jahren.
Der damalige Auftraggeber muss auf den Referenzen mit Namen und Kontaktangaben aufgeführt sein, so dass allfällige Rückfragen direkt beim Auftraggeber eingeholt werden können.
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2 Genügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
Das Volumen des Projektes darf 25% des durchschnittlichen Umsatzes / Jahr der letzten 3 Jahre nicht übersteigen.
Bestätigung der Garantin, dass im Fall der Beauftragung die geforderte Sicherheitsleistung vor Vertragsschluss beigebracht werden kann
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3 Hinreichendes Qualitätsmanagementsystem
Nachweis von ISO 9001 oder eines gleichwertigen, unternehmensbezogenen Qualitätsmanagementsystems ist aus dem Angebot ersichtlich.
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4 Vorliegen eines hinreichenden Umweltmanagementsystems
Umweltmanagementsystem ISO 14001 oder vergleichbar (z. B. Unternehmenspolitik oder Umweltpolitik; Beweise, wie Umweltaspekte in der Produktentwicklung berücksichtigt werden; Bericht eines internen Umweltaudits; oder Check/ Überprüfungen usw.).
Falls die Anbieterin (z.B. Händler) nicht zugleich der Hersteller des Beschaffungsgegenstandes ist, muss dieses Eignungskriterium durch den Hersteller erfüllt und mit entsprechenden Nachweisen belegt werden.
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5 Deutschsprachige Schlüsselperson
Die für das vorliegende Projekt nominierte Schlüsselperson sowie deren Stellvertreter müssen deutscher Muttersprache sein, oder mindestens Deutschkenntnisse auf C1 Level nachweisen können.
Der Nachweis ist mit der Einreichung der jeweiligen CVs zu erbringen
Zusätzliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SBB AG für die Beschaffung von technischen Systemen, Maschinen und Apparaten, Ausgabe Januar 2022 (nachfolgend «AGB-T»);
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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