Zuschlag 1334479: Ersatz Fensterrahmen Modernisierung ICN (BP 6748)

Publiziert am: 11. Juli 2023

Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr

Für den Ersatz der Gummirahmen muss die Zuschlagsempfängerin beauftragt werden, weil nur diese über die speziell für die Herstellung notwendigen Werkzeugen verfügt und die Voraussetzungen für die passgenaue Herstellung der Gummirahmen erfüllt. Entsprechende Alternativen, die Umrüstung mit anderen Werkzeugen vorzunehmen, sind nicht gegeben, weil die Umrüstung die Passgenauigkeit nicht gewährleistet. Da nur die Zuschlagsempfängerin den vorliegenden Besonderheiten Rechnung tragen kann, erfolgt eine freihändige Vergabe gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB. Eine angemessene Alternative gibt es im Markt nicht.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 34630000: Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
Gruppen:
  • RW: Eisenbahn/Schienen
Untergruppen:
  • RW-RW: Eisenbahn/Schienen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

SEALABLE Solutions GmbH, Waltershausen, DE
EUR 671,281 exkl. MwSt., Prix avec options et hors TVA (Allemagne)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

05.05.2023


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr
Wylerstrasse 123/125
3000 Bern 65
Telefon: +41 79 923 18 36
E-Mail-Adresse:  
bibiana.girimonte_ruiz@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1334479 Ersatz Fensterrahmen Modernisierung ICN (BP 6748)