Ausschreibung 1328405: Elektronische Stellwerke L1LS
Publiziert am: 12. April 2023
BLS Netz AG
Die BLS schreibt einen langlaufenden (Zeithorizont für Anlagenbeschaffungen mindestens 10 Jahre) Rahmenvertrag zur Lieferung von elektronischen Stellwerken des Typs L1LS inkl. Wartung und Unterhalt aus. Der Rahmenvertrag soll nebst SMB sechs weitere, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschliessend spezifizierte Projekte umfassen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
12. April 2023 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
26. April 2023 | Frist für Fragen | None |
3. Juli 2023 | Abgabetermin 00:00 | None |
5. Juli 2023 | Offertöffnung | None |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
25 | Angebotspreis |
15 | Kosten Wartung und Unterhalt |
25 | Umsetzungskonzept |
25 | Konzept für Wartung und Unterhalt |
10 | Akzeptanz Vertrag |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
EK 1 Das Dokument Unternehmerangaben & Selbstdeklaration ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.
EK 2 Hinreichende Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe von CHF 50 Mio
EK 3 Der Anbieter verfügt über Erfahrung in mindestens drei vergleichbaren Referenzobjekten oder -Projekten während der letzten drei Jahren.
EK 4 Die Kommunikation ist während der gesamten Projekt- und Vertragsdauer Deutsch (inkl. Angebot, Verhandlungssprache, Korrespondenz, Vertrag, Projektsprache).
EK 5 Das Dokument Verhaltenskodex Lieferanten ist rechtsgültig zu unterzeichnen.
EK 6 Lieferanten mit Geschäftssitz im Ausland haben ab dem Zeitpunkt der Offerteingabe sowie mindestens bis Vertragsende über ein Rechts- und / oder Zustelldomizil in der Schweiz zu verfügen. Der Firmensitz muss nicht in die Schweiz verlegt werden.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Es findet keine Begehung vor Ort statt
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zuständiger Organe. Gemäss Art. 43 BöB ist die BLS berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen. Die Anbieter können aus dem Umstand, dass das Verfahren abgebrochen oder wiederholt wird, keine auf welchem Rechtsmittel auch immer beruhende Ansprüche, insbesondere auch nicht auf Schadenersatz gegen die BLS ableiten.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Genfergasse 11
3001 Bern
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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